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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,46013
LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16 (https://dejure.org/2016,46013)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.09.2016 - L 16 AS 373/16 (https://dejure.org/2016,46013)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. September 2016 - L 16 AS 373/16 (https://dejure.org/2016,46013)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit von Sanktionen wegen der Verletzung einer Meldeaufforderung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Bezieher kann zum Besuch einer Jobmesse verpflichtet werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    SGB-II-Leistungen; Minderung von Alg II; Rechtmäßigkeit einer Meldeaufforderung; Meldeort außerhalb von Diensträumen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2014 - L 7 AS 1058/13

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Minderung aufgrund von Meldeversäumnissen; …

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16
    Anders als in dem der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10.02.2014, L 7 AS 1058/13 B, zugrundeliegenden Sachverhalt sei der Kläger nicht aufgefordert worden, sich auf einer Arbeitgebermesse einzufinden und sich dort allgemein zu informieren und zu bewerben, sondern sei konkret zum Stand des Beklagten eingeladen worden, um mit den dort anwesenden Integrationsfachkräften mögliche für ihn in Frage kommende Stellenangebote zu besprechen und sich gegebenenfalls gleich mit den mitgenommenen Bewerbungsmappen bewerben zu können.

    Ein Fall, wie er der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 10.02.2014, L 7 AS 1058/13 B, zugrunde lag, ist - wie bereits vom SG ausgeführt - vorliegend gerade nicht gegeben.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.01.2002 - L 2 AL 9/00

    Streitigkeit über das Ruhen eines Arbeitslosenhilfeanspruchs während einer …

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16
    Weder der Meldezweck noch der Schutz des Arbeitssuchenden verlangen eine Beschränkung der Meldeorte auf die Diensträume des Beklagten (so auch: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.01.2002, L 2 AL 9/00).
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen …

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16
    Ein Fall, wie er der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.04.2015, B 14 AS 19/14 R, zugrunde lag, liegt hier offensichtlich nicht vor.
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis - …

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16
    Die Wirksamkeit einer solchen Rechtsfolgenbelehrung setzt nach der Rechtsprechung des BSG voraus, dass sie im Einzelfall konkret, richtig und vollständig ist und zeitnah im Zusammenhang mit dem jeweils geforderten Verhalten erfolgt, sowie dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in verständlicher Form erläutert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen sich aus der Weigerung des geforderten Verhaltens für ihn ergeben, wenn für diese kein wichtiger Grund vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 09.11.2010, B 4 AS 27/10 R).
  • LSG Bayern, 24.08.2016 - L 16 AS 222/16

    Keine Gewährung der Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung …

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16
    Zwar ist es richtig, dass der Gesetzgeber gemäß § 28 Abs. 1 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu einer neuen Ermittlung des Regelbedarfs verpflichtet ist, wenn die Ergebnisse einer neuen EVS vorliegen, für die Fortschreibung von Regelbedarfsstufen ist ein fester Zeitpunkt aber nicht gesetzlich geregelt (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.08.2016, L 16 AS 222/16 B PKH).
  • SG München, 12.07.2017 - S 40 AS 1532/17

    Angelegenheiten nach dem SGB II

    Rn. 17 1. Die inzident zu prüfende (vgl. BayLSG, Urteil vom 14.09.201 - L 16 AS 373/16) Meldeaufforderung vom 26.04.2017 war nach summarischer Prüfung insbesondere hinsichtlich des mit ihr verfolgten Meldezwecks und der erforderlichen Ermessensausübung rechtmäßig.

    Rn. 20 b) Die Einladung war auch nicht ermessensfehlerhaft (vgl. dazu BSG Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R und BayLSG, Urteil vom 14.09.201 - L 16 AS 373/16).

  • LSG Hessen, 21.05.2025 - L 6 AS 487/24

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die gesetzliche Beschränkung der zur Entgegennahme der Meldung befugten Institutionen erfordere nicht zugleich die Festlegung der Meldeorte; den Meldezwecken könne an jedem Ort entsprochen werden, an dem die Bundesanstalt durch ihre Mitarbeiter ihren Aufgaben nachkommt und zur Entgegennahme der Meldung bereit sei (Verweis auf LSG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 24. Januar 2002 - L 2 AL 9/00 -, juris, Rn. 25 f.; Bay. LSG, Urteil vom 14. September 2016 - L 16 AS 373/16 -, juris, Rn. 31).

    Der Senat ist weiter der Auffassung, dass hier ein zulässiger Meldezweck vorlag, nämlich die Vermittlung in Arbeit im Sinne von § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 SGB III. Dabei muss der Senat nicht entscheiden, ob dies ganz grundsätzlich und in allen Fällen für eine Vorsprache im Zusammenhang mit Jobmessen, "Job-Speed-Datings" oder ähnlichen Veranstaltungsformaten gilt (vgl. zu dieser Frage bejahend: Bay. LSG, Urteil vom 14. September 2016 - L 16 AS 373/16 -, juris; Voelze, in: Hauck/Noftz, SGB III, § 309 - Dokumententand: September 2023 - Rn. 30; ablehnend: LSG Nds.-Bremen, Beschluss vom 20. Februar 2014 - L 7 AS 1058/13 B -, NZS 2014, 394; Hlava, in: BeckOGK, § 59 - Stand: 1. November 2023 - Rn. 16; Valgolio, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 32 - Dokumentenstand: November 2024 - Rn. 16; G. Becker, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2024 - L 3 AS 455/24

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grundsatz des Förderns - Nichtbestehen eines …

    Die Wirksamkeit einer solchen Rechtsfolgenbelehrung setzt voraus, dass sie im Einzelfall konkret, richtig und vollständig ist und zeitnah im Zusammenhang mit dem jeweils geforderten Verhalten erfolgt sowie dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in verständlicher Form erläutert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen sich aus der Weigerung des geforderten Verhaltens für ihn ergeben, wenn für diese kein wichtiger Grund vorliegt (Bayerisches LSG, Urteil vom 14.09.2016 - L 16 AS 373/16, juris Rn. 35 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R).
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