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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 13.12.2011 - L 2 AS 363/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2893
LSG Hessen, 13.12.2011 - L 2 AS 363/11 B (https://dejure.org/2011,2893)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.12.2011 - L 2 AS 363/11 B (https://dejure.org/2011,2893)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - L 2 AS 363/11 B (https://dejure.org/2011,2893)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14; VV RVG Nr. 3102; SGG § 73a Abs. 1 S. 1
    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Bemessung der Rahmengebühr nach dem konkreten Beiordnungszeitraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Bemessung der Rahmengebühr nach dem konkreten Beiordnungszeitraum

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr …

    Auszug aus LSG Hessen, 13.12.2011 - L 2 AS 363/11
    In den allermeisten Fällen im Grundsicherungsbereich gehen jedoch, wie hier, schlechte Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit einer überdurchschnittlichen Bedeutung der Angelegenheit einher, sodass insoweit in der Regel eine Kompensation eintritt ( BSG vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R)..
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/06

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen Störung des …

    Auszug aus LSG Hessen, 13.12.2011 - L 2 AS 363/11
    Zwar gilt die dort normierte Forderungssperre für alle nach der Beiordnung verwirklichten Gebührentatbestände, auch wenn und soweit diese bereits vor der Beiordnung schon einmal erfüllt waren (…Musielak ZPO, 8. Aufl. 2011, § 122 RZ. 7 f, Kratz in BeckOK ZPO § 122 Rz. 25 m.w.N u.a. OLG Köln NJW-RR 1995, 634; OLG München MDR 1991, 62). Dies hat in der Tat zur Folge, dass ein Rechtsanwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, eine vor der Beiordnung bereits entstandene Verfahrensgebühr - oder Teile davon - nach der Beiordnung insbesondere dann gegenüber seinem Mandanten nicht mehr geltend machen kann, wenn dem Prozesskostenhilfeantrag erst später stattgegeben wird (BGH FamRZ 2008, 982). Entgegen der Ansicht des Sozialgerichts ist der sich aus der zwingenden gesetzlichen Sperrwirkung ergebende Gebührenausschluss vom Gesetzgeber jedoch intendiert und den Besonderheiten der Prozesskostenhilfe zum Schutze der vermögenslosen Partei geschuldet.
  • OLG Köln, 02.08.1994 - 10 WF 131/94

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Beigeordneter Rechtsanwalt; …

    Auszug aus LSG Hessen, 13.12.2011 - L 2 AS 363/11
    Zwar gilt die dort normierte Forderungssperre für alle nach der Beiordnung verwirklichten Gebührentatbestände, auch wenn und soweit diese bereits vor der Beiordnung schon einmal erfüllt waren (Musielak ZPO, 8. Aufl. 2011, § 122 RZ. 7 f, Kratz in BeckOK ZPO § 122 Rz. 25 m.w.N u.a. OLG Köln NJW-RR 1995, 634; OLG München MDR 1991, 62). Dies hat in der Tat zur Folge, dass ein Rechtsanwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, eine vor der Beiordnung bereits entstandene Verfahrensgebühr - oder Teile davon - nach der Beiordnung insbesondere dann gegenüber seinem Mandanten nicht mehr geltend machen kann, wenn dem Prozesskostenhilfeantrag erst später stattgegeben wird (BGH FamRZ 2008, 982). Entgegen der Ansicht des Sozialgerichts ist der sich aus der zwingenden gesetzlichen Sperrwirkung ergebende Gebührenausschluss vom Gesetzgeber jedoch intendiert und den Besonderheiten der Prozesskostenhilfe zum Schutze der vermögenslosen Partei geschuldet.
  • OLG München, 21.09.1990 - 11 W 2427/90
    Auszug aus LSG Hessen, 13.12.2011 - L 2 AS 363/11
    Zwar gilt die dort normierte Forderungssperre für alle nach der Beiordnung verwirklichten Gebührentatbestände, auch wenn und soweit diese bereits vor der Beiordnung schon einmal erfüllt waren (…Musielak ZPO, 8. Aufl. 2011, § 122 RZ. 7 f, Kratz in BeckOK ZPO § 122 Rz. 25 m.w.N u.a. OLG Köln NJW-RR 1995, 634; OLG München MDR 1991, 62). Dies hat in der Tat zur Folge, dass ein Rechtsanwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, eine vor der Beiordnung bereits entstandene Verfahrensgebühr - oder Teile davon - nach der Beiordnung insbesondere dann gegenüber seinem Mandanten nicht mehr geltend machen kann, wenn dem Prozesskostenhilfeantrag erst später stattgegeben wird (BGH FamRZ 2008, 982). Entgegen der Ansicht des Sozialgerichts ist der sich aus der zwingenden gesetzlichen Sperrwirkung ergebende Gebührenausschluss vom Gesetzgeber jedoch intendiert und den Besonderheiten der Prozesskostenhilfe zum Schutze der vermögenslosen Partei geschuldet.
  • SG Würzburg, 21.04.2011 - S 2 SF 73/10
    Auszug aus LSG Hessen, 13.12.2011 - L 2 AS 363/11
    Hierauf hatte der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 12. September 2000 (Az. L 2 SF 58/99 RJ) hingewiesen und in dem Beschluss vom 13. Januar 2011 (L 2 SF 752/10 E, L 2 SF 73/10 E) bestätigt.
  • LSG Hessen, 25.05.2009 - L 2 SF 50/09

