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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 30.11.2011 - L 15 SF 97/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10826
LSG Bayern, 30.11.2011 - L 15 SF 97/11 (https://dejure.org/2011,10826)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.11.2011 - L 15 SF 97/11 (https://dejure.org/2011,10826)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. November 2011 - L 15 SF 97/11 (https://dejure.org/2011,10826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 19.03.2007 - L 14 R 42/03

    Einordnung der Erstellung eines psychiatrisch-psychosomatischen Gutachtens in …

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2011 - L 15 SF 97/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kostensenats (vgl. z.B. die grundsätzliche Senatsentscheidung vom 19.03.2007, Az.: L 14 R 42/03.Ko, weiter den Beschluss vom 01.09.1998, Az.: L 18 V 59/94 KO m.w.N) kann nur der Aufwand als "erforderlich" angesehen werden, den ein Sachverständiger mit einer durchschnittlichen Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung und durchschnittlicher Arbeitsintensität benötigt.

    Rn. 30 Aufgrund des auf langjährigen Erfahrungswerten beruhenden Beschlusses des Kostensenats des Bayer. LSG vom 19.03.2007, Az.: L 14 R 42/03.Ko, sowie der darauf aufbauenden Mitteilung des Präsidenten des Bayer. LSG vom 25.05.2007, Az.: GenA 537/07, gelten folgende Bemessungskriterien für die Feststellung der Vergütung in erster Linie medizinischer Gutachten nach dem JVEG bei allen ab dem 01.06.2007 erteilten Gutachtensaufträgen:.

    Es sind daher die Passagen herauszufiltern, die der eigentlichen Beurteilung und Beantwortung der gestellten Beweisfragen zuzurechnen sind (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 17.05.2010, Az.: L 15 SF 396/09, unter Hinweis auf den Grundsatzbeschluss vom 19.03.2007, Az.: L 14 R 42/03.Ko).

  • LSG Thüringen, 20.02.2008 - L 6 B 186/07

    Entschädigung medizinischer Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2011 - L 15 SF 97/11
    Rn. 49 Grundsätzlich ist von einem Sachverständigen zu erwarten, dass er sich durch Einsicht in die einschlägige Literatur auf dem Laufenden hält (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 20.02.2008 Az.: L 6 B 186/07 SF, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 15.03.2010 - L 15 SF 36/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - medizinisches …

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2011 - L 15 SF 97/11
    In Betracht kommt dies beispielsweise bei ganz speziellen Beweisfragen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 15.03.2010, Az.: L 15 SF 36/10 B E).
  • LSG Bayern, 17.05.2010 - L 15 SF 396/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung auf neurologischen und …

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2011 - L 15 SF 97/11
    Es sind daher die Passagen herauszufiltern, die der eigentlichen Beurteilung und Beantwortung der gestellten Beweisfragen zuzurechnen sind (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 17.05.2010, Az.: L 15 SF 396/09, unter Hinweis auf den Grundsatzbeschluss vom 19.03.2007, Az.: L 14 R 42/03.Ko).
  • LSG Bayern, 15.06.2009 - L 15 SF 129/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines ärztlichen Sachverständigen - …

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2011 - L 15 SF 97/11
    Die Anerkennung von zusätzlich notwendigem Literaturstudium und -recherche ist nur in ganz besonderen Fällen möglich (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, z.B. Beschluss vom 15.06.2009, Az.: L 15 SF 129/09 B E).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - L 12 KO 4491/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten - …

    Überwiegend wird ein Durchschnittswert von 100 Seiten pro Stunde zugrundegelegt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.05.2013 - L 15 SB 40/13 B -, Juris, m.w.N.), allerdings findet man auch sowohl niedrigere als auch höhere Werte, darüber hinaus ist die Berücksichtigung des Anteils medizinischer Unterlagen ebenso unterschiedlich wie der Grad der Annäherung an eine Pauschale (siehe z. B. Bayerisches LSG, Beschluss vom 30.11.2011 - L 15 SF 97/11 -, Juris, Rdnrn. 31 und 37: Maßstab für das Aktenstudium seien 100 Blatt in einer Stunde bei mindestens 25 % medizinisch gutachtensrelevantem Inhalt; in allen anderen Fällen seien 150 bis 200 Blatt pro Stunde angemessen; eine "Abweichung von den pauschalierenden Vorgaben für die Ermittlung des Zeitaufwands…ist nicht möglich").

