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| LSG Bayern, 02.02.2009 - L 15 SF 12/07 AL KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Entschädigung für Zeugen - Verdienstausfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JVEG § 22
Zeugenentschädigung im sozialgerichtlichen Verfahren; Höhe des Verdienstausfalls - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Entschädigung eines Zeugen aufgrund der Wahrnehmung eines Termins vor einem Landessozialgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 07.08.2006 - S 16 AL 486/05
- LSG Bayern, 02.02.2009 - L 15 SF 12/07 AL KO
Wird zitiert von ... (4)
- SG Karlsruhe, 17.12.2010 - S 1 KO 5307/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Zeugen für Verdienstausfall - …
Eine Entschädigung von mehr als 17 EUR für jede versäumte Arbeitsstunde darf danach auch dann nicht gewährt werden, wenn der Zeuge, z.B. durch Vorlage von Belegen, nachweist, dass ihm durch die Heranziehung tatsächlich ein höherer Verdienstausfall entstanden ist (vgl. hierzu Bay. LSG vom 02.02.2009 -L 15 SF 12/07 AL KO - und LSG Baden-Württemberg vom 21.05.2010 - L 12 KO 4969/09 - sowie Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, § 22 JVEG Rdnr. 7 m.w.N. und Meyer/Höver/Bach, JVEG, 24. Aufl. 2007, Anm. 22.2).Denn es handelt sich bei der Teilnahme an mündlichen Gerichtsverhandlungen als Zeuge um eine staatsbürgerliche Ehrenpflicht, die keinen vollen Ausgleich gebietet. - SG Karlsruhe, 02.08.2016 - S 1 KO 2507/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten für seine …
Der Höhe nach ist die Entschädigung für den Verdienstausfall auch eines Selbständigen auf den in § 22 S. 1 JVEG gesetzlich festgelegten Betrag von höchstens 21, 00 EUR begrenzt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 21.05.2010 - L 12 KO 4969/09 -, Bay. LSG vom 02.02.2009 - L 15 SF 12/07 AL KO - vom 04.12.2013 - L 15 SF 246/11 - und vom 01.03.2016 - L 15 RF 28/15 - sowie OLG Hamm vom 15.12.2005 - 4 Ws 357/05 - ). - LSG Baden-Württemberg, 21.05.2010 - L 12 KO 4969/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten für …
- SG Karlsruhe, 02.08.2016 - S 1 SF 2507/16
Entschädigung für die Anreise zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung von …
Der Höhe nach ist die Entschädigung für den Verdienstausfall auch eines Selbständigen auf den in § 22 S. 1 JVEG gesetzlich festgelegten Betrag von höchstens 21, 00 EUR begrenzt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 21.05.2010 - L 12 KO 4969/09 -, Bay. LSG vom 02.02.2009 - L 15 SF 12/07 AL KO - vom 04.12.2013 - L 15 SF 246/11 - und vom 01.03.2016 - L 15 RF 28/15 - sowie OLG Hamm vom 15.12.2005 - 4 Ws 357/05 - ).
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