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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 385/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,12253
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 385/16 (https://dejure.org/2017,12253)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.04.2017 - L 2 R 385/16 (https://dejure.org/2017,12253)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. April 2017 - L 2 R 385/16 (https://dejure.org/2017,12253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III; § 27 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 SGB III; § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV; § 2 Abs. 1 S. 1 KHEntgG; § 2 Abs. 3 KHEntgG
    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Tätigkeit eines Facharztes als Honorarkraft in dem Betrieb einer Klinik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Tätigkeit eines Facharztes als Honorarkraft in dem Betrieb einer Klinik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 88 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Ärztliches Berufsrecht | Arbeits- und Sozialrecht | Sozialversicherungspflicht | Anästhesist im Krankenhaus: Keine unternehmerische Betätigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 385/16
    Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (…BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; BSG SozVers 2001, 329, 332; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 25) ist maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (…so schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37;… BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; BSG Urteil vom 28.9.2011, aaO).

    Rn. 42 In Betracht kommen insbesondere auch abhängige Beschäftigungsverhältnisse, bei denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Durchführung eines jeden einzelnen Arbeitsauftrages gesondert verständigen; in solchen Fällen muss auf die Verhältnisse abgestellt werden, die nach Annahme des jeweiligen "Einsatzauftrags" im Hinblick (allein) hierauf bestanden haben (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, juris).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 385/16
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).

    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 385/16
    Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; BSG SozVers 2001, 329, 332; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 25) ist maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (…so schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN;… BSG Urteil vom 28.9.2011, aaO).

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 385/16
    Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (…BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; BSG SozVers 2001, 329, 332; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 25) ist maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. - bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit - BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -, Soz-Vers 2001, 329).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10

    Sozialversicherungspflicht eines in den Betrieb des Beauftragten des …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 385/16
    Der Senat verweist insoweit auf seine Darlegungen im Urteil vom 18. Dezember 2013 (- L 2 R 64/10 -, juris).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 385/16
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung danach so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG Urteile vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R, Juris Rdnr. 16 und 28.05.2008 - B 12 KR 13/07, Juris Rdnr. 17 jeweils mwN).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 385/16
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung danach so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG Urteile vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R, Juris Rdnr. 16 und 28.05.2008 - B 12 KR 13/07, Juris Rdnr. 17 jeweils mwN).
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 385/16
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 m. w. N.).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen" …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 385/16
    Lediglich unständige Beschäftigungen unterliegen nicht einer Versicherungspflicht nach § 25 SGB III (vgl. § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III); mangels einer objektivierbaren Beschränkung der Einsatztätigkeiten des Beigeladenen zu 1. auf weniger als eine Woche im Sinne des § 27 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 SGB III ist im vorliegenden Zusammenhang aber im Ergebnis kein Raum für die Annahme einer unständigen Beschäftigung (auch nicht in Form mehrerer unständiger Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber, vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 19).
  • BVerfG, 03.03.2015 - 1 BvR 3226/14

    Nichtannahmebeschluss: Zur Beschränkung der Abrechnung von Wahlleistungen auf …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 385/16
    Rn. 27 Insbesondere hat auch das BVerfG in seiner vom Sozialgericht herangezogenen Entscheidung vom 03. März 2015 - 1 BvR 3226/14 - NZS 2015, 502 dafür nichts dargetan.
  • LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 394/15

    Anästhesist in Klinik ist abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig

    Die jeweilige Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. selbstständigen Tätigkeit setzt gerade voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, das heißt den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 11. November 2015, B 12 R 10/14; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2017, L 1 KR 101/14; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. April 2017, L 2 R 385/16 - juris -).

    Diese entspricht zum einen der sowohl arbeitsteiligen als auch hierarchischen Struktur in Krankenhäusern (vgl. ausführlich: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Juli 2016, L 8 KR 297/15; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. April 2017, L 2 R 385/16 - juris - Thomas Ufer, Der Honorararzt - ein Auslaufmodell? (Straf-) Rechtliche Schwierigkeiten in der Gestaltung der honorarärztlichen Tätigkeit, ZMGR 2017, 3-15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - L 8 R 234/15

    "Honorarärzte in Klinik sozialversicherungspflichtig

    Eine einigermaßen Orientierung gebende obergerichtliche Rechtsprechung dahingehend, dass Honorarärzte in der Regel versicherungspflichtig beschäftigt seien (vgl. jetzt LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.5.2017, L 1 KR 118/16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 7.7.2017, L 1 KR 101/14; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 5.4.2017, L 2 R 385/16; Senat, Urteil v. 8.2.2017, L 8 R 850/14; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile v. 16.12.2015, L 2 R 515/16 und L 2 R 516/14; jeweils juris), existierte im Streitzeitraum ebenfalls noch nicht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - L 1 KR 441/15

    Abhängige Beschäftigung - Krankenhausarzt - Anästhesie

    Daraus hat die bisherige Rechtsprechung der Landessozialgerichte - soweit ersichtlich - übereinstimmend den Schluss gezogen, dass bei einer solchen Tätigkeit der Sache nach eine abhängige Beschäftigung vorliegt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 5. April 2017 - L 2 R 385/16; Hessisches LSG v. 10. August 2017 - L 1 KR 394/15, Urteil des erkennenden Senats v. 7. Juli 2017 - L 1 KR 101/14 ).
  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 7 R 5059/17

    Bereitschaftsdienst im Krankenhaus als abhängige Beschäftigung

    Rn. 36 Ebensowenig ergibt sich aus der Rechtsprechung des BVerfG, dass ein Honorararzt im Krankenhaus seine Tätigkeit zwingend als Selbständiger ausführen können muss (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 05.04.2017, L 2 R 385/16).
  • LSG Bayern, 06.07.2017 - L 14 R 5064/16

    Abhängige Beschäftigung als Honorararzt

    Rn. 16 Die Beklagte wies auf die Entscheidung des LSG Niedersachsen Bremen vom 05.04.2017 Az: L 2 R 385/16 hin, in der entschieden worden sei, dass ein Honorararzt im Krankenhaus grundsätzlich abhängig beschäftigt sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - L 1 KR 125/20

    Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit - Tätigkeit als Bereitschaftsärztin in …

    Soweit in der Rechtsprechung (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg v. 10. April 2016 - L 11 R 2428/15) von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen werde, wenn ein Honorararzt selbst bestimmen könne, an welchen Tagen er für eine Klinik tätig sein wolle und er keinen Einzelanordnungen unterliege, sei dem mit anderen Stimmen aus der Rechtsprechung (Hinweis auf LSG Schleswig-Holstein v. 22. November 2016 - L 5 KR 176/16 B ER, LSG Niedersachsen-Bremen v. 5. April 2017 - L 2 R 385/16) entgegen zu treten.
  • LSG Hessen, 23.08.2018 - L 1 KR 180/17

    Aushilfskraftfahrer ohne eigenen Lkw krankenversicherungspflichtig

    Die jeweilige Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, das heißt den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 11. November 2015, B 12 R 10/14; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2017, L 1 KR 101/14; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. April 2017, L 2 R 385/16 - juris -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.07.2018 - L 3 BA 32/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit von Ärzten in einer …

    Hiervon unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt weniger in Bezug auf das Verhältnis der Ärzte zu den Patienten als in Bezug auf den Umstand, dass die Patienten tatsächlich nicht Vertragspartner der beigeladenen Ärzte wurden (im Ergebnis auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. April 2017 - L 2 R 385/16 -, juris).
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