Rechtsprechung
| LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sonstige Angelegenheiten
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg - S 4 U 5002/17
- SG Augsburg, 21.06.2018 - 1 O 690/18
- SG Augsburg, 21.06.2018 - S 6 SF 58/18
- LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- LSG Bayern, 16.12.2016 - L 15 SF 63/15
Bestimmte qualitative Anforderungen für die Entstehung der Terminsgebühr bei …
Auszug aus LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18
Insoweit werde auf die Entscheidung des BayLSG vom 16.12.2016 - L 15 SF 63/15 - verwiesen, wonach Voraussetzung für den Anfall dieser Gebühr sei, dass außergerichtliche Gespräche einer bestimmten qualitativen Anforderung genügen müssten.Das Telefonat am 04.07.2017 erfülle die hierfür von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien, ua der Vergleichbarkeit des Gesprächs mit einem gerichtlichen Termin (BayLSG, Beschluss v. 16.12.2016, - S 15 SF 63/15).
Der Senat teilt in Anlehnung an die Rechtsprechung des vormaligen Kostensenats des BayLSG (siehe ua Beschluss vom 16.12.2016, Az.: L 15 SF 63/15 E) zwar die Auffassung, dass hinsichtlich des Entstehens einer Terminsgebühr nach der genannten Vormerkung eine nicht zu großzügige Haltung angebracht ist.
Für das Entstehen der Gebühr ist aber nicht erforderlich, dass ein hohes Maß an Vergleichbarkeit der Besprechung mit einem regulären Termin besteht und die außergerichtlichen Gespräche konkret an Umfang und Intensität einem Gerichtstermin gleichkommen müssen (so noch BayLSG, Beschluss vom 16.12.2016, Az.: L 15 SF 63/15, juris).
- LSG Bayern, 22.05.2015 - L 15 SF 115/14
Erinnerungen nach § 55 RVG
Auszug aus LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18
Auch das BayLSG hat mit Beschluss vom 22.05.2015, - L 15 SF 115/14 E -, noch einen entsprechenden Vergleichs- bzw. Feststellungsbeschluss des Gerichts für notwendig erachtet.Bei rein teleologischer Betrachtung habe der Rechtsanwalt damit eindeutig diese fiktive Terminsgebühr bei einem außergerichtlichen Vergleich ebenso verdient wie bei einem förmlich beschlossenen Vergleich (so auch LSG München, Beschluss vom 22.05.2015 - L 15 SF 115/14 E).
- BSG, 25.04.2018 - B 5 R 22/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozesskostenhilfe - …
Auszug aus LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18
Allein dieser Umstand rechtfertige bereits die Annahme überdurchschnittlichen Umfangs sowie Schwierigkeit (BSG, Beschluss v. 25.04.2018, - B 5 R 22/18).Soweit der Bf auf den Beschluss des BSG vom 25.04.2018, - B 5 R 22/18 -, abstellt, führt dies zu keiner anderen Betrachtung.
- LSG Bayern, 31.07.2012 - L 15 SF 214/10
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Erstattung …
Auszug aus LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18
Wie das BayLSG mit Beschluss vom 31.07.2010, Az.: L 15 SF 214/10 B E, ausgeführt hat, enthält § 58 Abs. 2 RVG eine gesetzliche Tilgungsbestimmung von Zahlungen, die der Rechtsanwalt erhält; in diesem Zusammenhang wird geregelt, dass Zahlungen vorrangig auf die Vergütung als Wahlanwalt anzurechnen sind.Der Argumentation, dass eine volle Anrechnung nicht erfolgen dürfe, da der Rechtsanwalt insoweit Rückforderungsansprüchen des Prozessgegners ausgesetzt sein könnte und es unangebracht sei, die Staatskasse von nicht rechtmäßigen Zahlungen profitieren zu lassen (so noch BayLSG, Beschluss vom 31.07.2012, - L 15 SF 214/10 B E, juris, Rn. 29), folgt der Senat nicht.
