Rechtsprechung
| LSG Bayern, 11.01.2021 - L 12 SF 113/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sonstige Angelegenheiten
- BAYERN | RECHT
JVEG § 4; SGB XI § 15
Kostenrecht: Verbot der reformatio in peius im Beschwerdeverfahren gegen die gerichtliche Festsetzung der Kosten für ein Sachverständigengutachten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Reformatio in Peius bezüglich der Sachverständigenvergütung im Beschwerdeverfahren; Herabsetzungsverbot hinsichtlich der Vergütung des Sachverständigen im Beschwerdeverfahren; Plausibilitätsprüfung bezüglich des notwendigen Zeitaufwands des gerichtlich beauftragten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 20.02.2019 - S 15 RF 2/19
- LSG Bayern, 11.01.2021 - L 12 SF 113/19
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (14)
- LSG Bayern, 18.05.2012 - L 15 SF 104/11
Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG
Auszug aus LSG Bayern, 11.01.2021 - L 12 SF 113/19
Rn. 25 Die erforderliche Zeit im Sinn des § 8 Abs. 2 JVEG ist nach einem abstrakten und objektiven Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 26.07.2007, Az.: 1 BvR 55/07; BGH, Beschluss vom 16.12.2003, Az.: X ZR 206/98; ständige Rechtsprechung des BayLSG, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11).Angemessen zu berücksichtigen sind dabei der Umfang des dem Sachverständigen unterbreiteten Streitstoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung der gutachterlichen Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. Beschluss vom 16.12.2003, Az.: X ZR 206/98, aber auch sozialgerichtliche Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des BayLSG vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11; Thüringer LSG, Beschluss vom 05.03.2012, Az.: L 6 SF 1854/11).
Rn. 29 Bei der Ermittlung des Zeitaufwands, den ein durchschnittlicher Sachverständiger für die Erstellung des Gutachtens benötigt hätte, geht das BayLSG in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschlüsse des BayLSG vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11, und vom 1.7.2015. Az.: L 15 SF 180/13) von folgenden Erfahrungswerten aus, wie sie in der Mitteilung des Präsidenten des Bayer. LSG vom 25.05.2007, Az.: GenA 537/07, festgehalten sind:.
- LSG Bayern, 14.05.2012 - L 15 SF 276/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten - …
Auszug aus LSG Bayern, 11.01.2021 - L 12 SF 113/19
Rn. 25 Die erforderliche Zeit im Sinn des § 8 Abs. 2 JVEG ist nach einem abstrakten und objektiven Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 26.07.2007, Az.: 1 BvR 55/07; BGH, Beschluss vom 16.12.2003, Az.: X ZR 206/98; ständige Rechtsprechung des BayLSG, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11).Angemessen zu berücksichtigen sind dabei der Umfang des dem Sachverständigen unterbreiteten Streitstoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung der gutachterlichen Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. Beschluss vom 16.12.2003, Az.: X ZR 206/98, aber auch sozialgerichtliche Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des BayLSG vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11; Thüringer LSG, Beschluss vom 05.03.2012, Az.: L 6 SF 1854/11).
Rn. 28 Bei der Ermittlung des objektiv erforderlichen Zeitaufwands ist bei den in der Sozialgerichtsbarkeit häufigen medizinischen Sachverständigengutachten wie folgt vorzugehen (vgl. Beschluss des BayLSG vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E):.
- BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98
"Sachverständigenentschädigung III"; Höhe der Sachverständigenentschädigung
Auszug aus LSG Bayern, 11.01.2021 - L 12 SF 113/19
Rn. 25 Die erforderliche Zeit im Sinn des § 8 Abs. 2 JVEG ist nach einem abstrakten und objektiven Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 26.07.2007, Az.: 1 BvR 55/07; BGH, Beschluss vom 16.12.2003, Az.: X ZR 206/98; ständige Rechtsprechung des BayLSG, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11).Angemessen zu berücksichtigen sind dabei der Umfang des dem Sachverständigen unterbreiteten Streitstoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung der gutachterlichen Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. Beschluss vom 16.12.2003, Az.: X ZR 206/98, aber auch sozialgerichtliche Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des BayLSG vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11; Thüringer LSG, Beschluss vom 05.03.2012, Az.: L 6 SF 1854/11).
- BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 55/07
Verfassungswidrigkeit einer aufgrund einer Schätzung vorgenommenen Kürzung der …
Auszug aus LSG Bayern, 11.01.2021 - L 12 SF 113/19
Rn. 25 Die erforderliche Zeit im Sinn des § 8 Abs. 2 JVEG ist nach einem abstrakten und objektiven Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 26.07.2007, Az.: 1 BvR 55/07; BGH, Beschluss vom 16.12.2003, Az.: X ZR 206/98; ständige Rechtsprechung des BayLSG, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11).Eine Schätzung des tatsächlichen Zeitaufwands als Grundlage für das nach Stundensätzen zu bemessende Honorar ist der gesetzlichen Regelung fremd (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.07.2007, Az.: 1 BvR 55/07).
