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Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2018 - L 14 AS 614/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19655
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2018 - L 14 AS 614/16 (https://dejure.org/2018,19655)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.07.2018 - L 14 AS 614/16 (https://dejure.org/2018,19655)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - L 14 AS 614/16 (https://dejure.org/2018,19655)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur …

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2018 - L 14 AS 614/16
    Dem Hilfebedürftigen obliegt es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, seine Hilfebedürftigkeit zu verringern, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Lediglich dann, wenn der Leistungsberechtigte den Umzug etwa wegen Alters, Behinderung, körperlicher Konstitution oder der Betreuung von Kleinstkindern nicht selbst durchführen kann, kann auch die Übernahme der Aufwendungen für ein gewerblich organisierten Umzug in Betracht kommen (vgl. BSG, Urteil vom 06. Mai 2010 - B 14 AS 7/09 R).
  • SG Freiburg, 26.11.2025 - S 7 AS 1606/23

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzugskosten - Beauftragung eines …

    Denn grundsätzlich obliegt es Leistungsbeziehern nach dem SGB II durchaus, durch zumutbare Selbsthilfe sowie eine zielgerichtete und effiziente Planung ihres Umzugs die Umzugskosten auch in eine angemessene neue Wohnung gering zu halten (BSG, Urteil vom 6.5.2010, Az. B 14 AS 7/09 R - juris; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 5.7.2018, Az. L 14 AS 614/16 - juris; LSG Hamburg, Urteil vom 22.12.2022, Az. L 4 AS 202/22 D - juris;… Piepenstock/Senger in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl. Stand 15.07.2025, § 22 Rdnr. 249).

    So käme etwa die Übernahme der Mehrkosten nicht Betracht, wenn der Leistungsbezieher z. B. generell auf einen Umzug im Eigenregie verweisbar ist, aber dennoch ein professionelles Unternehmen beauftragt (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 5.7.2018, Az. L 14 AS 614/16 - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.1.2021, Az. L 12 AS 1836/20 B ER und Az. L 12 AS 1837/20 B - juris; LSG Hamburg, Urteil vom 22.12.2022, Az. L 4 AS 202/22 D - juris); oder wenn der Leistungsbezieher etwa das Ein- und Auspacken des Umzugsguts professionell erledigen lässt, obwohl er dazu selbst in der Lage wäre.

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