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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 12.10.2017 - L 17 U 329/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,53457
LSG Bayern, 12.10.2017 - L 17 U 329/15 (https://dejure.org/2017,53457)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.10.2017 - L 17 U 329/15 (https://dejure.org/2017,53457)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - L 17 U 329/15 (https://dejure.org/2017,53457)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Tätliche Auseinandersetzung in den Geschäftsräumen einer Spedition - Vorgesetzte schlägt LKW-Fahrer wegen vermeintlich unwahrer Behauptungen - Arbeitsunfall anerkannt - betriebsbedingtes Motiv - Vorgesetzte verteidigte ihrer Rolle als Chefin - Behauptungen des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1 ; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Anerkennung einer tätlichen Auseinandersetzung als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Anerkennung einer tätlichen Auseinandersetzung als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; Vorliegen eines betriebsbedingten Motivs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Anerkennung einer tätlichen Auseinandersetzung als Arbeitsunfall

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 12.10.2017 - L 17 U 329/15
    Es muss sich unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, das ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden und nach der geltenden ärztlichen wissenschaftlichen Lehrmeinung deutlich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (BSG vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B, juris Rn. 4 m.w.N.;… vom 02.02.1978 - 8 RU 66/77, juris Rn. 13).

    Die Beweisanforderungen bei der hinreichenden Wahrscheinlichkeit sind höher als bei der überwiegenden Wahrscheinlichkeit (Glaubhaftmachung im Sinne eines Beweismaßes, vgl. dazu BSG vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B, juris Rn. 5).

    Überwiegende Wahrscheinlichkeit bedeutet die gute Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können; dieser Beweismaßstab ist durch seine Relativität gekennzeichnet (vgl. BSG vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B, juris Rn. 5 und Orientierungssatz;… vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06, juris Rn. 116;… vom 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R, juris Rn. 36;… Keller, a.a.O., Rn. 3d m.w.N.;… zum Zivilrecht BGH vom 11.09.2003 - IX ZB 37/03, juris Rn. 8; vom 15.06.1994 - IV ZB 6/94).

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus LSG Bayern, 12.10.2017 - L 17 U 329/15
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, vgl. Urteil vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R, juris Rn. 9 m.w.N. der Rechtsprechung).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung; …

    Auszug aus LSG Bayern, 12.10.2017 - L 17 U 329/15
    Überwiegende Wahrscheinlichkeit bedeutet die gute Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können; dieser Beweismaßstab ist durch seine Relativität gekennzeichnet (…vgl. BSG vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B, juris Rn. 5 und Orientierungssatz;… vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06, juris Rn. 116;… vom 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R, juris Rn. 36;… Keller, a.a.O., Rn. 3d m.w.N.; zum Zivilrecht BGH vom 11.09.2003 - IX ZB 37/03, juris Rn. 8; vom 15.06.1994 - IV ZB 6/94).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in …

    Auszug aus LSG Bayern, 12.10.2017 - L 17 U 329/15
    Überwiegende Wahrscheinlichkeit bedeutet die gute Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können; dieser Beweismaßstab ist durch seine Relativität gekennzeichnet (…vgl. BSG vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B, juris Rn. 5 und Orientierungssatz;… vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06, juris Rn. 116; vom 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R, juris Rn. 36;… Keller, a.a.O., Rn. 3d m.w.N.;… zum Zivilrecht BGH vom 11.09.2003 - IX ZB 37/03, juris Rn. 8; vom 15.06.1994 - IV ZB 6/94).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus LSG Bayern, 12.10.2017 - L 17 U 329/15
    Eine Ausnahme ist nur zu machen, wenn die Auseinandersetzung in keiner sachlichen Verbindung mit der versicherten Tätigkeit des Verletzten steht, sondern z.B. aufgrund einer persönlichen Feindschaft erfolgt und keine der versicherten Tätigkeit zuzurechnenden Verhältnisse den Überfall wesentlich begünstigt haben (vgl. BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R, juris Rn. 27 zum Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei einem Überfall).
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 10/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Überfall - Schutzbereich - …

    Auszug aus LSG Bayern, 12.10.2017 - L 17 U 329/15
    Die versicherten und die auf der ersten Zurechnungsstufe festgestellten unversicherten Wirkursachen und ihre Mitwirkungsanteile sind in einer rechtlichen Gesamtbeurteilung anhand des zuvor festgestellten Schutzzwecks des Versicherungstatbestandes zu bewerten (BSG vom 18.06.2013 - B 2 U 10/12 R, juris Rn. 16 ff. m.w.N.).
  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95

