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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 28.03.2022 - L 12 SB 2699/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,42183
LSG Baden-Württemberg, 28.03.2022 - L 12 SB 2699/21 (https://dejure.org/2022,42183)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.03.2022 - L 12 SB 2699/21 (https://dejure.org/2022,42183)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. März 2022 - L 12 SB 2699/21 (https://dejure.org/2022,42183)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2022 - L 12 SB 2699/21
    In Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gebots zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes soll die Regelung in § 66 SGG verhüten helfen, dass jemand aus Unkenntnis den Rechtsweg nicht ausschöpft (BSG, Urteil vom 14.03.2013, B 13 R 19/12 R, juris, auch zum Nachfolgenden).

    Das BSG hat im Urteil vom 14.03.2013 (a.a.O.) entschieden, die Rechtsmittelbelehrung sei nach derzeitiger Sach- und Rechtslage nicht unrichtig im Sinne von 66 Abs. 2 Satz 1 SGG, wenn sie die Möglichkeit der Berufungseinlegung durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments nicht erwähnt, obwohl für das betreffende LSG die Übermittlung elektronischer Dokumente zugelassen ist.

    Mit Beschluss vom 07.12.2017 (B 5 R 246/17 B, juris) hat aber das BSG in dem Umstand, dass mittlerweile das besondere elektronische Anwaltspostfach zum Zwecke der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten eingeführt worden sei, noch kein ausreichend substantiiertes Vorbringen des dortigen Klägers im Hinblick darauf, dass die Einlegung eines Rechtsbehelfs in elektronischer Form zu einem weiteren Regelweg im Sinne des § 66 Absatz 1 SGG geworden sei, gesehen, aufgrund dessen trotz der vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung in Gestalt des Urteils des BSG vom 14.03.2013 (a.a.O.) noch oder wieder Klärungsbedarf bestehen würde.

  • BSG, 18.10.2007 - B 3 P 24/07 B

    Inhalt der Rechtsmittelbelehrung nach Änderung des § 166 Abs 2 S 3 SGG durch das …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2022 - L 12 SB 2699/21
    Danach darf die Rechtsmittelbelehrung nicht so abgefasst sein, dass sie durch weitere Informationen inhaltlich überfrachtet wird und, statt Klarheit zu schaffen, wegen ihres Umfanges und ihrer Kompliziertheit Verwirrung stiftet (BSG, Beschluss vom 18.10.2007, B 3 P 24/07 B, juris).
  • BSG, 07.12.2017 - B 5 R 246/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2022 - L 12 SB 2699/21
    Mit Beschluss vom 07.12.2017 (B 5 R 246/17 B, juris) hat aber das BSG in dem Umstand, dass mittlerweile das besondere elektronische Anwaltspostfach zum Zwecke der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten eingeführt worden sei, noch kein ausreichend substantiiertes Vorbringen des dortigen Klägers im Hinblick darauf, dass die Einlegung eines Rechtsbehelfs in elektronischer Form zu einem weiteren Regelweg im Sinne des § 66 Absatz 1 SGG geworden sei, gesehen, aufgrund dessen trotz der vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung in Gestalt des Urteils des BSG vom 14.03.2013 (…a.a.O.) noch oder wieder Klärungsbedarf bestehen würde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2021 - 18 A 4322/18

    Unzulässig; Klagefrist; Unterschrift; Rechtsmittelbelehrung; fehlerhaft; …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2022 - L 12 SB 2699/21
    Es kann von den Beteiligten erwartet werden, dass sie sich selbst kundig machen, wenn sie eine derartige Übermittlungsart in Betracht ziehen (…Müller, a.a.O., § 66 Rn. 22.2; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.2021, 18 A 4322/18, juris).
  • BSG, 09.03.2023 - B 4 AS 104/22 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe für das Verfahren der …

    Rn. 17 (2) Ausgehend von diesen Maßstäben genügt die Rechtsmittelbelehrung des LSG der von ihr zu erfüllenden Wegweiserfunktion durch den Verweis auf die sicheren Übermittlungswege gemäß § 65a Abs. 4 SGG, auf die ERVV sowie auf das Internetportal des BSG (vgl BFH vom 21.5.2021 - II S 5/21 (PKH) - juris RdNr 22; LSG Baden-Württemberg vom 28.3.2022 - L 12 SB 2699/21 - BeckRS 2022, 42555).

    Eine solchermaßen überfrachtete Belehrung verkehrte den mit § 66 Abs. 1 SGG verfolgten Zweck, nämlich die Ermöglichung der fristgerechten Rechtswahrnehmung, ins Gegenteil (so auch LSG Baden-Württemberg vom 28.3.2022 - L 12 SB 2699/21 - BeckRS 2022, 42555).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2025 - L 10 U 3281/25

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - …

    Rn. 28 Wie das BSG bereits entschieden hat, genügt eine Rechtsbehelfsbelehrung der von ihr zu erfüllenden Wegweiserfunktion unter dem Gesichtspunkt des sog. Überfrachtungsverbots, wenn der betreffende juristische Laie ohne Weiteres in die Lage versetzt wird, "die ersten Schritte zur (elektronischen) Einlegung" eines Rechtsbehelfs richtig einzuleiten, wobei der Verweis auf eine (offizielle) Internetseite (vorliegend www.egvp.de) mit Informationen/Erläuterungen zu den sicheren Übermittlungswegen i.S.d. § 65a Abs. 4 SGG und den rechtlichen bzw. technischen Grundlagen hinreichend ist (…BSG a.a.O. Rn. 19 ff.; LSG Baden-Württemberg 28.03.2022, L 12 SB 2699/21, in juris, Rn. 24, beide m.w.N.).
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