Rechtsprechung
| LSG Saarland, 12.07.2006 - L 2 U 126/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Versicherungsfreiheit - Jagdgast - unternehmerähnliche Tätigkeit - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Reparatur des Hochsitzes
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Unfallversicherungsschutz in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bei der Reparatur eines Hochsitzes
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 26.07.2004 - S 4 U 94/04
- LSG Saarland, 12.07.2006 - L 2 U 126/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R
Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen - …
Auszug aus LSG Saarland, 12.07.2006 - L 2 U 126/04
Ebenso genoss der Kläger keinen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 5a, 123 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII, da er kein Mitpächter und damit Mitunternehmer war (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R).Diese Vorschrift konkretisiert den in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Grundsatz, dass Tätigkeiten, die in den Bereich des Privatlebens gehören, nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen (BSG, Urteil vom 11.11.2003 - a.a.O. - mit Verweis auf die Gesetzesbegründung BT-Drucks. VI/120 Seite 53).
Zur Bestimmung dessen, was zur Jagdausübung gehört, ist von den einschlägigen Vorschriften des Jagdrechts auszugehen, da es einen hiervon unterschiedlichen Begriff der Jagdausübung in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gibt (BSG, Urteil vom 11.11.2003 - a.a.O.).
Rn. 22 Die Beurteilung, ob der Aufenthalt und die verrichteten Tätigkeiten im Revier als "Wie-Beschäftigter" dem Unternehmen des Jagdpächters dienten oder als Jagdgast im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII oder aus persönlichen, privaten Gründen erfolgten, hat nach objektiven Merkmalen unter Einbeziehung der Gesamtumstände des Einzelfalles - insbesondere Art, Umfang und Zeitdauer der verrichteten beziehungsweise vorgesehenen Tätigkeit(en) - zu erfolgen (BSG, Urteil vom 11.11.2003 - a.a.O.).
- BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - …
Auszug aus LSG Saarland, 12.07.2006 - L 2 U 126/04
Bei der Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit als arbeitnehmerähnlicher "Wie-Beschäftigter" und einer unternehmerähnlichen Tätigkeit ist von der Abgrenzung zwischen Beschäftigtem und Unternehmer auszugehen, hiervon sind jedoch gewisse Abstriche zu machen, weil nur eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung und eine unternehmerähnliche Tätigkeit gegenüber zu stellen sind (BSG, Urteil vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R m.w.N.).Entscheidend ist vielmehr, ob nach dem Gesamtbild die Tätigkeit wie von einem Beschäftigten oder einem Unternehmer ausgeübt wurde (BSG, Urteil vom 31.05.2005 a.a.O.).
- LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 128/11
Versicherungsschutz eines Jagdgastes in der gesetzlichen Unfallversicherung als …
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII befreit damit nach seinem eindeutigen Wortlaut lediglich von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII, nicht aber von anderen Versicherungstatbeständen (ebenso LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 08.09.2005, L 10 U 2535/04, juris, Rn. 31; SG Lüneburg…, Urteil vom 07.07.2009, S 2 U 200/04, juris, Rn. 13;… Wiester, in: P. Becker u.a., SGB VII, § 4 Rn. 103, Stand: Dezember 2004; ohne diese Differenzierung LSG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 11.04.2005, L 2 U 9/04, juris, Rn. 30;… Urteil vom 11.11.2004, L 2 U 268/04, juris, Rn. 29; LSG für das Saarland, Urteil vom 12.07.2006, L 2 U 126/04, juris, Rn. 20; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 17.02.2010, L 3 U 139/07, juris, Rn. 28 f.; Bayerisches LSG…, Urteil vom 30.03.2004, L 17 U 153/01, juris, Rn. 19;… Schmitt, SGB VII, 4. Aufl. 2009, § 4 Rn. 18).Auch Jagdgäste sind damit nach § 2 Abs. 2 SGB VII versichert, wenn sich das Unfallereignis nicht im Rahmen der Jagdausübung ereignet hat, sondern es sich bei der unfallbringenden Tätigkeit um eine solche von wirtschaftlichem Wert handelt, die einem fremden Unternehmen dient, dem Willen des Unternehmers entspricht, auch sonst nach ihrer Art von Arbeitnehmern verrichtet werden kann und die Tätigkeit konkret unter arbeitnehmerähnlichen Umständen geleistet wird (LSG für das Saarland, Urteil vom 12.07.2006, L 2 U 126/04, juris, Rn. 22; ähnlich LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 17.02.2010, L 3 U 139/07, juris, Rn. 31).
Dies spricht ebenfalls für eine unternehmerähnliche Tätigkeit (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.07.2006, L 2 U 126/04, juris, Rn. 24).
- LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 6 U 2016/07 Ob es sich bei diesen "Dienstleistungen" um Tätigkeiten im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses oder im Rahmen eines unternehmerähnlichen Werkvertragsverhältnisses (siehe Landessozialgericht für das Land Saarland, Urteil vom 12. Juli 2006, L 2 U 126/04, zitiert nach Juris) handelt, kann dahingestellt bleiben, da der hier maßgebliche Unfall nicht in Zusammenhang mit einer solchen nicht-jagdlichen Tätigkeit stand.
Näher liegend wäre die Annahme eines Werkvertragsverhältnisses - dem jedoch auch die Zahlung eines Abschussentgelts entgegenstehen würde - und damit eine unternehmerähnliche Tätigkeit (in diese Richtung gehend: LSG für das Land Saarland, Urteil vom 12. Juli 2006, L 2 U 126/04, zitiert nach Juris).
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