    Unfallversicherungsschutz bei einem auf persönlichen Gründen beruhenden …

    Auszug aus LSG Bayern, 12.10.2017 - L 17 U 329/15
    Für die Beantwortung der Frage, ob zwischen dem Angriff und der versicherten Tätigkeit ein innerer Zusammenhang besteht, sind daher in der Regel die Beweggründe entscheidend, die den Angreifer zu seinem Vorgehen bestimmt haben (vgl. BSG v. 19.03.1996 - 2 RU 19/95, juris Rn. 18 m.w.N.; siehe auch schon BSG vom 10.12.1957 - 2 RU 270/55, BSGE 6, 164;… BSG vom 28.04.1977 - 2 RU 31/75, juris Rn. 18).
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …

    Auszug aus LSG Bayern, 12.10.2017 - L 17 U 329/15
    Überwiegende Wahrscheinlichkeit bedeutet die gute Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können; dieser Beweismaßstab ist durch seine Relativität gekennzeichnet (…vgl. BSG vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B, juris Rn. 5 und Orientierungssatz; vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06, juris Rn. 116;… vom 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R, juris Rn. 36;… Keller, a.a.O., Rn. 3d m.w.N.;… zum Zivilrecht BGH vom 11.09.2003 - IX ZB 37/03, juris Rn. 8; vom 15.06.1994 - IV ZB 6/94).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher …

    Auszug aus LSG Bayern, 12.10.2017 - L 17 U 329/15
    Rn. 30 Dabei stehen Unfälle infolge von Überfällen bzw tätlichen Auseinandersetzungen im inneren Zusammenhang (= wesentlicher ursächlicher Zusammenhang) mit der versicherten Tätigkeit, wenn die Tätlichkeit am Arbeitsplatz, auf dem Betriebs Weg oder auf dem Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit aus der Betriebszugehörigkeit unmittelbar hervorgegangen ist, ohne dass es eines betriebsbezogenen Tatmotivs bedarf, und wenn nicht ein Tatmotiv aus dem persönlichen Bereich von Täter oder Opfer zum Überfall geführt hat, es sei denn besondere Verhältnisse bei der versicherten Tätigkeit (z.B. Dunkelheit, Umgebung) bzw des Weges haben den Überfall - bzw. die tätliche Auseinandersetzung - erst ermöglicht oder wesentlich begünstigt (BSG vom 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …

    Auszug aus LSG Bayern, 12.10.2017 - L 17 U 329/15
    Es muss sich unter Würdigung des Beweisergebnisses ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, das ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden und nach der geltenden ärztlichen wissenschaftlichen Lehrmeinung deutlich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (…BSG vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B, juris Rn. 4 m.w.N.; vom 02.02.1978 - 8 RU 66/77, juris Rn. 13).
  • BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94

    Sorgfaltspflichten des Zustellungsempfängers bei Niederlegung eines Schriftstücks

  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
  • BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
  • BSG, 27.04.1972 - 2 RU 147/71

    Abkommen mit Belgien - Auslegungsregelung - Rentenzahlung

  • BSG, 19.06.1975 - 8 RU 70/74
  • BSG, 28.04.1977 - 2 RU 31/75
  • LSG Bayern, 16.06.2021 - L 17 U 310/20

    Innerer Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit bei tätlichem Angriff sowie …

    Rn. 27 Zutreffend hat das SG seiner rechtlichen Beurteilung die ständige Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 19.03.1996 - 2 RU 19/95, vom 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R und vom 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R) und des LSG (Urteil des Senats vom 12.10.2017 - L 17 U 329/15, Orientierungssatz und Rn. 32; LSG, Urteile vom 04.04.2011 - L 18 U 353/07 und vom 22.02.2006 - L 2 U 410/04) zugrunde gelegt.
  • LSG Bayern, 16.06.2022 - L 17 U 310/20

    Arbeitsunfall bei vorsätzlichem tätlichem Angriff; Missbräuchlichkeit der …

    Zutreffend hat das SG seiner rechtlichen Beurteilung die ständige Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 19.03.1996 - 2 RU 19/95, vom 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R und vom 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R) und des LSG (Urteil des Senats vom 12.10.2017 - L 17 U 329/15, Orientierungssatz und Rn. 32; LSG, Urteile vom 04.04.2011 - L 18 U 353/07 und vom 22.02.2006 - L 2 U 410/04) zugrunde gelegt.
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