Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 AS 143/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücknahme der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Vorsätzliche oder grob fahrlässige falsche Angaben des Begünstigten über vorhandenes Vermögen; Verwertbares Vermögen bei Prüfung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Einmalzahlung aus privater Unfallversicherung als Einkommen und Vermögen
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 27.08.2007 - S 22 AS 382/05
- LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 AS 143/07
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente …
Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 AS 143/07
Die Leistung dient also wie die Leistungen nach dem SGB II der Existenzsicherung des Begünstigten und unterliegt keiner darüber hinausgehenden Zweckbindung (so auch für die Verletztenrente nach dem SGB VII: BSG, Urteil vom 05. September 2007 - B 11b AS 15/06 R).Leistungen von dritter Seite, insbesondere von privaten Versicherungen oder öffentlichen Leistungsträgern, unterfallen der als nicht analogiefähige Sondernorm konzipierten Vorschrift des § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB 2 nicht (so für die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung: BSG, Urteil vom 05. September 2007 - B 11b AS 15/06 R).
- BVerwG, 07.10.1970 - V C 7.69
Anerkennung als Heimkehrer - Kriegsgefangenschaft eines der deutschen …
Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 AS 143/07
Dies hat zur Folge, dass ein den Freibetrag übersteigendes und tatsächlich vorhandenes Vermögen über den gesamten Anspruchszeitraum hinweg mit seinem vollen jeweiligen Wert angesetzt und dem Antragsteller dadurch Monat für Monat aufs neue entgegengehalten werden kann, dass er seinen Bedarf zunächst durch Verwertung dieses Vermögens unabhängig davon decken muss, ob es zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausreicht (so auch zum BSHG: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/69 - Rn. 33, zitiert nach Juris) oder die Verwertbarkeit des Vermögens für einen vorhergehenden Leistungszeitraum im Streit steht (…BVerwG, a.a.O., Rn. 36).Dies hat zur Folge, dass ein den Freibetrag übersteigendes und tatsächlich vorhandenes Vermögen über den gesamten Anspruchszeitraum hinweg mit seinem vollen jeweiligen Wert angesetzt und dem Kläger dadurch Monat für Monat aufs neue entgegengehalten werden kann, dass er seinen Bedarf zunächst durch Verwertung dieses Vermögens unabhängig davon decken muss, ob es zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausreicht (so auch zum BSHG: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/69 - Rn. 33, zitiert nach Juris) oder die Verwertbarkeit des Vermögens für einen vorhergehenden Leistungszeitraum im Streit steht (…BVerwG, a.a.O., Rn. 36).
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten
Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 AS 143/07
Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss; dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff: vgl. etwa BSG, Urteil vom 08. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R - zitiert nach Juris m.w.N.). - BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93
Schmerzensgeld im Sozialhilferecht
Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 AS 143/07
Ein Aspekt im Rahmen dieser Bewertung kann auch die Vermögensherkunft sein, insbesondere dann, wenn das Vermögen auf Ansparungen zurückgeht, die als Einkommen nicht zu berücksichtigen sind (…Brühl, a.a.O., Rn. 56), wie also z. B. angespartes Schmerzensgeld (so zu § 88 Abs. 3 BSHG: BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - 5 C 22/93, BVerwGE 98, 256 f.). - BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 11/01 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine erneute …
Auszug aus LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 AS 143/07
Die hiervon abweichende Rechtsprechung des BSG zur Arbeitslosenhilfe (BSG, Urteil vom 09. August 2001 - B 11 AL 11/01 R) bezog sich auf die Sondervorschrift des § 9 Arbeitslosenhilfe-Verordnung in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, die im Recht der Grundsicherung nach dem SGB II keine Entsprechung findet.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - L 7 AS 395/16
SGB-II -Leistungen; Rücknahmeentscheidung; Eigenes Vermögen; Bestimmtheit eines …
Auch in einem solchen Fall ist - wie vorliegend - nicht rückschauend zu prüfen, wie lange das einzusetzende Vermögen zur Deckung des Lebensunterhalts ausgereicht hätte (in diesem Sinne auch Sächsisches LSG Urteil vom 13.03.2008 - L 2 AS 143/07; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.03.2010 - L 5 AS 2340/08; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.07.2011 - L 12 AS 4994/10; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 03.04.2014 - L 7 AS 827/12). - SG Koblenz, 16.12.2024 - S 10 SO 35/24
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz …
Die Leistungen der Unfallversicherung dienen aber gerade nicht speziell der Entschädigung immaterieller Unfallfolgen; sie sollen vielmehr vor allem die wirtschaftlichen, d.h. die materiellen Einbußen kompensieren, die der Versicherte infolge seiner Invalidität erleidet (vgl. so auch LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 05.01.2010 - L 1 B 29/09 AS, juris Rn. 4 …und Beschluss vom 22.12.2010 - L 19 AS 2075/10 B ER, juris Rn. 23; LSG Sachsen, Urteil vom 13.03.2008 - L 2 AS 143/07, juris Rn. 28 f.; SG Karlsruhe…, Urteil vom 20.11.2018 - S 15 AS 2690/18, juris Rn. 31).Sie dienen im Falle eines zeitweiligen oder dauerhaften unfallbedingten Ausfalls von anderweitigem Einkommen gerade auch der Existenzsicherung des Versicherten durch Deckung des Lebensunterhalts und haben damit Versorgungscharakter (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 05.01.2010 - L 1 B 29/09 AS, juris Rn. 4 …und Beschluss vom 22.12.2010 - L 19 AS 2075/10 B ER, juris Rn. 23; LSG Sachsen, Urteil vom 13.03.2008 - L 2 AS 143/07, juris Rn. 28; SG Karlsruhe…, Urteil vom 20.11.2018 - S 15 AS 2690/18, juris Rn. 31; vgl. auch jeweils zur Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung BSG…, Urteil vom 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R, juris Rn. 28 …und Urteil vom 06.12.2007 - B 14/7b AS 20/07 R, juris Rn. 22).
