Rechtsprechung
| LSG Bayern, 29.12.2010 - L 16 AS 738/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Ein Bescheid, mit dem der geltend gemachte Leistungsanspruch erstmals aus materiell-rechtlichen Gründen abgelehnt wird, stellt keinen Folgebescheid im Sinne des § 96 SGG zu einem auf die fehlende Mitwirkung nach § 66 SGB I gestützten Versagungsbescheid dar (im Anschluss an ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 01.07.2010 - S 54 AS 392/09
- LSG Bayern, 29.12.2010 - L 16 AS 738/10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2008 - L 21 R 187/05
Anfechtung Versagensbescheid bei fehlender Mitwirkung; Streitgegenstand; …
Auszug aus LSG Bayern, 29.12.2010 - L 16 AS 738/10
Ein Bescheid, mit dem der geltend gemachte Leistungsanspruch erstmals aus materiell-rechtlichen Gründen abgelehnt wird, stellt keinen Folgebescheid im Sinne des § 96 SGG zu einem auf die fehlende Mitwirkung nach § 66 SGB I gestützten Versagungsbescheid dar (im Anschluss an LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2008 Az.: L 21 R 187/05).Ein Bescheid, mit dem der geltend gemachte Leistungsanspruch erstmals aus materiell-rechtlichen Gründen abgelehnt wird, stellt keinen Folgebescheid im Sinne des § 96 SGG zu einem auf die fehlende Mitwirkung nach § 66 SGB I gestützten Versagungsbescheid dar (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2008 Az. L 21 R 187/05).
- BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R
Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen …
Auszug aus LSG Bayern, 29.12.2010 - L 16 AS 738/10
Gegen die Versagung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung ist grundsätzlich nur die reine Anfechtungsklage gegeben (BSGE 104, 26). - BSG, 14.12.1959 - 10 RV 636/56
Anerkennung von Herzstörungen und Kreislaufstörungen und Lungentuberkulose als …
- LSG Sachsen, 23.12.2024 - L 7 AS 535/21 Indes verlor dieser Versagungsbescheid mit der nachträglichen Bewilligung der von den Klägern am 30.03.2020 begehrten Leistungen vollständig seine regelnde Wirkung, womit er sich auf andere Weise erledigte (ebenso bei Bewilligung von Leistungen nach Versagung z.B. Bayerisches LSG v. 13.11.2008 - L 7 AS 266/08 - juris Rn. 14, Bayerisches LSG v. 29.12.2010 - L 16 AS 738/10 - juris Rn. 21, LSG Berlin-Brandenburg v. 19.05.2022 - L 19 AS 1242/21 - juris Leits.
Daher wird ein Bescheid über die Bewilligung (oder Ablehnung) von Leistungen nicht nach § 96 Abs. 1 SGG zum Gegenstand des Verfahrens über einen Bescheid über deren Versagung (vgl. z.B. LSG Berlin-Brandenburg v. 31.01.2008 - L 21 R 187/05 - juris Rn. 18; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen v. 06.08.2008 - L 19 B 94/08 AS - juris Rn. 16; Bayer. LSG v. 29.12.2010 - L 16 AS 738/10 - juris, Leits., Rn. 23; SG München v. 12.10.2017 - S 46 AS 899/17 - juris Rn. 27 ff.; Bayer. LSG v. 12.07.2018 - L 18 SO 38/18 - juris Leits., Rn. 24 ff.; Bayer. LSG v. 19.07.2018 - L 7 AS 452/18 - juris Rn. 18; LSG Baden-Württemberg v. 25.02.2022 - L 4 P 3969/19 - juris Leits.
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2022 - L 19 AS 1242/21
Untätigkeitsklage - Nichtbescheidung eines Widerspruchs gegen einen …
Durch diese Änderung ist das Regelungsobjekt des Versagungsbescheides vollständig entfallen, denn nach der rückwirkenden Bewilligung der zuvor ab 1. März 2020 versagten Leistungen verbleibt für die Leistungsversagung kein Anwendungsbereich mehr (…vgl. in diesem Zshg.: BSG, Urteil v. 11. Februar 2015 - B 6 KA 7/14 R -, Rn. 18 juris mwN;… Bayerisches LSG, Urteil v. 13. November 2008 - L 7 AS 266/08 -, Rn. 14 und Beschluss v. 29. Dezember 2010 - L 16 AS 738/10-, Rn. 20 f juris). - LSG Baden-Württemberg, 27.11.2024 - L 3 AS 2341/23
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wirksamkeit eines Verwaltungsakts - …
Denn vorliegend geht es nicht um die Frage, ob der Versagungsbescheid allein aufgrund der Nachholung der zuvor unterlassenen Mitwirkung unwirksam geworden ist, sondern um die Feststellung, dass durch die materiell-rechtliche Regelung, welche mit den benannten Bewilligungsbescheiden vom 14.06.2021, 06.09.2021 und 05.10.2021 getroffen wurde, der angegriffene Versagungsbescheid vom 04.03.2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.06.2021 gegenstandslos wurde und sich damit im Sinne des § 39 Abs. 2 SGB X auf andere Weise erledigt hat und es folglich an einem Rechtsschutzbedürfnis für die auf eine Aufhebung eben jenes Versagungsbescheides gerichtete Anfechtungsklage fehlt (vgl. auch Bayerisches LSG…, Urteil vom 13.11.2008 - L 7 AS 266/08 -, juris Rn. 14 sowie Bayerisches LSG, Beschluss vom 29.12.2010 - L 16 AS 738/10 -, juris Rn. 21). - LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2025 - L 9 AS 466/24 Soweit das SG diese Frage unter Bezugnahme auf den etwas anders gelagerten Fall der Entziehung laufender Leistungen noch offengelassen hat, ist sie, wie bereits das Bayerische LSG durch Beschluss vom 29. Dezember 2010 entschieden hat (L 16 AS 738/10, juris; vgl. auch Urteile vom 12. Juli 2018 - L 18 SO 38/18 - sowie vom 19. Juli 2018 - L 7 AS 452/18; ebenso LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 23. Mai 2023 - L 2 AS 128/23 B ER -, juris Rn. 22; Urteil vom 30. Juni 2016 - L 2 AS 260/15), dahingehend zu beantworten, dass die Anfechtungsklage gegen den Versagungsbescheid wegen des Wegfalls (Erledigung) eines wirksamen anfechtbaren Verwaltungsaktes unzulässig geworden ist.
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