Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt, 24.01.2002 - L 2 AL 9/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitigkeit über das Ruhen eines Arbeitslosenhilfeanspruchs während einer Säumniszeit; Ablehnung der Teilnahme an einer Informationsveranstaltung über eine Trainingsmaßnahme; Voraussetzungen des Anspruchs-Ruhens während einer Säumniszeit; Voraussetzungen eines Verstoßes ...
Verfahrensgang
- SG Dessau, 23.11.1999 - S 6 (3) AL 77/99
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.01.2002 - L 2 AL 9/00
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2001 - L 2 AL 62/99 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79
Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 17/86
Meldepflicht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16
Meldeaufforderung für Alg-II-Bezieher - Job-Messe
Weder der Meldezweck noch der Schutz des Arbeitssuchenden verlangen eine Beschränkung der Meldeorte auf die Diensträume des Beklagten (so auch: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.01.2002, L 2 AL 9/00). - LSG Hamburg, 13.02.2007 - L 5 B 43/07
Anspruch auf des Arbeitslosengeld II, Absenkung bei Verletzung der Meldepflicht
Eine Gruppeninformation ist als Gegenstand der Meldepflicht nicht von vornherein ausgeschlossen, denn die Regelungen unter § 309 SGB III enthalten keine Bestimmung zur Ausgestaltung des Meldetermins (vgl. hierzu und zum Folgenden: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.01.2002 - L 2 AL 9/00 - info also 2002, S. 106 ff., 108 f. - zu § 309 SGB III). - LSG Hessen, 21.05.2025 - L 6 AS 487/24
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die gesetzliche Beschränkung der zur Entgegennahme der Meldung befugten Institutionen erfordere nicht zugleich die Festlegung der Meldeorte; den Meldezwecken könne an jedem Ort entsprochen werden, an dem die Bundesanstalt durch ihre Mitarbeiter ihren Aufgaben nachkommt und zur Entgegennahme der Meldung bereit sei (Verweis auf LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2002 - L 2 AL 9/00 -, juris, Rn. 25 f.; Bay. LSG…, Urteil vom 14. September 2016 - L 16 AS 373/16 -, juris, Rn. 31).
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