Einer darüberhinausgehenden Zweckbindung unterliegen die Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung gerade nicht (LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 22.12.2010 - L 19 AS 2075/10 B ER, juris Rn. 23; LSG Sachsen, Urteil vom 13.03.2008 - L 2 AS 143/07, juris Rn. 28).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2010 - L 1 B 29/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Die Rechtsprechung zu den Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat das Sächsische Landessozialgericht wegen bestehender Zweckidentität - zu Recht - auf einmalige Leistungen aus privater Unfallversicherung übertragen (Urt. vom 13.3.2008, Az L 2 AS 143/07).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - L 6 AS 15/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Vielmehr kann das im Bedarfszeitraum vorhandene und den Freibetrag übersteigende Vermögen mit seinem vollen jeweiligen Wert angesetzt werden, und zwar unabhängig davon, ob es zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausreicht (ebenso LSG Sachsen, Urteil vom 13.03.2008 - L 2 AS 143/07-, juris, so schon zum BSHG: Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - , Urteil vom 19.12.1997 - 5 C 7/69 - Rn. 33, juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2013 - L 12 AS 1051/11
Vermögensberücksichtigung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezüglich …
Vielmehr kann das im Bedarfszeitraum vorhandene und den Freibetrag übersteigende Vermögen mit seinem vollen jeweiligen Wert angesetzt werden, und zwar unabhängig davon, ob es zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausreicht (ebenso LSG Sachsen, Urteil vom 13.03.2008, Az.: L 2 AS 143/07; LSG NRW Urteil vom 01.06.2010, Az.: L 6 AS 15/09). - LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 162/11
Zu den Voraussetzungen der Verwertbarkeit von Immobilienvermögen
Rn. 32 Hierbei war das im jeweiligen Bedarfszeitraum vorhandene und den Freibetrag übersteigende Vermögen mit seinem vollen noch vorhandenen Wert zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob es zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausgereicht hätte (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 13.03.2008 - L 2 AS 143/07 - Juris Rn. 31). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2010 - L 19 AS 2075/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Des weiteren handelt es sich nicht um eine Entschädigung i.S.v. § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), d. h. um den Ausgleich eines immateriellen Schadens, der vom Schädiger zu erbringen ist, sondern laut Schreiben der privaten Unfallversicherung vom 07.07.2010 um den Ausgleich eines Gesundheitsschadens am rechten Arm, also um den Ausfall von Erwerbsfähigkeit wegen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit infolge des versicherten Risikos (vgl. zu Zahlungen aus einer privaten Unfallversicherung: LSG NRW Beschluss vom 05.01.2010 - L 1 B 29/09 AS - LSG Sachsen Urteil vom 13.03.2008 - L 2 AS 143/07 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 1 AS 28/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Der Figur des "fiktiven Verbrauchs", die auch nicht der Systematik des SGB II entsprechen dürfte (vgl LSG Sachen. Urt. v. 13.3.2008. Az L 2 AS 143/07 mwN), bedurfte es dazu nicht. - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 6 AS 299/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Dies gilt unabhängig davon, ob es zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausreicht (…Senatsurteil vom 01.06.2010 - L 6 AS 15/09 juris Rn. 43; ebenso LSG Sachsen Urteil vom 13.03.2008 - L 2 AS 143/07-, juris, vgl auch schon zum BSHG: BVerwG Urteil vom 19.12.1997 - 5 C 7/69 - juris Rn. 33). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2009 - L 6 AS 15/09 Vielmehr kann das im Bedarfszeitraum vorhandene und den Freibetrag übersteigende Vermögen mit seinem vollen jeweiligen Wert angesetzt werden, und zwar unabhängig davon, ob es zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausreicht (ebenso LSG Sachsen, Urteil vom 13.03.2008 - L 2 AS 143/07-, juris, so schon zum BSHG : Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - , Urteil vom 19.12.1997 - 5 C 7/69 - Rn. 33, juris).
- SG Düsseldorf, 14.04.2011 - S 7 (42,39) AS 96/08
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