    Die Beschwerdebegründung geht daher an den entscheidungserheblichen Gesichtspunkten vorbei (im Übrigen gibt sie auch die Rechtsprechung des Bayerischen LSG nicht zutreffend wieder: Dieses geht für die Abfassung der Beurteilung und Beantwortung der gestellten Beweisfragen von einem Erfahrungswert von einer Stunde für eine Seite und für das Diktat und die Durchsicht des gesamten Gutachtens von dem Erfahrungswert von einer Stunde für sechs Seiten aus, z. B. Beschluss vom 30.11.2011 - L 15 SF 97/11 -, Juris).

  • LSG Thüringen, 02.04.2013 - L 6 SF 1739/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - medizinisches …

    Ein Zeitansatz für ein zusätzliches Literaturstudium kommt nur in Ausnahmefällen Betracht, wenn beispielsweise eine abweichende Meinung vertreten wird, bei fehlenden oder widersprüchlichen Lehrmeinungen oder in sogenannten Seltenheitsfällen (vgl LSG München vom 30.11.2011 - L 15 SF 97/11); immer erforderlich ist dann eine kritische Auseinandersetzung im Gutachten (vgl LSG Erfurt vom 20.2.2008 - L 6 B 186/07 SF).

    Die beauftragenden Gerichte unterstellen, dass er dem ernannten Sachverständigen geläufig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2011 - L 6 SF 1586/11 E , Bayerisches LSG; Beschluss vom 30. November 2011 - L 15 SF 97/11).

    Ein Zeitansatz für ein zusätzliches Literaturstudium kommt daher nur in Ausnahmefällen Betracht, wenn beispielsweise eine abweichende Meinung vertreten wird, bei fehlenden oder widersprüchlichen Lehrmeinungen oder in sogenannten Seltenheitsfällen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 30. November 2011 - L 15 SF 97/11, nach juris;… Widder "Aufbau neurologischer Gutachten" in Widder/Gaidzig, Begutachtung in der Neurologie, 2. Auflage 2011, S. 47); immer erforderlich ist dann eine kritische Auseinandersetzung im Gutachten (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Februar 2008 - L 6 B 186/07 SF).

  • LSG Thüringen, 05.03.2012 - L 6 SF 1854/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Erforderlichkeit der …

    Ähnliche Ansätze sind bei anderen Landessozialgerichten üblich (vgl. Bayrisches LSG, Beschluss vom 30. November 2011 - Az.: L 15 SF 97/11: 1 Stunde 6 Blatt; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. September 2011 - Az.: L 2 SF 254/11: 1 Stunde 5 Blatt; Hessisches LSG, Beschluss vom 23. November 2010 - Az.: L 2 SF 335/09: 1 Stunde 5 bis 6 Blatt).
  • LSG Bayern, 09.05.2018 - L 12 SF 40/17

    Vergütungshöhe einer ergänzenden Stellungnahme zum Gutachten

    Rn. 32 Die Anerkennung von zusätzlich notwendigem Literaturstudium und -recherche ist nur in ganz besonderen Fällen möglich (ständige Rechtsprechung des BayLSG, z.B. Beschluss vom 15.6.2009, Az.: L 15 SF 129/09 B E und vom 30.11.2011, Az.: L 15 SF 97/11).
  • LSG Thüringen, 28.12.2011 - L 6 SF 1586/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - medizinisches …

    Hier geht der Senat von folgenden Grundsätzen aus: Ein allgemeines Literaturstudium wird nicht vergütet, denn von einem medizinischen Sachverständigen wird erwartet, dass er sich durch Einsicht in die einschlägige Literatur auf dem Laufenden hält (h.M., vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2011 - Az.: L 6 SF 1516/10 E, 20. Februar 2008 - Az.: L 6 B 186/07 SF m.w.N., 14. November 2002 - Az.: L 6 B 26/02 SF, 29. Juni 1999 - Az.: L 6 B 8/98 SF; Bayerisches LSG, Beschluss vom 30. November 2011 - Az.: L 15 SF 97/11 m.w.N., nach juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 31. August 2004 - Az.: 1 B 4411/98.A, nach juris;… Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Auflage 2007, Rdnr. 848;… Hartmann in Kostengesetze, 40. Auflage 2010, § 8 JVEG Rdnr. 38).