    Höhe der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus Prozesskostenhilfemitteln zu …

    Auszug aus LSG Hessen, 13.12.2011 - L 2 AS 363/11
    Der Senat hält insoweit an seiner Rechtsprechung (Beschluss vom 25. Mai 2009 - L 2 SF 50/09 E) fest, nach der bei einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - anders als im Hauptsacheverfahren - generell nicht die Mittelgebühr, sondern lediglich eine auf 2/3 reduzierte Mittelgebühr des jeweils maßgeblichen Betragsrahmens als Ausgangswert anzusetzen und dann je nach den Umständen des Einzelfalles anhand der in § 14 Abs. 1 RVG genannten Kriterien ggf. weiter anzupassen ist.
  • LSG Hessen, 13.05.2019 - L 2 AS 241/18

    Festsetzung der Vergütung für Rechtsanwälte im sozialgerichtlichen Verfahren

    Darüber hinaus hat der Wirkzeitraum der Prozesskostenhilfe die Bedeutung eines Einzelfallkriteriums, das bei der im Rahmen des § 14 RVG vorzunehmenden Gesamtabwägung aller Umstände angemessen zu berücksichtigen ist (siehe hierzu auch Beschlüsse des Senats vom 12. September 2000, L 2 SF 58/99 RJ, vom 13. Januar 2011, L 2 SF 752/10 E und L 2 SF 73/10 E, vom 13. Dezember 2011, L 2 AS 363/11 B, juris, vom 21. Dezember 2011, L 2 AL 147/11 B, juris und L 2 AS 708/13 B, juris).
  • LSG Hessen, 17.06.2019 - L 2 AS 241/18

    Kosten PKH RVG

    Darüber hinaus hat der Wirkzeitraum der Prozesskostenhilfe die Bedeutung eines Einzelfallkriteriums, das bei der im Rahmen des § 14 RVG vorzunehmenden Gesamtabwägung aller Umstände angemessen zu berücksichtigen ist (siehe hierzu auch Beschlüsse des Senats vom 12. September 2000, L 2 SF 58/99 RJ, vom 13. Januar 2011, L 2 SF 752/10 E und L 2 SF 73/10 E, vom 13. Dezember 2011, L 2 AS 363/11 B , juris, vom 21. Dezember 2011, L 2 AL 147/11 B , juris und L 2 AS 708/13 B , juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - L 19 AS 449/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Rn. 57 Der Senat folgt hierbei nicht der Auffassung, dass in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren nach § 86b SGG als Ausgangswert bei der Bemessung der anwaltlichen Gebühren grundsätzlich nicht auf die Mittelgebühr, sondern auf eine auf 2/3 reduzierte Mittelgebühr abzustellen ist (siehe LSG Hessen Beschluss vom 13.12.2011 - L 2 AS 363/11 B = juris Rn. 31).

