Rechtsprechung
| LSG Thüringen, 29.07.2004 - L 2 RA 461/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Feststellung der Zugehörigkeit zu dem Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz; Anordnung des Ruhens des Verfahrens; Abhängigkeit von anderweitigem Rechtsverhältnis; Gefahr einer Verfahrensflut beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Unterrichtung ...
Verfahrensgang
- SG Gotha - S 5 RA 2481/03
- LSG Thüringen, 29.07.2004 - L 2 RA 461/04
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- SG Karlsruhe, 26.08.2024 - S 12 AS 2069/22
Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung wegen Vorfragen - Verfassungsmäßigkeit …
Rn. 31 3. Der Aussetzung des Verfahrens S 12 AS 2069/22 wegen der Anhängigkeit des gleichgelagerten Falles 1 BvL 2/23 steht - anders als in dem vom Thüringer Landessozialgericht mit Beschluss vom 29. Juli 2004 (L 2 RA 461/04 -, Rn. 10, juris) entschiedenen Fall - auch nicht entgegen, dass das aussetzende Gericht den Streitgegenstand des beim BVerfG anhängigen Verfahrens 1 BvL 2/23 nicht näher kennt. - LAG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - 12 Sa 90/20
Nachtzuschläge - Aussetzung - Verfassungsbeschwerde - Gesamtabwägung - …
Rn. 55 In die Gesamtabwägung sind auch die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde einzubeziehen (Thür. LSG 29. Juli 2004 - L 2 RA 461/04- Rn. 11). - LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2008 - L 21 B 1167/07
Aussetzung des Verfahrens bei Anhängigkeit eines Rechtsstreits beim BVerfG
Allein die Anhängigkeit eines Verfahrens beim BVerfG genügt nicht, um die Vorgreiflichkeit für die Aussetzung eines anderen Verfahrens zu begründen (Thüringer LSG vom 29. Juli 2004, L 2 RA 461/04, juris).
- LSG Hessen, 06.11.2012 - L 6 AS 490/12
Zulässigkeit einer Aussetzung des Verfahrens; Zulässigkeit einer Aussetzung des …
Einer weiteren Vertiefung bedarf es nicht, jedenfalls reicht allein die Anhängigkeit eines Verfahrens bei dem Bundesverfassungsgericht nicht aus, um die Voraussetzung der Vorgreiflichkeit für eine Verfahrensaussetzung gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 SGG (analog) zu begründen (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2008, L 21 B 1167/07 R; vgl. hierzu: Thüringer LSG, Beschluss vom 29. Juli 2004, L 2 RA 461/04). - LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 9 R 523/06 Die entsprechende Anwendung kann etwa ausnahmsweise akzeptiert werden, wenn wegen der streiterheblichen Frage bereits Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind (vgl. BVerfGE 3, 58, 74; 54, 39; BSG in Breithaupt 92, 790; LSG Thüringen, Beschluss vom 29. Juli 2004, L 2 RA 461/04, JURIS, Meyer-Ladewig/Leitherer, SGG, 8. Aufl., § 114 Rn. 7b).
- LSG Baden-Württemberg, 23.01.2007 - L 9 R 660/06 Die entsprechende Anwendung kann etwa ausnahmsweise akzeptiert werden, wenn wegen der streiterheblichen Frage bereits Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind (vgl. BVerfGE 3, 58, 74; 54, 39; BSG in Breithaupt 92, 790; LSG Thüringen, Beschluss vom 29. Juli 2004, L 2 RA 461/04, JURIS, Meyer-Ladewig/Leitherer, SGG, 8. Aufl., § 114 Rn. 7b).
- LSG Baden-Württemberg, 09.05.2006 - L 9 R 653/05 Die entsprechende Anwendung kann etwa ausnahmsweise akzeptiert werden, wenn wegen der streiterheblichen Frage bereits Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind (vgl. BVerfGE 3, 58, 74; 54, 39; BSG in Breithaupt 92, 790; LSG Thüringen, Beschluss vom 29. Juli 2004, L 2 RA 461/04, JURIS, Meyer-Ladewig/Leitherer, SGG, 8. Aufl., § 114 Rn. 7b).
- LSG Thüringen, 13.01.2006 - L 6 R 497/05
Anordnung des Ruhens des Verfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren
Insofern ist die Situation anders als bei der Aussetzung des Verfahrens nach § 114 SGG, für die nach dem Gesetz unterschiedliche Voraussetzungen bestehen (vgl. BFH, Beschluss vom 13. Mai 2003 - Az: VII B 86/03) und die bereits dann nicht in Betracht kommt, wenn (nur) vor dem Bundesgericht ein Musterverfahren anhängig ist (vgl. BFH, Beschluss vom 9. März 2004 - Az.: X B 173/03; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Juli 2004 - AZ.: L 2 RA 461/04: "Beschwerdeflut" beim Bundesverfassungsgericht;… Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 8. Auflage 2005, § 114 Rdnr. 7a).
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