Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 12 AL 87/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beitragsrechtliche Behandlung von Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, usw.) sowohl bei den Beitragspflichtigen als auch bei den Sozialversicherungsträgern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 20.03.2003 - S 35 AL 79/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 12 AL 87/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 12 AL 87/03
Rn. 26 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des BVerfG vom 11.01.1995 (BVerfGE 92, 53 - 74).Eine solche Unsicherheit würde der Verfassung noch mehr widersprechen, als wenn vorübergehend eine verfassungswidrige Vorschrift angewendet würde (BVerfGE 92, 53, 74).
- BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
Lohnersatzleistungen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 12 AL 87/03
Hier wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, durch geeignete Regelungen sicherzustellen, dass einmalig gezahlte Arbeitsentgelte bei den Lohnersatzleistungen berücksichtigt werden, soweit über deren Gewährung für die Zeit nach dem 01.01.1997 noch nicht bestandskräftig entschieden worden ist (BVerfG NZS 2000, 345, 348). - BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R
Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 12 AL 87/03
Der Senat hat bereits in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG entschieden, dass diese Vorschrift nicht gegen das Grundgesetz verstößt (Urteil vom 21.08.2002 - L 12 AL 40/02 - m. w. N. auf die Senatsrechtsprechung; Urteil des BSG vom 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R - m. w. N. auf die Rechtsprechung des BSG).
- BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 106/01 R
Korrektur bestandskräftiger Arbeitslosengeldbewilligungen - Übergangsvorschrift - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 12 AL 87/03
Die Arbeitslosengeld-Bewilligungsentscheidungen aus dem streitgegenständlichen Zeitraum waren am 21.06.2001 (Tag des Wirksamwerdens der Entscheidung des BVerfG; vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 25.03.2003, - B 7 AL 106/01 R -) längst bestandskräftig. - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2002 - L 12 AL 40/02
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 12 AL 87/03
Der Senat hat bereits in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG entschieden, dass diese Vorschrift nicht gegen das Grundgesetz verstößt (Urteil vom 21.08.2002 - L 12 AL 40/02 - m. w. N. auf die Senatsrechtsprechung; Urteil des BSG vom 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R - m. w. N. auf die Rechtsprechung des BSG). - SG Dortmund, 23.03.2001 - S 5 AL 304/00
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 12 AL 87/03
Rn. 31 Die unter Berufung auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG gegen die Bemessung der Arbeitslosenhilfe unter Nichtberücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt erhobenen Bedenken (Gagel, NZS 2000, 591 und SozSich 2001, 241 ; SG Dortmund vom 23.03.2001 - S 5 AL 304/00 - in Info-Also 2001, 81) überzeugen nicht und können sich insbesondere nicht auf die Entscheidung des BVerfG vom 24.05.2000 stützen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - L 12 AL 267/03
Arbeitslosenversicherung
Er hält an dieser Auffassung fest (vgl. Urteil des Senats vom 11.04.2001 - L 12 AL 116/00 -, vom 17.04.2002 - L 12 AL 86/01 -, vom 21.08.2002 - L 12 AL 40/02 - und vom 03.03.2004 - L 12 AL 87/03 - Urteil des BSG vom 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R - m. w. N. auf die Rechtsprechung des BSG).
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