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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2015 - L 2 AS 2149/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1296
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2015 - L 2 AS 2149/14 B (https://dejure.org/2015,1296)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.02.2015 - L 2 AS 2149/14 B (https://dejure.org/2015,1296)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - L 2 AS 2149/14 B (https://dejure.org/2015,1296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenbeschwerde wegen der Höhe einer Verfahrensgebühr; Überprüfung der Billigkeit von Gebührenbestimmungen; Wirtschaftliche Bedeutung der Sache für den Auftraggeber

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2015 - L 2 AS 2149/14
    Unter einem "Normalfall" ist ein Fall zu verstehen, in dem sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Beachtung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nicht nach oben oder unten vom Durchschnitt aller sozialrechtlichen Fälle abhebt (grundlegend für das Rechtsgebiet "Grundsicherung für Arbeitsuchende": BSG, Urteil vom 01.07.2009, Az. B 4 AS 21/09 R, bei juris Rn 24).

    Ob ein Durchschnittsfall vorliegt, ergibt sich aus einem Vergleich mit den sonstigen bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anhängigen Streitsachen (BSG, Urteil vom 01.07.2009, Az. B 4 AS 21/09 R, bei juris Rn 24).

    Zudem kann das Abweichen eines Bemessungskriteriums von jedem anderen Bemessungskriterium kompensiert werden (BSG, Urteil vom 01.07.2009, Az. B 4 AS 21/09 R, bei juris Rn 24).

    Dabei ist der gesamte Arbeits- und Zeitaufwand in die Beurteilung heranzuziehen (BSG, Urteil vom 01.07.2009, Az. B 4 AS 21/09 R, bei juris Rn. 28 - 30).

    Dabei sind die qualitativen Anforderungen an die Tätigkeit im konkreten Fall zu berücksichtigen, wobei nicht auf die subjektive Einschätzung des Rechtsanwaltes, insbesondere nicht auf dessen Vorkenntnisse, abzustellen, sondern eine objektive Betrachtungsweise vorzunehmen ist (BSG, Urteil vom 01.07.2009, Az. B 4 AS 21/09 R, bei juris Rn. 32, 35).

    Dabei wird Streitigkeiten über Leistungen, die das soziokulturelle Existenzminimum eines Auftraggebers sichern, wie die Streitigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II, in der Regel überdurchschnittliche Bedeutung beigemessen, unabhängig davon, ob die Leistung dem Grunde nach oder lediglich die Höhe der Leistung umstritten ist (BSG, Urteil vom 01.07.2009, Az. B 4 AS 21/09 R, bei juris Rn 37).

    Rn. 18 Bei Abwägung aller Kriterien des § 14 Abs. 1 Sätze 1 und 3 RVG, insbesondere auch der Tatsache, dass allein unterdurchschnittliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Herabbemessung der Mittelgebühr rechtfertigen können (BSG, Urteil vom 01.07.2009, Az. B 4 AS 21/09, bei juris Rn 38 mit Nachweisen auch zur Gegenauffassung), kommt dem konkreten Verfahren eine erheblich unterdurchschnittliche Bedeutung zu.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2015 - L 19 AS 1350/14

    Streit über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung eines im …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2015 - L 2 AS 2149/14
    Der beigeordnete Rechtsanwalt kann sämtliche Gebühren und Auslagen beanspruchen, die sich aus seiner Tätigkeit ab Wirksamwerden seiner Beiordnung und unter der Voraussetzung einer wirksamen Vollmacht des begünstigten Beteiligten ergeben (siehe LSG NRW, Beschluss vom 05.01.2015, Az.: L 19 AS 1350/14 B, bei juris Rn 28).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2013 - L 7 AS 1773/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2015 - L 2 AS 2149/14
    Unbillig ist nach sozialgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. nur LSG NRW, Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 7 AS 1773/13, bei juris Rn. 8, mit weiteren Nachweisen) eine Bestimmung jedenfalls dann, wenn sie die an sich angemessene Gebühr um mehr als 20% übersteigt.
  • SG Dortmund, 16.11.2015 - S 32 SF 135/15

    Festsetzung der Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit in einem …

    Zudem kann das Abweichen eines Bemessungskriteriums von jedem anderen Bemessungskriterium kompensiert werden Eine unterschiedliche Gewichtung der Kriterien findet im Gesetz keine Stütze (vgl. BSG…, Urteil vom 01.07.2009 B 4 AS 21/09 R a. a. O. (insbes. Rn. 21, 24 und 38); LSG NRW, Beschluss vom 05.02.2015 L 2 AS 2149/14 B juris (Rn. 10); LSG NRW…, Beschluss vom 15.05.2014 L 19 AS 1994/13 B juris (Rn. 11)).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - L 5 SF 327/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr - keine …

    Das vom Beschwerdeführer genannte Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23. April 2007 (L 19 AS 54/06) wird im Übrigen vom BSG (…a. a. O.) als andere Auffassung genannt und dort offensichtlich auch nicht mehr vertreten (s. Beschluss des dortigen 19. Senats vom 25. Oktober 2010 - L 19 AS 1513/10 B unter Bezugnahme des Urteils des BSG; wie hier s. zudem auch Beschluss des LSG NRW vom 5. Februar 2015 - L 2 AS 2149/14 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2022 - L 2 AS 292/22

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Bemessung der …

    Rn. 40 Bei Abwägung aller Kriterien des § 14 Abs. 1 Sätze 1 und 3 RVG, insbesondere auch der Tatsache, dass allein unterdurchschnittliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Herabbemessung der Mittelgebühr rechtfertigen können (so BSG…, Urteil vom 01.07.2009, Az. B 4 AS 21/09, bei juris Rn. 38 m.w.N.; LSG NRW, Beschluss vom 05.02.2014, Az. L 2 AS 2149/14 B, bei juris Rn. 17;… Beschluss vom 01.07.2021, Az. L 19 AS 404/21 B, bei juris Rn. 12), kommt dem konkreten Verfahren eine insgesamt unterdurchschnittliche Bedeutung zu.
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