- LG Dortmund, 08.12.2016 - 9 T 631/16
Zeitaufwand lässt sich nicht allein aus Seitenzahl des Gutachtens ableiten!
Auszug aus LSG Bayern, 11.01.2021 - L 12 SF 113/19
Der schriftlichen Fixierung der gutachterlichen Stellungnahme gehen nämlich gedankliche Vorarbeiten voraus, die in der Regel keinen Niederschlag in der Stellungnahme finden, gleichwohl aber zu den entschädigungsfähigen Leistungen des Sachverständigen gehören (LG Dortmund, Beschluss vom 08.12.2016 - 9 T 631/16, BeckRS 2016, 111807 unter Verweis auf OLG Rostock OLGR 2005, OLGR Jahr 2005 Seite 565; KG Berlin KGR 2005, 567; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, JURBUERO Jahr 1995 Seite 488). - LSG Bayern, 01.07.2015 - L 15 SF 180/13
Der Vergütung eines Sachverständigen zugrunde zu legende objektiv erforderlicher …
Auszug aus LSG Bayern, 11.01.2021 - L 12 SF 113/19
Rn. 29 Bei der Ermittlung des Zeitaufwands, den ein durchschnittlicher Sachverständiger für die Erstellung des Gutachtens benötigt hätte, geht das BayLSG in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschlüsse des BayLSG vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11, und vom 1.7.2015. Az.: L 15 SF 180/13) von folgenden Erfahrungswerten aus, wie sie in der Mitteilung des Präsidenten des Bayer. LSG vom 25.05.2007, Az.: GenA 537/07, festgehalten sind:. - KG, 25.03.2003 - 1 W 568/01
Vergütungsfestsetzung für den gerichtlich bestellten Sachverständigen: …
Auszug aus LSG Bayern, 11.01.2021 - L 12 SF 113/19
Der schriftlichen Fixierung der gutachterlichen Stellungnahme gehen nämlich gedankliche Vorarbeiten voraus, die in der Regel keinen Niederschlag in der Stellungnahme finden, gleichwohl aber zu den entschädigungsfähigen Leistungen des Sachverständigen gehören (LG Dortmund, Beschluss vom 08.12.2016 - 9 T 631/16, BeckRS 2016, 111807 unter Verweis auf OLG Rostock OLGR 2005, OLGR Jahr 2005 Seite 565; KG Berlin KGR 2005, 567; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, JURBUERO Jahr 1995 Seite 488). - LSG Thüringen, 05.03.2012 - L 6 SF 1854/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Erforderlichkeit der …
Auszug aus LSG Bayern, 11.01.2021 - L 12 SF 113/19
Angemessen zu berücksichtigen sind dabei der Umfang des dem Sachverständigen unterbreiteten Streitstoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung der gutachterlichen Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. Beschluss vom 16.12.2003, Az.: X ZR 206/98, aber auch sozialgerichtliche Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des BayLSG vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11; Thüringer LSG, Beschluss vom 05.03.2012, Az.: L 6 SF 1854/11). - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - L 15 SB 40/13
Auszug aus LSG Bayern, 11.01.2021 - L 12 SF 113/19
Das Verbot der reformatio in peius ist - anders als im Antragsverfahren nach § 4 Abs. 1 JVEG - im Beschwerdeverfahren zu beachten (…so auch Binz, in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Auflage 2019, § 4 JVEG, Rn. 19;… Bleutge, in: BeckOK Kostenrecht, Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, 31. Edition, Stand: 01.09.2020, § 4 JVEG, Rn. 32; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.05.2013 - L 15 SB 40/13 B, Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 20.02.2008 - L 6 B 186/07 SF; anders OLG Köln…, Beschluss vom 13.01.2014 - 17 W 143/13 = DS 2014, 159 unter Verweis auf Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., § 4 JVEG Rn. 32, aktuelle 50. Auflage Rn. 55 - beide allerdings ohne eigene Begründung, sondern unter Verweis auf OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 403; OLG Schleswig, MDR 1985, 75; LAG Hamm, JurBüro 1976, 491). - BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68
Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen
Auszug aus LSG Bayern, 11.01.2021 - L 12 SF 113/19
