Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrfrist; Leiharbeiter bei einem Unternehmen für Arbeiternehmerüberlassung; Abmahnung wegen Nichteinhaltung der Arbeitszeitordnung; Kündigung wegen der Abgabe unkorrekter Stundennachweise ; Verstoß gegen arbeitsvertragliche ...
Verfahrensgang
- SG Dresden, 06.11.1997 - S 10 Al 132/96
- SG Dresden, 29.07.1998 - S 10 Al 132/96
- LSG Sachsen, 31.01.2000 - L 3 AL 158/97
- LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93
Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind
Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97
Eine Abmahnung im technischen Sinne des Arbeitsrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlichen Art und Weise seine Beanstandungen vorbringt und damit deutlich den Hinweis verbindet, im Wiederholungsfall sei der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (stg. Rechtspr. des BAG, NZA 1993, 120; NZA 1994, 656; NZA 1995, 65). - BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
Abmahnung; Beteiligung des Personalrats
Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97
Eine Abmahnung im technischen Sinne des Arbeitsrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlichen Art und Weise seine Beanstandungen vorbringt und damit deutlich den Hinweis verbindet, im Wiederholungsfall sei der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (stg. Rechtspr. des BAG, NZA 1993, 120; NZA 1994, 656; NZA 1995, 65). - BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92
Abwicklung nach Einigungsvertrag
Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97
Eine Abmahnung im technischen Sinne des Arbeitsrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlichen Art und Weise seine Beanstandungen vorbringt und damit deutlich den Hinweis verbindet, im Wiederholungsfall sei der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (stg. Rechtspr. des BAG, NZA 1993, 120; NZA 1994, 656; NZA 1995, 65). - BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 629/86
Wirksamkeit einer Kündigung wegen Manipulation der Stundenzettel - Vorsätzliches …
Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97
Ein solches Verhalten rechtfertigt nicht nur eine ordentliche, sondern sogar eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (BAG, Urteil vom 13.08.1987, Az: 2 AZr 629/86). - LSG Niedersachsen, 26.10.1999 - L 7 AL 73/98
Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97
Demgemäß war die fristlose Kündigung, gemessen an den Maßstäben des § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), zu prüfen (vgl. BSG, INFO-also 1990 S. 145 m.w.N.; LSG Niedersachsen, Urteil v. 26.10.1999 - NZS 2000, 314, 315).
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Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 31.01.2000 - L 3 AL 158/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dresden, 06.11.1997 - S 10 Al 132/96
- SG Dresden, 29.07.1998 - S 10 Al 132/96
- LSG Sachsen, 31.01.2000 - L 3 AL 158/97
- LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90
Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter …
Auszug aus LSG Sachsen, 31.01.2000 - L 3 AL 158/97
Somit fehlt es vorliegend auch an dem erforderlichen Mindestmaß an Vertrauen zwischen Rechtsanwalt und Mandant, dessen Fehlen als wichtiger Grund für eine Aufhebung der Beiordnung anerkannt ist (vgl. dazu auch: BGH NJW-RR 1992, 189; OLG Zweibrücken, NJW 1988, 570). - OLG Zweibrücken, 21.12.1987 - 2 WF 200/87
Auszug aus LSG Sachsen, 31.01.2000 - L 3 AL 158/97
Somit fehlt es vorliegend auch an dem erforderlichen Mindestmaß an Vertrauen zwischen Rechtsanwalt und Mandant, dessen Fehlen als wichtiger Grund für eine Aufhebung der Beiordnung anerkannt ist (vgl. dazu auch: BGH NJW-RR 1992, 189; OLG Zweibrücken, NJW 1988, 570).
