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| LSG Schleswig-Holstein, 18.11.1996 - L 2 V 36/96 |
Zitiervorschläge
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. November 1996 - L 2 V 36/96 (https://dejure.org/1996,14114)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Krankenversicherung; Kur; Kostenerstattung; Wiederholungskur
Verfahrensgang
- SG Kiel, 29.02.1996 - S 12 V 236/94
- LSG Schleswig-Holstein, 18.11.1996 - L 2 V 36/96
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 10.12.2003 - B 9 VS 1/01 R
Überkreuzspende - Lebensorganspende - Nierentransplantation - Ehepaare - Schweiz …
Solche Umstände sind - wie im Krankenversicherungsrecht - insbesondere dann anzunehmen, wenn die Behörde eine Sachleistung zu Unrecht abgelehnt hat (…vgl hierzu auch § 13 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch und BSG SozR 3-3100 § 18 Nr. 4 S 11 mwN;… zur rechtswidrigen Verweigerung der Leistung bei rechtzeitiger Antragstellung siehe auch BSG SozR 3100 § 18 Nr. 9 S 24; Urteile LSG Schleswig-Holstein vom 18. November 1996 - L 2 V 36/96 - LSG Rheinland-Pfalz vom 4. April 2001 - L 4 VG 2/00 - LSG Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2002 - L 7 V 5/02 -, in JURIS). - LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00
Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende - …
Die Regelungen wollen vielmehr ausdrücken, dass die Kosten für einen notwendige Behandlung in angemessenem Umfang zu erstatten sind, d.h. dass sie gem. § 12 SGB V ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen (…vgl. Fehl in Wilke, Soziales Entschädigungsrecht, 7. Auflage, 1992, § 18 Rdn. 15; im Ergebnis wohl auch: LSG Schleswig-Holstein vom 18.11.1996 - L 2 V 36/96 - Breithaupt 1997, 263 ff). - SG Marburg, 23.11.2010 - S 1 V 2/07
Kriegsopferversorgung - Erstattung der Kosten für eine selbst durchgeführte …
Dies gilt auch, wenn der Versorgungsberechtigte die Badekur erst durchgeführt hat, nachdem sein diesbezüglicher Leistungsantrag (ggf. zu Unrecht) abgelehnt worden ist (entgegen LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.11.1996, Az.: L 2 V 36/96).Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die sogenannte "gesetzes- und verfassungskonforme Auslegung", mit der das LSG Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 18.11.1996, Az.: L 2 V 36/96 die Anwendbarkeit des § 18 Abs. 4 BVG abgelehnt hat, abwegig ist.
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