Rechtsprechung
| LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 116/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung des Honorars eines Hautarztes; Anwendung der Härtefallregelung; Festlegung des individuellen Praxisbudgets; Sonderregelung für Neuanfänger; Berufsregelnde Tendenz von Honorarverteilungsregelungen; Ungleichbehandlung rechtfertigende Differenzierungsgründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 23.01.2001 - S 38 KA 3208/99
- LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 116/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 35/98 R
Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab
Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 116/01
Das dem Gleichheitssatz innewohnende Differenzierungsgebot sei verletzt, wenn - wie vorliegend - ein HVM bei der Begrenzung von Vergütungsansprüchen auf das in der Vergangenheit erreichte Punktzahlvolumen Anfängerpraxen genauso behandele wie Praxen, welche bereits ihre Aufbauphase abgeschlossen hätten (vgl. BSG vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 35/98 R), da hier eine dauerhafte Festschreibung einer besonders ungünstigen Erlössituation erfolge.Bei der Bildung eines Praxisbudgets mit Anknüpfung an die Vergangenheit ist daher in einer Sonderregelung im HVM selbst sicherzustellen, dass Vertragsärzte mit unterdurchschnittlicher Fallzahl, typischerweise Neuanfänger, ihren Umsatz durch eine Erhöhung der Zahl der von ihnen behandelten Patienten zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe steigern können (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, S.195, vgl. auch die Urteile des BSG vom gleichen Tage - 21. Oktober 1998 -, Az.: B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R, B 6 KA 71/97 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 28, S.204 ff und B 6 KA 35/98 R; sowie auch BSG, Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R, S.5).
- LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00
Honrarverteilung auf der Grundlage eines HVM; Bildung individueller …
Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 116/01
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der in den Quartalen 4/96 bis 2/97 geltende Honorarverteilungsmaßstab der Beklagten im Grundsatz nicht zu beanstanden ist und insbesondere mit dem sich aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit zu vereinbaren ist (vgl. Urteile des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00, vom 30. Januar 2001, Az.: L 12 KA 22/01 und zuletzt vom 6. März 2002, Az.: L 12 KA 96/00).Entgegen der Ansicht des Klägers ist es auch nicht zu beanstanden, dass die Erhöhung des Abschlages zur Honorierung von Mehrleistungen in Sonderfällen hier vom Vorstand und nicht von der Vertreterversammlung erfolgt ist (vgl. Urteil des Senats vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00).
- BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 60/97 R
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - individuelle …
Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 116/01
Die Klägerseite übersehe, dass es das Bundessozialgericht grundsätzlich für zulässig und sachgerecht erachte, auch Anfängerpraxen in das System der vom HVM der Beklagten vorgegebenen Kontingentgrenzen einzubeziehen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 60/97 R).Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht (Urteil vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 60/97 R) die Einbeziehung von Anfängerpraxen in das System eines im HVM vorgesehenen individuellen Praixbudgets nicht zu beanstanden ist.
- LSG Bayern, 01.08.2001 - L 12 KA 89/00
Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 116/01
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der in den Quartalen 4/96 bis 2/97 geltende Honorarverteilungsmaßstab der Beklagten im Grundsatz nicht zu beanstanden ist und insbesondere mit dem sich aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit zu vereinbaren ist (vgl. Urteile des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00, vom 30. Januar 2001, Az.: L 12 KA 22/01 und zuletzt vom 6. März 2002, Az.: L 12 KA 96/00).Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Begriff der unbilligen Härte generell und in der Härtefallregelung der Nr. 2.3.8 des einschlägigen Honorarverteilungsmaßstabes voll überprüfbar (vgl. Urteil vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00).