- LSG Bayern, 19.02.2020 - L 12 SF 48/17
Kostenrecht: Besprechungsterminsgebühr bei Telefonaten
Auszug aus LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18
Diese Voraussetzung lässt sich weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck der Vorschrift entnehmen (vgl. hierzu den Grundsatzbeschluss des Senats vom 19.02.2020, - L 12 SF 48/17 E). - LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2018 - L 39 SF 302/17
Fiktive Terminsgebühr - schriftlicher Vergleich
Auszug aus LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18
Einen Hinweis auf einen Vergleichs- bzw. Feststellungs-Beschluss enthält die Vorschrift nicht (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2018, L 39 SF 302/17 BE, juris, mwN; LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.07.2019, - L 10 SF 909/19 E-B, juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 9 AL 277/14
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Geltendmachung …
Auszug aus LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18
Soweit aus dieser Harmonisierung vielfach (vgl. zum Beispiel LSG A-Stadt, Beschluss. v. 11.03.2015 - L 9 AL 277/14 B) geschlossen werde, dass damit auch für die Gebührenvorschrift über Rahmengebühren geklärt sei, dass nur gerichtliche Vergleiche "schriftliche Vergleiche" seien, so vermöge dies den erkennenden Senat nicht zu überzeugen. - LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - L 13 SB 1/17
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - fiktive Terminsgebühr - …
Auszug aus LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18
Rn. 33 Das LSG Mecklenburg-Vorpommern hat demgegenüber in seinem Beschluss v. 14.03.2018 (Az.: L 13 SB 1/17 B, mit Anm. Loytved, jurisPR-SozR 8/2018 Anm. 5) ausgeführt, bis zum 31.07.2013 sei der "schriftliche Vergleich" als Fall einer fiktiven Terminsgebühr in Nr. 3106 RVG-VV anders als bei Nr. 3104 RVG-VV nicht erwähnt worden. - LSG Bayern, 24.03.2020 - L 12 SF 271/16
Kostenrecht: Anwendung der Toleranzgrenze bei Rahmengebühren
Auszug aus LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18
In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat eine vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr für noch verbindlich, wenn sie bis zu 20% von der Gebühr abweicht, die der Kostenbeamte und ggf. das Gericht bzw. Beschwerdegericht für angemessen halten (vgl. hierzu Entscheidung des Senats vom 24.03.2020, - L 12 SF 271/16 E;… vgl. auch Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl., § 14, Rn. 12, m.w.N.;… Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl., § 14, Rn. 36 ff.). - LSG Baden-Württemberg, 08.07.2019 - L 10 SF 909/19 E-B
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - fiktive Terminsgebühr - …
Auszug aus LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18
Einen Hinweis auf einen Vergleichs- bzw. Feststellungs-Beschluss enthält die Vorschrift nicht (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2018, L 39 SF 302/17 BE, juris, mwN; LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.07.2019, - L 10 SF 909/19 E-B, juris). - LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2020 - L 11 SF 118/18
- LSG Bayern, 21.03.2011 - L 15 SF 204/09
Rechtsanwaltshonorar, Beiordnung, Prozesskostenhilfe, Terminsgebühr, …
- LSG Bayern, 19.05.2020 - L 12 SF 15/17
Kostenrecht: Vergütung des Rechtsanwalts nach Beiordnung im Rahmen der …
- LSG Thüringen, 20.02.2019 - L 1 SF 294/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - fiktive Terminsgebühr - …
- SG Augsburg, 13.01.2021 - S 6 SF 142/20
Erwerbsminderungsrente, Erledigung, Teilanerkenntnis, Kostenfestsetzungsantrag, …
Genau diese Wirkungen entfaltet aber ein Teilanerkenntnis nicht, da es für die vollständige Erledigung des Rechtsstreits - und nur diese dient dem Zweck der Nr. 3106 Satz 1 Nr. 3 VV RVG, nämlich der Entlastung des Gerichts vor mündlichen Verhandlungen (siehe hierzu auch Beschlüsse des BayLSG vom 05.05.2020 - L 12 SF 180/19 - und vom 06.07.2020 - L 12 SF 330/18) - noch einer Erledigungserklärung des Rechtsstreits bedarf.
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