Bei der Festsetzung durch die Kostenbeamten handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Festsetzung hinfällig wird (vgl. Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.11.1968, Az.: RiZ (R) 4/68). - LSG Bayern, 15.10.2020 - L 12 SF 263/19
Kostenrecht: Vergütung eines Sachverständigen für ein Gutachten zur Feststellung …
- LSG Thüringen, 20.02.2008 - L 6 B 186/07
Entschädigung medizinischer Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren
- OLG Köln, 13.01.2014 - 17 W 143/13
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Lagerung eines in einer Fachwerkstatt …
- OLG Hamm, 09.08.1996 - 5 UF 88/96
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18
Medizinischer Sachverständiger hat keinen Vergütungsanspruch, wenn er …
Denn die gerichtliche Festsetzung gemäß § 4 Abs. 1 JVEG a.F. stellt keine Überprüfung der von den Kostenbeamten vorgenommenen Ermittlung der Entschädigung oder Vergütung dar, sondern ist eine davon unabhängige erstmalige Festsetzung (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. Januar 2021 - L 12 SF 113/19.Damit wird eine vorherige Berechnung der Beträge im Verwaltungsweg sowohl bei den Einzelpositionen als auch im Gesamtergebnis gegenstandslos (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. Januar 2021 - L 12 SF 113/19 - juris RdNr. 27).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2021 - L 7 SF 5/19
Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung; Einordnung …
Rn. 19 Auch im Beschwerdeverfahren ist eine vollständige Prüfung der Festsetzung der Vergütung ohne Beschränkung auf die mit der Beschwerde vorgetragenen Umstände vorzunehmen (Bayerisches Landessozialgericht , Beschluss vom 11. Januar 2021 - L 12 SF 113/19 - juris RdNr. 28).Denn die gerichtliche Festsetzung gemäß § 4 Abs. 1 JVEG a.F. stellt keine Überprüfung der von den Kostenbeamten vorgenommenen Ermittlung der Entschädigung oder Vergütung dar, sondern ist eine davon unabhängige erstmalige Festsetzung (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. Januar 2021 - L 12 SF 113/19 - juris RdNr. 27).
Damit wird eine vorherige Berechnung der Beträge im Verwaltungsweg sowohl bei den Einzelpositionen als auch im Gesamtergebnis gegenstandslos (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. Januar 2021 - L 12 SF 113/19 - juris RdNr. 27).
Das Verbot der reformatio in peius ist - anders als im Antragsverfahren nach § 4 Abs. 1 JVEG - im Beschwerdeverfahren zu beachten (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. Januar 2021 - L 12 SF 113/19 - juris RdNr. 28 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Mai 2013 - L 15 SB 40/13 B - juris RdNr. 9).
- LSG Bayern, 18.03.2024 - L 12 SF 24/22
Ermittlung des objektiv erforderlichen Zeitaufwands für das Aktenstudium für ein …
Zwar hat der Bg zu Recht darauf hingewiesen, dass im Beschwerdeverfahren nach § 4 Abs. 4 JVEG, anders als im Rahmen der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung nach § 4 Abs. 1 JVEG, das Verbot der reformatio in peius gilt, auch wenn das Gericht auch im Beschwerdeverfahren eine vollständige Prüfung der Festsetzung der Vergütung ohne Beschränkung auf die mit der Beschwerde vorgetragenen Umstände vorzunehmen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 11.01.2021, Az.: L 12 SF 113/19 m.w.N.).Rn. 24 Nach der Rechtsprechung des Senats ist im Regelfall von der Richtigkeit der Angaben der Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer über die erforderliche Zeit auszugehen (Beschluss vom 15.10.2020, Az.: L 12 SF 263/19; Beschluss vom 11.01.2021, Az.: L 12 SF 113/19 m.w.N.).
Rn. 25 Anlass für eine Plausibilitätsprüfung besteht nur, wenn die vorgelegte Zeiterfassung des Sachverständigen widersprüchlich oder unzureichend ist oder wenn die Stundenzahl im Verhältnis zur erbrachten Leistung außergewöhnlich hoch erscheint (vgl. Beschluss des Senats vom 11.01.2021, Az.: L 12 SF 113/19 m.w.N.).
