Rechtsprechung
| LSG Hamburg, 14.06.2023 - L 2 AL 2/23 D |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 325 Abs 3 SGB 3, § 67 SGG
Ausschlussfrist für die Antragstellung auf Bewilligung von Kurzarbeitergeld - sozialrechtsiegen.de
Bewilligung von Kurzarbeitergeld - Ausschlussfrist für Antragstellung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R
Wintergeld - Antragstellung - Versäumung der Ausschlussfrist - Wiedereinsetzung …
Auszug aus LSG Hamburg, 14.06.2023 - L 2 AL 2/23
Wegen des Charakters als Ausschlussfrist kommt bei Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R, juris).Dies gilt jedenfalls für Vorschriften wie § 325 Abs. 3 SGB III, bei denen sich der Antrag nur auf Leistungen für die Vergangenheit beziehen kann, die Fristversäumnis also stets zum vollständigen Anspruchsverlust führt und es gleichgültig ist, ob die Frist als Verfahrens- oder als materielle Frist angesehen wird (vgl. BSG, Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R, juris).
Die Vorschrift ist auf das Kug, das nach § 324 Abs. 2 SGB III erst nachträglich zu beantragen ist, nicht anzuwenden (so bereits für das Wintergeld: BSG, Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R, juris).
- BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Ausschlußfrist für den …
Auszug aus LSG Hamburg, 14.06.2023 - L 2 AL 2/23
Der Antragsteller trägt somit ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden das volle Übermittlungsrisiko der Postbeförderung (BSG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, juris).Rn. 26 Soweit nach der Rechtsprechung des BSG im Einzelfall die Berufung auf den Fristablauf durch die Agentur für Arbeit rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn die Einhaltung der Ausschlussfrist für die Verwaltung von geringer Bedeutung ist und ganz erhebliche langfristig wirksame Interessen des Antragstellers auf dem Spiel stehen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, juris), liegt auch ein solcher Fall zur Überzeugung des Senats nicht vor.
Sinn und Zweck der Ausschlussfrist ist es, der Beklagten eine Übersicht zu verschaffen, welche Leistungen für einen Zeitraum zu erbringen sind (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, SozR 3-4100 § 81 Nr. 1, SozR 3-1300 § 27 Nr. 1).
- LSG Hessen, 16.09.2022 - L 7 AL 193/21
SGB 3
Auszug aus LSG Hamburg, 14.06.2023 - L 2 AL 2/23
Ein darüberhinausgehender Ausgleich des Staates durch "Nachsichtgewährung" bei der Versäumung einer Ausschlussfrist lässt sich somit aus verfassungsrechtlichen Erwägungen nicht ableiten (so auch: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. September 2022 - L 7 AL 193/21, juris). - BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 80/74
Schlechtwettergeldantrag - Frist für Einreichung - Ausschlussfrist - …
Auszug aus LSG Hamburg, 14.06.2023 - L 2 AL 2/23
Durch ein Abrücken von dieser Praxis ohne vorherige Ankündigung habe sich die Arbeitsagentur in Widerspruch zu ihrem früheren Verhalten gesetzt und sich somit pflichtwidrig verhalten (BSG, Urteil vom 23. Juni 1976 - 12/7 RAr 80/74, juris). - BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
Auszug aus LSG Hamburg, 14.06.2023 - L 2 AL 2/23
Das BSG hat bei einem vom Kläger für zweieinhalb Monate verauslagten Wintergeld und einer Fristversäumnis um einen Tag eine Nachsichtgewährung ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 76/79 -, juris).
- BSG, 05.06.2024 - B 11 AL 3/23 R
Arbeitsförderung - Kurzarbeitergeldanspruch - Wirksamkeit der Antragstellung - …
Rn. 30 aa) Das LSG verweist zur Begründung seiner Auffassung auf das von einem Ausschluss der Wiedereinsetzung ausgehende Urteil des BSG zum Wintergeld vom 5.2.2004 (…B 11 AL 47/03 R - SozR 4-4300 § 325 Nr. 1, juris RdNr 12 ff; so auch LSG NRW vom 16.1.2002 - L 12 AL 228/00 - juris RdNr 15 ff), dem auch die bisherige Rechtsprechung zum Kug in den (Pandemie-)Jahren 2020 und 2021 weitgehend gefolgt ist (vgl etwa LSG Berlin-Brandenburg vom 8.11.2023 - L 18 AL 17/23 - juris RdNr 19; LSG Baden-Württemberg vom 21.7.2023 - L 8 AL 1648/22 - juris RdNr 44; LSG Hamburg vom 14.6.2023 - L 2 AL 2/23 D - juris RdNr 22; Hessisches LSG vom 16.9.2022 - L 7 AL 193/21 - juris RdNr 33; LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.8.2019 - L 7 AL 124/18 - juris RdNr 15).
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