Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 07.05.2013 - L 13 AS 1295/13 ER-B |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 05.03.2013 - S 25 AS 895/13
- LSG Baden-Württemberg, 07.05.2013 - L 13 AS 1295/13 ER-B
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2013 - L 13 AS 1295/13
Ist während des Hauptsacheverfahrens das Existenzminimum nicht gedeckt, kann diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden, selbst wenn im Rechtsbehelfsverfahren erstrittenen Leistungen rückwirkend gewährt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, in NVwZ 2005, 927, 928 und in Juris).Bei der deshalb durchzuführenden Folgenabwägung (BVerfG, Beschluss vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05) sind grundrechtliche Belange der Antragstellerin umfassend in die Abwägung einzubeziehen.
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 3 AS 1477/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2013 - L 13 AS 1295/13
Hierzu hat der 3. Senat des LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 16. Mai 2012, L 3 AS 1477/11, veröffentlicht in Juris entschieden, dass kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 4 in Verbindung mit Art. 70 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2004 vorliegt, da diese Vorschrift hinter die Regelung in Art. 24 Abs. 2 Freizügigkeitsrichtlinie zurücktrete, die als lex specialis eine nationalstaatliche Regelung über den Ausschluss von EU-Bürgern von Leistungen nach dem SGB II zulasse.Auf die Ausführungen im Urteil des 3. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 16. Mai 2012, a.a.O., wird Bezug genommen.
- BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R
In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2013 - L 13 AS 1295/13
Da Österreich nicht zu den Signatarstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) zählt, nachdem es diesem nicht beigetreten ist, ist die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II gegenüber der Klägerin auch insofern nicht ausgeschlossen (zur Auswirkung des EFA bezüglich § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II vgl. u.a. Urteil des BSG vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 23/10 R, in SozR 4-4200 § 7 Nr. 21 und in Juris).
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer Konkurrentenklage; Beurteilung zur …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2013 - L 13 AS 1295/13
Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003, 2 BvR 311/03, in NVwZ 2004, 95, 96 und in Juris). - BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2013 - L 13 AS 1295/13
Da sie nach Aktenlage derzeit ihren Lebensunterhalt weder durch Vermögen noch durch Einkommen oder sonstige Leistungen Dritter bzw. von Sozialleistungsträgern sichern kann, ist sie auch hilfebedürftig im Sinne von § 9 SGB II. Seit Mitte 2011 hält sie sich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland auf, so dass auch ein gewöhnlicher Aufenthalt zu bejahen ist (BSG, Urteil vom 25. Januar 2012, B 14 AS 138/11 R, veröffentlicht in Juris m.w.N.). - LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2012 - L 8 B 489/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2013 - L 13 AS 1295/13
Während das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22. Juni 2010, L 1 AS 36/08, veröffentlicht in Juris) aus dem Umstand, dass auch die Erwerbsfähigkeit Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II ist, ableitet, dass es sich bei diesen Leistungen nicht um Fürsorgeleistungen im Sinne des FürsAbk AUT handelt, weil die Leistungsgewährung an eine "weitere Voraussetzung" geknüpft ist, hat das LSG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 7. März 2012, L 8 B 489/10 ER, veröffentlicht in Juris) die Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II auf Grund des FürsAbk AUT als ausgeschlossen angesehen, denn die Erwerbsfähigkeit sei keine "weitere Voraussetzung", sie diene allein der mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003 neu geschaffenen Abgrenzung zum Adressatenkreis des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2010 - L 1 AS 36/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2013 - L 13 AS 1295/13
Während das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22. Juni 2010, L 1 AS 36/08, veröffentlicht in Juris) aus dem Umstand, dass auch die Erwerbsfähigkeit Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II ist, ableitet, dass es sich bei diesen Leistungen nicht um Fürsorgeleistungen im Sinne des FürsAbk AUT handelt, weil die Leistungsgewährung an eine "weitere Voraussetzung" geknüpft ist, hat das LSG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 7. März 2012, L 8 B 489/10 ER, veröffentlicht in Juris) die Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II auf Grund des FürsAbk AUT als ausgeschlossen angesehen, denn die Erwerbsfähigkeit sei keine "weitere Voraussetzung", sie diene allein der mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003 neu geschaffenen Abgrenzung zum Adressatenkreis des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. - LSG Baden-Württemberg, 01.10.2012 - L 7 AS 3836/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2013 - L 13 AS 1295/13
Der hiervon abweichenden Auffassung des 7. Senats des LSG Baden-Württemberg zur Frage der Anwendbarkeit der Ausschlussnorm des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II im Hinblick auf Gemeinschaftsrecht der EU (u.a. Entscheidung vom 1. Oktober 2012, L 7 AS 3836/12 ER-B, veröffentlicht in Jiris) folgt der Senat weiterhin nicht. - LSG Baden-Württemberg, 08.08.2012 - L 13 AS 2355/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ungarische …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2013 - L 13 AS 1295/13
Der Rechtsauffassung des 3. Senats des LSG Baden-Württemberg hat sich der Senat u.a. in Beschlüssen vom 8. August 2012, L 13 AS 2355/12 ER-B, und 27. August 2012, L 13 AS 3252/12 ER-B, angeschlossen. - LSG Baden-Württemberg, 16.07.2012 - L 9 AS 1790/12
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2013 - L 13 AS 1295/13
Auch der 9. Senat des LSG Baden-Württemberg ist der Entscheidung des 3. Senats des LSG Baden-Württemberg in Beschlüssen vom 16. Juli 2012, L 9 AS 1790/12 ER-B und 25. Juli 2012, L 9 AS 2886/12 ER-B gefolgt. - LSG Baden-Württemberg, 25.07.2012 - L 9 AS 2886/12
- LSG Baden-Württemberg, 05.03.2014 - L 2 AS 486/14 Vor diesem Hintergrund ist bisher nicht geklärt, ob der Leistungsausschluss europarechtskonform ist (vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.2013 - L 12 AS 1432/13 ER-B, juris; Beschluss vom 07.05.2013 - L 13 AS 1295/13 ER-B (zum Fürsorgeabkommen AUT); Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 20.12.2013 - L 12 AS 2265/13 B ER und L 12 AS 2266/13 B ER).
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