- LAG Hamm, 12.09.2003 - 4 Ta 470/02
Eingeschränkte PKH-Bewilligung bei Anwaltswechsel
Zwar enthält § 48 Abs. 2 BRAO nur ein Antragsrecht des beigeordneten Rechtsanwalts; dies bedeutet aber nicht, daß die Partei selbst nicht die Aufhebung der Beiordnung beantragen kann (OLG Koblenz v. 13.12.1985 - 15 WF 1432/85, FamRZ 1986, 375; OLG Köln v. 13.03.1992 - 13 W 8/92, FamRZ 1992, 966 = JurBüro 1992, 619 = OLGR Köln 1992, 222; insoweit a.A. OLG Düsseldorf v. 05.07.1994 - 1 WF 112/94, FamRZ 1995, 241 = OLGR Düsseldorf 1994, 249; OLG Zweibrücken v. 25.11.1993 - 6 WF 102/93, JurBüro 1994, 749 [Mümmler]; LSG Sachsen v. 31.01.2000 - L 3 AL 158/97, juris KSRE055641105).Maßgeblich ist nämlich der Zeitpunkt, in dem das Gericht mit Schriftsatz des zuletzt beigeordneten Rechtsanwaltes von dem Anwalts- und Mandatswechsel in Kenntnis gesetzt wird (LSG Sachsen v. 31.01.2000 - L 3 AL 158/97, juris KSRE055641105).
Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn die Partei ihrem zunächst beigeordneten Rechtsanwalt das Mandat aus einem triftigen Grund -z.B. wegen einer nachhaltigen und tiefgreifenden Störung des Vertrauensverhältnisses - gekündigt hat (OLG Düsseldorf v. 05.07.1994 - 1 WF 112/94, FamRZ 1995, 241 = OLGR Düsseldorf 1994, 249; LSG Sachsen v. 31.01.2000 - L 3 AL 158/97, juris KSRE055641105; LSG Thüringen v. 11.07.2002 - L 6 RA 606/97, juris KSRE035020508; a.A. bei Entscheidungsreife der Hauptsache OLG Frankfurt/Main v. 16.09.1988 - 22 U 222/86, AnwBl 1988, 643 = MDR 1989, 167) oder wenn der zunächst beigeordnete Anwalt das Mandat ohne einen von der mittellosen Partei zu vertretenen Grund niedergelegt hat (VGH Kassel v. 01.07.1986 - 10 D 2654/85, JurBüro 1987, 1563).
Entzieht eine mittellose Partei dem ihr im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Anwalt das Mandat, so hat sie dann Anspruch auf Beiordnung eines anderen Anwalts, wenn entweder für die Kündigung ein triftiger Grund bestand oder wenn die neue Beiordnung nicht zu Mehrkosten für die Landeskasse führt (OLG Celle v. 15.03.1990 - 10 WF 56/90, NdsRpfl 1990, 155; OLG Zweibrücken v. 25.11.1993 - 6 WF 102/93, JurBüro 1994, 749 [Mümmler]; teilw. a.A. LSG Sachsen v. 31.01.2000 - L 3 AL 158/97, juris KSRE055641105, das kumulativ das Vorliegen eines triftigen Grundes fordert).
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - L 22 B 1457/06 Wenn bereits eine Beiordnung erfolgt sei, müsse für einen Anwaltswechsel ein triftiger Grund vorliegen und die neue Beiordnung dürfe nicht zu Mehrkosten für die Staatskasse führen (Hinweis auf sächsisches LSG, Beschluss vom 31. Januar 2000 - L 3 AL 158/97; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, Rdnrn 538 und 680).
Der "Orientierungssatz" des sächsischen Landessozialgericht zur Entscheidung vom 31. Januar 2000 (a.a.O.) lautet zwar "wenn bereits eine Beiordnung erfolgt ist, muss für einen Anwaltswechsel ein triftiger Grund vorliegen, und die neue Beiordnung darf nicht zu Mehrkosten für die Staatskasse führen".
