Rechtsprechung
| LSG Bayern, 15.04.2009 - L 2 U 293/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - gemischte Tätigkeit - Arztbesuch
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Wegeunfall - fehlender Zusammenhang - Arztbesuch - Lage der Arztpraxis am üblichen Weg zur Arbeit - eigenwirtschaftliche Unterbrechung - ungewisse Dauer der Unterbrechung - Beweislast des Versicherten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arztbesuch auf dem Weg zur Arbeit als Unterbrechung des versicherungsrechtlich geforderten inneren Zusammenhangs zwischen dem Weg zur versicherten Tätigkeit und der versicherten Tätigkeit selbst; Qualifizierung einer gemischten Tätigkeit als wesentlich betrieblichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 20.03.2007 - S 5 U 281/04
- LSG Bayern, 15.04.2009 - L 2 U 293/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2009 - L 2 U 293/07
Wesentlich ist die finale Handlungstendenz des Versicherten, sowie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl. Urteil des BSG vom 02.12.2008, Az.: B 2 U 26/06 R m.w.N). - BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61
Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines …
Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2009 - L 2 U 293/07
Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit wesentlich betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt war, ist, ob diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (BSGE 20, 215, 219).
- LSG Bayern, 02.03.2010 - L 15 VS 11/07
Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - …
Maßgebend ist dabei die Handlungstendenz des Soldaten, also seine subjektiven Vorstellungen, dienstlich tätig zu sein, wenn diese Meinung in den objektiven Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSG vom 08.08.2001, B 9 VS 2/00 R; vgl. außerdem BSG vom 05.07.2007, B 9/9a VS 3/06 R; vom 13.12.2000, B 9 VS 1/00 R; vom 03.12.2002, B 2 U 18/02 R; BayLSG vom 15.04.2009, L 2 U 293/07;… Kasseler Kommentar, Stand Oktober 2009, § 8 SGB VII, Rn. 9, 10 ff., 189).
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