Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 - L 2 U 147/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 Nr 1 SGB 7 - Wie-Beschäftigung - Vereinsmitglied - Abgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit von Arbeitsleistungen aufgrund einer Vereinspflicht/Vereinsübung - Schießleiter - ...
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 2 SGB 7, § 8 SGB 7, § 6 Abs 1 SGB 7
Zur Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnis und Vereinsmitgliedschaft - Ehrenamt - freiwillige Versicherung - IWW
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Ehrenamtliche Tätigkeit als Schießleiter in einem Schützenverein - Abgrenzung rein mitgliedschaftlicher Pflichten zur Wie-Beschäftigung - vereinsorganisatorische Tätigkeit kraft Satzung - unterschiedliche Heranziehung der Mitglieder - allgemeine Übung des Vereins zur ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 2; SGB VII § 8; SGB VII § 6 Abs. 1
Zur Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnis und Vereinsmitgliedschaft; Ehrenamt; freiwillige Versicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kein Unfallversicherungsschutz für Vereinstätigkeiten
Verfahrensgang
- SG Berlin, 17.07.2013 - S 25 U 98/11
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 - L 2 U 147/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BSG, 13.08.2002 - B 2 U 5/02 R
Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - römisch-katholische Kirche …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 - L 2 U 147/13
Das BSG hat in der genannten Entscheidung (BSG, Urteil vom 13. August 2002, a. a. O., m.w.N.) ebenso wie in einem Parallelfall (BSG, Urteil vom 13. August 2002, Aktenzeichen B 2 U 5/02 R, Rdnr. 27, zitiert nach juris) ausgeführt, dass es insoweit ausreichend ist, wenn die zum Unfall führende Tätigkeit aufgrund einer auf allgemeiner Vereinsübung bestehenden Mitgliedschaftsverpflichtung verrichtet wurde.Lediglich bei umfangreicheren Arbeitsleistungen wie z. B. dem Bau eines Vereinsheimes oder dem Neubau eines Sportplatzgeländes und des Vereinshauses wurde diese Grenze als überschritten angesehen (BSG, Urteil vom 13. August 2002, a.a.O., Rdnr. 22 m.w.N.).
- BSG, 27.06.2000 - B 2 U 21/99 R
Unfallversicherungsschutz bei täglicher Kinderbetreuung durch die Großmutter
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 - L 2 U 147/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 27. Juni 2000, Az.: B 2 U 21/99 R, m. w. N.) setzt dieser Versicherungsschutz voraus, dass - selbst wenn es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelt - eine ernstliche, einem fremden Unternehmen zu dienen bestimmte, arbeitnehmerähnliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht. - BSG, 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R
Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Vereinspflicht - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 - L 2 U 147/13
Rn. 34 Für den Fall, dass eine Tätigkeit als Mitglied für einen eingetragenen Verein ausgeübt wird, hat das Bundessozialgericht (BSG) folgende Abgrenzungskriterien entwickelt und in ständiger Rechtsprechung angewandt (BSG, Urteil vom 13. August 2002, Aktenzeichen B 2 U 29/01 R, zitiert nach juris, m.w.N.) :. - BSG, 24.03.1998 - B 2 U 13/97 R
Unfallversicherungsschutz - Erfüllung mitgliedschaftlicher Verpflichtung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 - L 2 U 147/13
Nach der Rechtsprechung des BSG gehören Arbeiten in einem Umfang von sogar drei Wochen jährlich (Betreuung eine Pfadfindergruppe in einem Sommerlager, BSG, Urteil vom 24. März 1998, Az. B 2 U 13/97 R, zitiert nach juris) noch zu einer vereinsüblichen Tätigkeit. - LSG Saarland, 25.05.2011 - L 2 U 30/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 6 Abs 1 Nr 3 SGB …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2015 - L 2 U 147/13
Weiter verweist er auf ein Urteil des LSG Saarbrücken vom 25. Mai 2011 (Aktenzeichen L 2 U 30/10).
- LSG Bayern, 18.01.2023 - L 3 U 66/21
Unfallversicherung: Wie-Beschäftigung eines Fluglehrers
Nach der aktuellen Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 13.8.2002 - B 2 U 29/01 R -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.08.2015 - L 2 U 147/13 -, juris) sei eine Tätigkeit, die im Vereinsleben ausgeführt werde, um den Vereinszweck laut Satzung zu erfüllen, als Arbeitsleistung anzusehen, die nur auf Mitgliedschaftspflichten beruhe.Folglich ist derjenige, der aufgrund von Mitgliedschaftspflichten für seinen Verein tätig wird, auch nicht wie ein Beschäftigter gegen Arbeitsunfälle versichert (BSG…, Urteil vom 13.8.2002 - B 2 U 29/01 R -, juris Rn. 20 f.; vgl. auch BSG…, Urteil vom 12.05.1981 - 2 RU 40/79 -, BSGE 52, 11 und juris Rn. 21; Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.08.2015 - L 2 U 147/13 -, juris Rn. 35).
Rn. 54 Nach Auffassung des Senats ist im hier zu entscheidenden Fall besonders zu berücksichtigen, dass der Kläger hier - anders als in den zitierten Entscheidungen des BSG vom 13.8.2002 - B 2 U 29/01 R (Rundflugpilot) und des LSG Berlin-Brandenburg vom 27.8.2015 - L 2 U 147/13 (Schießleiter) als Fluglehrer und damit - von den Beteiligten unbestritten - wie ein Übungsleiter/Trainer tätig geworden ist.
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