- LSG Thüringen, 19.09.2005 - L 6 RJ 65/03
Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen Verfahren bei …
Ein Anspruch auf - unbeschränkte - Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts scheidet immer dann aus, wenn der Rechtsanwaltswechsel mutwillig erfolgt ist oder hierfür ein triftiger (wichtiger) Grund fehlt, der auch einen verständigen und auf eigene Kosten klagenden Kläger zur Kündigung des Mandats veranlasst hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2002 - Az.: L 6 RA 606/97, LSG Chemnitz vom 31. Januar 2000 - Az.: L 3 AL 158/97;… OLG Hamm vom 30. November 1993 - Az.: 13 WF 395/93 in FamRZ 1995, S. 748, 749; OLG Düsseldorf vom 5. Juli 1994 - Az.: 1 WF 112/94 in FamRZ 1995, 241; OLG Frankfurt vom 17. Februar 1988 - Az.: 14 W 17/88 in MDR 1988, 501;… Philippi in Zöller, Zivilprozessordnung, 25. Auflage 2005, § 121 Rdnr. 34;… Bork in Stein/Jonas, Zivilprozessordnung, 21. Auflage 1992, § 78c Rdnr, 31;… Reichold in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 26. Auflage 2004, § 121 Rdnr. 3).
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.02.2014 - L 18 AS 172/14 Ein Anspruch auf - unbeschränkte - Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts scheidet in Fällen, in denen - wie hier - der Staatskasse höhere Ausgaben entstehen - immer dann aus, wenn der Rechtsanwaltswechsel mutwillig erfolgt ist oder hierfür ein triftiger (wichtiger) Grund fehlt, der auch einen verständigen und auf eigene Kosten klagenden Kläger zur Kündigung des Mandats veranlasst hätte (vgl LSG Thüringen, Beschluss vom 11. Juli 2002 - L 6 RA 606/97 - juris; LSG Sachsen, Beschluss vom 31. Januar 2000 - L 3 AL 158/97 - juris - BGH NJW-RR 1992, 189;… Seiler in: Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, § 121 Rn. 3).
- OVG Brandenburg, 13.03.2003 - 4 A 513/02
Entpflichtung eines beigeordneten Rechtsanwalts
Da jeden beigeordneten Anwalt auch dann, wenn zuvor ein anderer Rechtsanwalt beigeordnet war, ohne Einschränkung die Pflichten zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Mandats treffen, hat er grundsätzlich auch ohne Einschränkung, insbesondere ohne Abzug der bereits für den zuvor beigeordneten Rechtsanwalt angefallenen Gebühren, Anspruch nach §§ 121 ff. BRAGO auf die (volle) gesetzliche Vergütung (vgl. etwa LSG Sachsen, Beschluss vom 31. Januar 2000 - L 3 AL 158/97 -, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. September 1996 - 16 WF 33/96 -, FamRZ 1998, 632 f.;… Riedel/Sußbauer, BRAGO, 6. Auflage, § 125 Rdnr. 13). - LSG Thüringen, 11.07.2002 - L 6 RA 606/97 Ein Anspruch auf Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts scheidet aus, wenn der Rechtsanwaltswechsel mutwillig erfolgt ist oder hierfür ein triftiger Grund fehlt, der auch einen verständigen und auf eigene Kosten klagenden Kläger zur Kündigung des Mandats veranlasst hätte (vgl. LSG Chemnitz vom 31. Januar 2000 - Az.: L 3 AL 158/97;… OLG Hamm in FamRZ 1995, S. 748, 749;… OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Frankfurt in MDR 1988, 501;… Philippi in Zöller, a.a.O., § 121 Rdnr. 34;… Bork in Stein/Jonas, Zivilprozessordnung, 21. Auflage 1992, § 78c Rdnr, 31;… Reichold in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 23. Auflage 2001, § 121 Rdnr. 3).
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2007 - L 23 B 86/07 Ein Anspruch auf - unbeschränkte - Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts scheidet somit immer dann aus, wenn der Rechtsanwaltswechsel mutwillig erfolgt ist oder hierfür ein triftiger (wichtiger) Grund fehlt, der auch einen verständigen und auf eigene Kosten klagenden Kläger zur Kündigung des Mandats veranlasst hätte (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 19. September 2005 L 6 RJ 65/03 , JURIS; Sächsisches LSG, Beschluss vom 31. Januar 2000 - L 3 AL 158/97 - JURIS, jeweils m. w. N.;… Philippi a. a. O.;… Reichold a. a. O.).
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