    Ausnahmen kommen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, z.B. wenn zur Erfüllung des Auftrags das Lesen von neuer und bisher nicht diskutierter Literatur erforderlich ist (…vgl. Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Auflage 2007, Rdnr. 848; bejaht hinsichtlich der Literatur von DIN-Normen durch einen medizinischen Sachverständigen im Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2011 - Az.: L 6 SF 1516/11 E ) oder bei ganz speziellen Beweisfragen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 30. November 2011 - Az.: L 15 SF 97/11, nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 08.08.2022 - 4 W 12/22

    Auch die gedankliche Vorbereitung des Gutachtens ist zu vergüten!

    So wird etwa bei medizinischen Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung angenommen, sie benötigten für die gedankliche Erarbeitung der Beurteilung durchschnittlich eine Stunde für ca. eineinhalb Gutachtenseiten (vgl. LSG Thüringen, Beschl. v. 03.04.2012 - L 6 SF 306/12 B m. w. N.; LSG Bayern, Beschl. v. 30.11.2011 - L 15 SF 97/11; Bleutge, DS 2020, 204 (206) m. w. N.).
  • AG Mannheim, 29.10.2016 - 10 C 132/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Sicherungsabtretung des Anspruchs auf …

    Über die Schreibpauschale hinaus oder an ihrer Stelle können Auslagen für Hilfskräfte nicht geltend gemacht werden, ebenso wenig ein Honorar des Sachverständigen, wenn er das Gutachten selbst in einem einheitlichen Arbeitsgang mit der Formulierung und Korrektur ins Reine schreibt (LSG Bay 30.11.2011 - L 15 SF 97/11, BeckRS 2011, 79087; SächsOVG 31.8.2004 - 1 B 4411/98, IBRRS 48098).
  • LSG Thüringen, 26.03.2012 - L 6 SF 132/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines medizinischen …

    Dies entspricht im Vergleich zu der Rechtsprechung der anderen Landessozialgerichte einem durchschnittlichen Ansatz (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 30. November 2011 - L 15 SF 97/11, nach juris: 1 Seite/h, LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. November 2011 - Az.: L 5 P 55/10, nach juris: 1 Seite/h; LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 23. September 2011 - Az.: L 2 SF 254/11, nach juris: 2 Seiten/h;… Widder/Gaidzig, Leistungsgerechte Vergütung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz? in MedSach 2005, S. 127, 131).
  • LSG Thüringen, 03.04.2012 - L 6 SF 306/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Zeitansatz für …

    Dies entspricht im Vergleich zu der Rechtsprechung der anderen Landessozialgerichte einem durchschnittlichen Ansatz (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 30. November 2011 - L 15 SF 97/11, nach juris: 1 Seite/h, LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. November 2011 - Az.: L 5 P 55/10, nach juris: 1 Seite/h; LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 23. September 2011 - Az.: L 2 SF 254/11, nach juris: 2 Seiten/h;… Widder/Gaidzig, Leistungsgerechte Vergütung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz? in MedSach 2005, S. 127, 131).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 10 KO 1952/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - medizinisches …

    Rn. 11 Gleiches gilt, soweit das Heranziehen von Literatur nur der ohnehin bestehenden Pflicht, sich im Bereich der ärztlichen Tätigkeit auf dem Laufenden zu halten, dient (Beschluss des Kostensenats vom 02.10.2015, L 12 1279/15 E; ebenso z.B. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.05.2018, L 12 SF 40/17, in juris; Beschluss vom 30.11.2011, L 15 SF 97/11, in juris; Thüringer Landessozialgericht, u.a. Beschluss vom 02.04.2013, L 6 SF 1739/12 E, in juris; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.2015, 6 W 11/15, in juris).
  • SG Karlsruhe, 23.02.2016 - S 1 SF 568/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten - …

  • LSG Hamburg, 24.11.2023 - L 3 VE 9/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Vergütungsfähigkeit …

  • LSG Thüringen, 16.03.2012 - L 6 SF 151/12

    Höhe der Vergütung für ein medizinisches Sachverständigengutachten

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