Rn. 27 Bei der Ermittlung des Zeitaufwands, den ein durchschnittlicher Sachverständiger für die Erstellung des Gutachtens benötigt hätte, geht das BayLSG in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschlüsse des BayLSG vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11, und vom 01.07.2015. Az.: L 15 SF 180/13; Beschluss des Senats vom 11.01.2021, Az.: L 12 SF 113/19) von folgenden Erfahrungswerten aus, wie sie in der Mitteilung des Präsidenten des Bayer. LSG vom 25.05.2007, Az.: GenA 537/07, festgehalten sind:.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2021 - L 7 KO 3/20
Richterliche Festsetzung der Vergütung für ein Sachverständigengutachten; Für die …
Denn die gerichtliche Festsetzung gemäß § 4 Abs. 1 JVEG a.F. stellt keine Überprüfung der von den Kostenbeamten vorgenommenen Ermittlung der Entschädigung oder Vergütung dar, sondern ist eine davon unabhängige erstmalige Festsetzung (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. Januar 2021 - L 12 SF 113/19 - juris RdNr. 27).Damit wird eine vorherige Berechnung der Beträge im Verwaltungsweg sowohl bei den Einzelpositionen als auch im Gesamtergebnis gegenstandslos (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. Januar 2021 - L 12 SF 113/19 - juris RdNr. 27).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2023 - L 7 KO 21/20 Denn die gerichtliche Festsetzung gemäß § 4 Abs. 1 JVEG a.F. stellt keine Überprüfung der von den Kostenbeamten vorgenommenen Ermittlung der Entschädigung oder Vergütung dar, sondern ist eine davon unabhängige erstmalige Festsetzung (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. Januar 2021 - L 12 SF 113/19 - juris RdNr. 27).
Damit wird eine vorherige Berechnung der Beträge im Verwaltungsweg sowohl bei den Einzelpositionen als auch im Gesamtergebnis gegenstandslos (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. Januar 2021 - L 12 SF 113/19 - juris RdNr. 27).
- LSG Baden-Württemberg, 02.09.2024 - L 10 KO 662/24
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Prüfung des …
Es handelt sich also nicht um die bloße Wiedergabe von Diagnosekriterien, Zitaten aus der Literatur, Bilder oder Grafiken, sondern um die Darstellung eines Beurteilungsergebnisses zur Beantwortung der Beweisfragen (so auch Bayerisches LSG 11.01.2021, L 12 SF 113/19, in juris).Aufgrund dieser Besonderheit ist bei Gutachten zu Fragen der Pflegebedürftigkeit und zur Bestimmung des Pflegegrades, bei denen gerade die Übertragung der Feststellungen aus der Untersuchung in die Bewertung nach § 15 SGB XI einschließlich der Anlage 1 zu § 15 SGB XI entscheidende Bedeutung zukommt, die bloße Anwendung der Erfahrungswerte, die mit der Anknüpfung an die Zahl der Anschläge auf eine rein wörtliche Darstellung abstellen, problematisch (weitergehend Bayerisches LSG 11.01.2021, a.a.O. Rn. 52: unmöglich).
Ein Abweichen von dem vom Sachverständigen angegebenen Zeitaufwand erfordert daher belastbare Anhaltspunkte, dass dieser objektiv nicht notwendig war, z.B. weil bei einem geringen Anteil tabellarischer Darstellung der für die wörtliche Darstellung ermittelbare Zeitaufwand erheblich überschritten wird oder aus einem Vergleich mit anderen Gutachten zur gleichen Fragestellung (Bayerisches LSG 11.01.2021, a.a.O.).
- LSG Bayern, 24.08.2022 - L 12 SF 209/20
Kostenrecht: Hinweispflicht des Sachverständigen auf bevorstehende …
Das Verbot der reformatio in peius ist - anders als im Antragsverfahren nach § 4 Abs. 1 JVEG - im Beschwerdeverfahren zu beachten (vgl. Beschluss des Senats vom 11.01.2021, Az.: L 12 SF 113/19 m.w.N.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2024 - L 7 KO 8/21
Festsetzung einer Vergütung als Sachverständiger für ein eingereichtes Gutachten …
Damit wird eine vorherige Berechnung der Beträge im Verwaltungsweg sowohl bei den Einzelpositionen als auch im Gesamtergebnis gegenstandslos (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. Januar 2021 - L 12 SF 113/19 -). - LSG Bayern, 11.06.2026 - L 12 SF 231/25
Verdienstausfallentschädigung, Zeitversäumnis, Fahrtkostenerstattung, …
Das Verbot der reformatio in peius ist - anders als im Antragsverfahren nach § 4 Abs. 1 JVEG - im Beschwerdeverfahren zu beachten (vgl. Beschluss des Senats vom 11.01.2021, Az.: L 12 SF 113/19 m.w.N.). - LSG Bayern, 05.12.2025 - L 12 SF 102/21
Honorargruppe, Komplexe differentialdiagnostische Erwägungen, …
Allerdings ist im Beschwerdeverfahren das Verbot der reformatio in peius - anders als im Antragsverfahren nach § 4 Abs. 1 JVEG - zu beachten (vgl. Beschluss des Senats vom 11.01.2021, Az.: L 12 SF 113/19 m.w.N.). - LG Mannheim, 09.03.2023 - 7 Qs 17/22
Berechnung von Aufwendungen für festangestellte Hilfskräfte
- LSG Bayern, 18.09.2025 - L 12 SF 225/21
Aufrechnung, Prüfungsumfang, Verrechnung
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2024 - L 1 P 13/23
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Vergütung eines …
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