    Dies ist mindernd bei der Frage der Bedeutung der Angelegenheit zu berücksichtigen (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 30.03.2012 - L 19 AS 2092/11 B;… Beschluss vom 25.10.2010 - L 19 AS 1513/10 B = juris Rn. 52; vgl. auch LSG Hessen Beschluss vom 13.12.2011 - L 2 AS 363/11 B = juris Rn 22 m.w.N., wonach im einstweiligen Rechtschutzverfahren als Verfahrensgebühr von einer auf 2/3 reduzierten Mittelgebühr auszugehen ist).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - L 19 AS 303/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Rn. 54 Der Senat folgt hierbei nicht der Auffassung, dass in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren nach § 86b SGG als Ausgangswert bei der Bemessung der anwaltlichen Gebühren grundsätzlich nicht auf die Mittelgebühr, sondern auf eine auf 2/3 reduzierte Mittelgebühr abzustellen ist (siehe LSG Hessen Beschluss vom 13.12.2011 - L 2 AS 363/11 B = juris Rn. 31).

    Dies ist mindernd bei der Frage der Bedeutung der Angelegenheit zu berücksichtigen (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 30.03.2012 - L 19 AS 2092/11 B;… Beschluss vom 25.10.2010 - L 19 AS 1513/10 B = juris Rn. 52; vgl. auch LSG Hessen Beschluss vom 13.12.2011 - L 2 AS 363/11 B = juris Rn 22 m.w.N., wonach im einstweiligen Rechtschutzverfahren als Verfahrensgebühr von einer auf 2/3 reduzierten Mittelgebühr auszugehen ist).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2012 - L 19 AS 2092/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    (vgl. LSG NRW Beschluss vom 28.12.2010 - L 19 AS 1954/10 B - m.w.N.; vgl. auch LSG Hessen Beschluss vom 13.12.2011 - L 2 AS 363/11 B = juris Rn 22 m.w.N., wonach im einstweiligen Rechtschutzverfahren als Verfahrensgebühr von einer auf 2/3 reduzierten Mittelgebühr auszugehen ist).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 19 AS 250/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Rn. 52 Die Annahme einer geminderten Bedeutung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nach § 86b SGG entspricht der gerichtlichen Praxis (z.B. Beschlüsse des LSG NRW vom 28.12.2010 - L 19 AS 1954/10 B, des LSG Hessen vom 13.12.2010 - L 2 AS 363/11 B, wonach im einstweiligen Rechtsschutzverfahren von einer auf 2/3 reduzierten Mittelgebühr auszugehen ist).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - L 19 AS 766/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Bedeutung eines einstweiligen Rechtschutzverfahrens für einen Auftraggeber ist in der Regel gemindert (vgl. LSG NRW Beschluss vom 28.12.2010 - L 19 AS 1954/10 B - m.w.N.; vgl. auch LSG Hessen Beschluss vom 13.12.2011 - L 2 AS 363/11 B = juris Rn 22 m.w.N., wonach im einstweiligen Rechtschutzverfahren als Verfahrensgebühr von einer auf 2/3 reduzierten Mittelgebühr auszugehen ist).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 19 AS 20/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Rn. 69 Dagegen geht es im vorliegenden Verfahren nach § 86b Abs. 2 SGG nur um eine vorläufige, zeitlich begrenzte Leistungsverpflichtung, während der endgültige Verbleib der begehrten Leistungen in einem anschließenden oder parallel laufenden Hauptsacheverfahren zu klären ist (Beschlüsse des LSG NRW vom 28.12.2010 - L 19 AS 1954/10 B m.w.N., des LSG Hessen vom 13.12.2011 - L 2 AS 363/11 B, wonach im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine Reduktion auf 2/3 der Mittelgebühr vorzunehmen ist).
  • LSG Hessen, 21.12.2011 - L 2 AL 147/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der …

    Hierauf hatte der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 12. September 2000 (Az. L 2 SF 58/99 RJ) hingewiesen und in den Beschlüssen vom 13. Januar 2011 (L 2 SF 752/10 E, L 2 SF 73/10 E) und 13. Dezember 2011 (L 2 AS 363/11 B) bestätigt.
  • SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Prozesskostenhilfe - …

    Rn. 23 Demgegenüber soll nach der Rechtsprechung des LSG Schleswig-Holstein (Beschl. v. 17.07.2008 - L 1 B 127/08 SK - juris) und auch des HessLSG (Beschl. v. 13.12.2011 - L 2 AS 363/11 B - und v. 21.12.2011 - L 2 AL 147/11 B - jeweils juris) nur der konkrete Beiordnungszeitraum zur Bestimmung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit herangezogen werden.
  • SG Fulda, 19.03.2012 - S 4 SF 51/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Prozesskostenhilfe - …

  • SG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10

    Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Zeitraums bei der Bestimmung des …

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