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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 12 U 708/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12965
LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 12 U 708/22 (https://dejure.org/2023,12965)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2023 - L 12 U 708/22 (https://dejure.org/2023,12965)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2023 - L 12 U 708/22 (https://dejure.org/2023,12965)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 10 Buchst a SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz eines mitwirkenden Kandidaten in einer öffentliche-rechtlichen Fernsehsendung - Wie-Beschäftigung gem § 2 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 Nr 1 - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - fremdnützige Tätigkeit - Verfolgung eigener ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfall eines Wettkandidaten bei Live-Auftritt in einer Fernsehshow - kein Beschäftigungs- oder "Wie -Beschäftigungsverhältnis" zum auftraggebenden öffentlich-rechtlichen Fernsehsender - auch kein Versicherungsschutz als ehrenamtlich Tätiger - Revision wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB 7 § 8; SGB 7 § 2
    Feststellung eines Unfall-Ereignisses während einer Fernsehsendung als Arbeitsunfall; Sprung über mehrere Autos als Wette in einer Wettsendung; Entgeltlichkeit und Unentgeltlichkeit einer Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    SGB 7 § 8; SGB 7 § 2
    Feststellung eines Unfall-Ereignisses während einer Fernsehsendung als Arbeitsunfall; Sprung über mehrere Autos als Wette in einer Wettsendung; Entgeltlichkeit und Unentgeltlichkeit einer Tätigkeit

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BSG, 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Beschäftigungsverhältnis - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 12 U 708/22
    Diese Regelung erfasst die Beschäftigten i.S.d § 7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) (Bundesozialgericht (BSG), Urteil vom 14.11.2013, B 2 U 15/12 R, juris).

    Ob der Verletzte ein Entgelt erhalten hat, ist für die Beschäftigung i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII und grundsätzlich auch des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV unerheblich (BSG, Urteil vom 14.11.2013, a.a.O.).

  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen" …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 12 U 708/22
    Danach erfordert eine Beschäftigung, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist (BSG, Urteil vom 20.03.2013, B 12 R 13/10 R, juris, auch zum Nachfolgenden).

    Diese Beurteilungsgrundsätze finden auch für Kunstschaffende Anwendung (BSG, Urteil vom 20.03.2013, a.a.O. zum "Bühnenkünstler").

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 5/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 12 U 708/22
    Entscheidend ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 23.04.2015, B 2 U 5/14 R, juris).

    Jedoch sah die tatsächlich gewollte Natur der Rechtsbeziehungen (BSG, Urteil vom 23.04.2015, a.a.O.) anders aus und entsprachen die gelebten Verhältnisse nicht der o.g. Vereinbarung.

  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 3/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 12 U 708/22
    Voraussetzung einer "Wie-Beschäftigung" nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ist, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG, Urteil vom 16.03.2021, B 2 U 3/19 R, juris, auch zum Folgenden).

    Insgesamt verrichtete der Kläger keine Tätigkeit, die ihrer Art nach von anderen verrichtet werden kann, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG, Urteil vom 16.03.2021, B 2 U 3/19 R, juris, unter Verweis auf BSG, Urteil vom 20.3.2018, B 2 U 16/16 R, juris).

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 12 U 708/22
    Eine ehrenamtliche Tätigkeit erhält ihr Gepräge durch ihre ideellen Zwecke und Unentgeltlichkeit, nicht durch persönliche Abhängigkeit, wie sie für abhängige Beschäftigung i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV typisch ist (BSG, Urteil vom 16.08.2017, B 12 KR 14/16 R, juris).
  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 1/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - kein Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 12 U 708/22
    Rn. 36 Zwar hatte die Tätigkeit des Klägers wirtschaftlichen Wert, wobei ein noch so geringer genügt und Unentgeltlichkeit unschädlich ist (BSG, Urteil vom 20.08.2019, B 2 U 1/18 R, juris), da die Wetten Teil des Programms waren, das dem Z. hohe Einschaltquoten und damit Werbeeinnahmen garantierte.
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 12 U 708/22
    Es ist zu fragen, ob die Verrichtung, so wie sie durchgeführt wurde, objektiv die versicherungsbezogene Handlungstendenz erkennen lässt (BSG, Urteil vom 30.01.2020, B 2 U 2/18 R, juris).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 12 U 708/22
    Bei einer solchen gespaltenen Handlungstendenz bzw. gemischten Motivationslage ist für die Bejahung des inneren Zusammenhangs zwischen Verrichtung und versicherter Tätigkeit entscheidend, ob die Verrichtung (hier: der Auftritt) hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre (vgl. BSG, Urteile vom 09.11.2010, B 2 U 14/10 R und vom 12.04.2005, B 2 U 11/04 R, beide juris).
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 12 U 708/22
    Insgesamt verrichtete der Kläger keine Tätigkeit, die ihrer Art nach von anderen verrichtet werden kann, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG, Urteil vom 16.03.2021, B 2 U 3/19 R, juris, unter Verweis auf BSG, Urteil vom 20.3.2018, B 2 U 16/16 R, juris).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 12 U 708/22
    Bei einer solchen gespaltenen Handlungstendenz bzw. gemischten Motivationslage ist für die Bejahung des inneren Zusammenhangs zwischen Verrichtung und versicherter Tätigkeit entscheidend, ob die Verrichtung (hier: der Auftritt) hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre (vgl. BSG, Urteile vom 09.11.2010, B 2 U 14/10 R und vom 12.04.2005, B 2 U 11/04 R, beide juris).
  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher …

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 26/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst …

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

  • OLG München, 09.10.1997 - 29 U 3234/97
  • SG Hamburg, 14.02.2025 - S 40 U 36/21

    Anerkennung als Arbeitsunfall: Auch Helfer ohne Vertrag sind versichert

    Dies lässt darauf schließen, dass für den Kläger keine eigenen Vorteile, wie etwa die Erlangung von Bekanntheit (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.2.2023 - L 12 U 708/22 -, juris; Revision anhängig B 2 U 12/23 R) haben wollte, sondern lediglich die Mithilfe bei der Ermöglichung der Produktion im Vordergrund standen.
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