Rechtsprechung
| LSG Bayern, 01.07.2009 - L 2 U 46/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
(Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Klage - Beigeladene - potenzielle Schädigerin - Feststellung eines Arbeitsunfalls - keine Prozessführungsbefugnis - gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung gem § 2 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 Nr 1 ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Versicherter Personenkreis - "Wie-Beschäftigter" - Ausritt mit Pferd eines anderen Besitzers - privates Reitvergnügen - fehlende fremdwirtschaftliche Zweckbestimmung - Prägung der Hilfeleistung durch Freundschaft - Vorgreiflichkeit sozialgerichtlicher Entscheidungen nach ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls gem. § 8 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII); Voraussetzung für die Bewertung als "Schädiger" i.S.d. § 109 SGB VII
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 10.01.2007 - S 20 U 912/03
- LSG Bayern, 01.07.2009 - L 2 U 46/07
- BSG, 08.12.2009 - B 2 U 212/09 B
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93
Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes
Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2009 - L 2 U 46/07
Vielmehr ist es ausreichend, dass eine ernstliche, dem fremden Unternehmen dienende Tätigkeit verrichtet wird, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und die ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen Beschäftigungsverhältnis stehen und die, ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen geleistet wird, dass sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (vgl. BSG, SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 4142/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm …
Insofern kommt es auf die mit dem objektiv arbeitnehmerähnlichen Verhalten verbundene Handlungstendenz an, die vom bloßen Motiv für die Tätigkeit zu unterscheiden ist (LSG München, Urteil vom 01.07.2009 - L 2 U 46/07, Juris Rn. 26).Das bedeutet, dass eine Tätigkeit wie ein Beschäftigter zu verneinen ist, wenn der Betroffene in Wirklichkeit wesentlich allein seine eigenen Angelegenheiten verfolgt (LSG München, Urteil vom 01.07.2009 - L 2 U 46/07, Juris Rn. 26; SG Münster…, Urteil vom 20.02.2002 - S 13 U 205/00, Juris Rn. 25).
- LSG Bayern, 06.12.2022 - L 17 U 168/21
Ausführen eines Pferdes während der Abwesenheit der Halterin als …
Denn in diesen Fällen stehe die Verfolgung persönlicher Interessen im Vordergrund (vgl. Bayerisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 01.07.2009 - L 2 U 46/07).Rn. 46 Aus dem von der Beklagten zitierten Urteil des BayLSG vom 01.07.2009 (L 2 U 46/07, juris) ergibt sich nichts anderes; es handelt sich um einen in entscheidenden Punkten anders gelagerten Sachverhalt.
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 996/09
Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Berufung - Fehlen der …
- LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - …
Vielmehr kommt der mit dem objektiv arbeitnehmerähnlichen Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist, eine ausschlaggebende Bedeutung zu (LSG] München, Urteil vom 01.07.2009 - L 2 U 46/07). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 278/17
Anerkennung eines Reitunfalls bei der Durchführung eines Springtrainings als …
(wie hier allgemein zu Gefälligkeiten unter Reitern OLK Celle, Urteil vom 14.02.2011 - 20 U 35/01 - nicht rechtskräftig ; Bayerisches LSG, Urteil vom 01.07.2009 - L 2 U 46/07 -, Urteil des erkennenden Senats vom 28.11.1990 - L 17 U 129/90; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.0., § 2, 34, 22 a.E.). - LG Stendal, 30.10.2013 - 23 O 6/13
Gesetzliche Unfallversicherung: Haftungsprivilegierung bei Verletzung einer …
Rn. 27 Soweit in der einschlägigen Literatur erwähnt wird, dass Tätigkeiten für Reittierhalter in der Regel aus eigener Freude am Reitsport und Umgang mit Pferden, also nicht arbeitnehmerähnlich, vorgenommen werden (…vgl. insoweit Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB VII, § 2 Rdnr. 116 a) und auch das OLG Celle und das Bayerische Landessozialgericht aus diesen Gründen einen Haftungsausschluss abgelehnt haben (vgl. OLG Celle, Urteil vom 14.02.2011, Az. 20 U 35/10, 1. Orientierungssatz, zitiert nach juris; Bayerisches Oberlandesgericht, Urteil vom 01.07.2009, Az. L 2 U 46/07, zitiert nach juris), so geht die Kammer davon aus, dass die zitierte Rechtsprechung vorliegend nicht einschlägig ist, da der hier zu entscheidende Sachverhalt erheblich von den von den beiden Obergerichten entschiedenen Sachverhalten abweicht. - SG Aachen, 17.03.2010 - S 8 U 34/09
Unfall bei der Anlieferung von Holz - Wer kommt für die Schäden auf?
Erforderlich ist weiter, dass die Tätigkeit ihrer Art nach von Personen verrichtet werden konnte, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und sie unter Umständen geleistet wird, die im Einzelfall der Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses entsprechen (…vgl. BSG, SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 m.w.N.; aus neuerer Zeit etwa Bayerisches LSG, Urteil vom 01.07.2009, L 2 U 46/07 m.w.N.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2022 - L 14 U 171/18
Feststellung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall; Gefälligkeitshandlungen …
Betreibt der Berechtigte - wie vorliegend - das Verfahren vor dem Unfallversicherungsträger oder dem Sozialgericht selbst, ist die haftungsprivilegierte Person nicht legitimiert (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 29. November 2011 - B 2 U 27/10 R - Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Urteil vom 19. November 2010 - L 8 U 996/09 -, LSG Bayern, Urteil vom 1. Juli 2009 - L 2 U 46/07 - alle in Juris). - SG Reutlingen, 09.03.2016 - S 8 U 1169/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungsfall eigener Art …
Das bedeutet, dass eine Tätigkeit wie ein Beschäftigter zu verneinen ist, wenn der Betroffene in Wirklichkeit wesentlich allein seine eigenen Angelegenheiten verfolgt (LSG München, Urteil vom 01.07.2009 - L 2 U 46/07, Juris Rn. 26; SG Münster…, Urteil vom 20.02.2002 - S 13 U 205/00, Juris Rn. 25). - SG Aachen, 25.11.2009 - S 8 U 29/09
Verletzungen im Bauchbereich durch einen Pferdetritt i.R.v. Hilfstätigkeiten in …
Erforderlich ist weiter, dass die Tätigkeit ihrer Art nach von Personen verrichtet werden konnte, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und sie unter Umständen geleistet wird, die im Einzelfall der Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses entsprechen (…vgl. BSG, SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 m.w.N.; aus neuerer Zeit etwa Bayerisches LSG, Urteil vom 01.07.2009 L 2 U 46/07 m.w.N.).
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