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91
Montan Mitbestimmung
Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 116/01
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 99, 367 (388) m.w.N.), der sich das Bundessozialgericht weitgehend auch im Rahmen der Überprüfung von Honorarverteilungsregelungen angeschlossen hat, grundsätzlich Sache des Normgebers ist, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft. - BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R
Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der …
Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 116/01
Bei der Bildung eines Praxisbudgets mit Anknüpfung an die Vergangenheit ist daher in einer Sonderregelung im HVM selbst sicherzustellen, dass Vertragsärzte mit unterdurchschnittlicher Fallzahl, typischerweise Neuanfänger, ihren Umsatz durch eine Erhöhung der Zahl der von ihnen behandelten Patienten zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe steigern können (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, S.195, vgl. auch die Urteile des BSG vom gleichen Tage - 21. Oktober 1998 -, Az.: B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R, B 6 KA 71/97 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 28, S.204 ff und B 6 KA 35/98 R; sowie auch BSG, Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R, S.5). - BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 1/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - Absicherung - …
Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 116/01
Nach alledem wird dem Kläger bezogen auf das streitige Quartal 4/96 (hier auch bei einer Gesamtbetrachtung der Auswirkungen des streitigen HVM s während seiner Geltung vom 4. Quartal 96 zum 2. Quartal 97) ein ausreichendes Entwicklungspotential zugestanden (vgl. hierzu auch BSG, Urteile vom 13. März 2002, Az.: B 6 KA 1/01 R und Az.: B 6 KA 48/00 R). - BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R
Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung - …
Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 116/01
Bei der Bildung eines Praxisbudgets mit Anknüpfung an die Vergangenheit ist daher in einer Sonderregelung im HVM selbst sicherzustellen, dass Vertragsärzte mit unterdurchschnittlicher Fallzahl, typischerweise Neuanfänger, ihren Umsatz durch eine Erhöhung der Zahl der von ihnen behandelten Patienten zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe steigern können (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, S.195, vgl. auch die Urteile des BSG vom gleichen Tage - 21. Oktober 1998 -, Az.: B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R, B 6 KA 71/97 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 28, S.204 ff und B 6 KA 35/98 R; sowie auch BSG, Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R, S.5). - BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 48/00 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Fallzahlsteigerung - …
Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 116/01
Nach alledem wird dem Kläger bezogen auf das streitige Quartal 4/96 (hier auch bei einer Gesamtbetrachtung der Auswirkungen des streitigen HVM s während seiner Geltung vom 4. Quartal 96 zum 2. Quartal 97) ein ausreichendes Entwicklungspotential zugestanden (vgl. hierzu auch BSG, Urteile vom 13. März 2002, Az.: B 6 KA 1/01 R und Az.: B 6 KA 48/00 R). - BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 63/98 R
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - individuelle …
Auszug aus LSG Bayern, 10.04.2002 - L 12 KA 116/01
Bei der Bildung eines Praxisbudgets mit Anknüpfung an die Vergangenheit ist daher in einer Sonderregelung im HVM selbst sicherzustellen, dass Vertragsärzte mit unterdurchschnittlicher Fallzahl, typischerweise Neuanfänger, ihren Umsatz durch eine Erhöhung der Zahl der von ihnen behandelten Patienten zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe steigern können (…vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, S.195, vgl. auch die Urteile des BSG vom gleichen Tage - 21. Oktober 1998 -, Az.: B 6 KA 67/97 R, B 6 KA 68/97 R, B 6 KA 71/97 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 28, S.204 ff und B 6 KA 35/98 R; sowie auch BSG, Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R, S.5). - BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 67/97 R
Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab
- BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 68/97 R
Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab
- BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 72/97 R
Budgetierung der Gesamtvergütung Honorarverteilungsmaßstab
- LSG Bayern, 30.01.2002 - L 12 KA 22/01
Gewährung einer Honorarausgleichszahlung gemäß HVM; Vergleichsquartal bei einem …
- LSG Bayern, 06.03.2002 - L 12 KA 96/00
Streit über Honorarverteilungen nach geltendem Honorarverteilungsmaßstab; …
- LSG Bayern, 29.01.2003 - L 12 KA 143/01 Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der in den Quartalen 4/96 bis 2/97 geltende Honorarverteilungsmaßstab der Beklagten im Grundsatz nicht zu beanstanden ist und insbesondere mit dem sich aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit zu vereinbaren ist (vgl. Urteil des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: L 12 KA 86/00, vom 6. März 2002, Az.: L 12 KA 96/00 und zuletzt Urteil vom 10. April 2002, Az.: L 12 KA 116/01).
Der Senat hat bereits beide Fallvarianten (Festhalten am Fallwert, vgl. z.B. Urteil vom 6. März 2002, L 12 KA 96/00 als auch Festhalten an der Fallzahl, vgl. Urteil vom 10. April 2002, L 12 KA 116/01) entschieden.
Hinsichtlich des Festhaltens an den Fallzahlen des Quartals 2/95 (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 10. April 2002, L 12 KA 116/01) ist zunächst festzustellen, dass der Kläger im Bezugsquartal 2/95 insgesamt 1.365 Fälle zur Abrechnung gebracht hat und damit weit über den Fallzahlen der Vergleichsgruppe (im Durchschnitt 900 Fälle) liegt.
- LSG Bayern, 15.09.2004 - L 12 KA 169/03
Anspruch auf Anwendung der im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) enthaltenen …
Durch mehrere Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts (Az.: L 12 KA 89/00, L 12 KA 86/00; L 12 KA 96/00 und L 12 KA 116/01) sowie durch ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Az. Vf 2 VII-97) sei die Rechtmäßigkeit der Regelungen bestätigt worden. - LSG Bayern, 28.05.2003 - L 12 KA 20/02
Höhe des Honorars eines zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen HNO-Arztes; …
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der in den Quartalen 4/96 bis 2/97 geltende HVM der Beklagten im Grundsatz nicht zu beanstanden ist und insbesondere mit dem sich aus Art. 12 Abs. 1 (GG) in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit vereinbar ist (Urteile des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00, vom 26. September 2001, Az.: 12 KA 86/00, vom 30. Januar 2001, Az.: L 12 KA 22/01, vom 6. März 2002, Az.: L 12 KA 96/00, vom 10. April 2002, Az.: L 12 KA 116/01 und vom 29.Januar 2003, Az.: L 12 KA 143/01).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".