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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 05.05.2011 - L 3 AS 1261/11 ER-B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14359
LSG Baden-Württemberg, 05.05.2011 - L 3 AS 1261/11 ER-B (https://dejure.org/2011,14359)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.05.2011 - L 3 AS 1261/11 ER-B (https://dejure.org/2011,14359)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - L 3 AS 1261/11 ER-B (https://dejure.org/2011,14359)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende - keine sofortige Vollziehbarkeit des Formalverwaltungsaktes über die Direktzahlung der Unterkunftskosten an den Vermieter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die Direktzahlung der Unterkunftskosten an den Vermieter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    In Fällen direkter Zahlung von Wohn- und Heizungskosten durch den Grundsicherungsträger an den Vermieter ist einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren ; Voraussetzungen für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei Direktzahlung von Wohn-und Heizungskosten des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 592
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.05.2011 - L 3 AS 1261/11
    Zwar sieht § 22 Abs. 7 Satz 4 SGB II in der ab dem 01.04.2011 geltenden Fassung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S.453) im Falle einer Direktzahlung an den Vermieter lediglich eine schriftlich Unterrichtung der leistungsberechtigten Person vor, nachdem die Antragsgegnerin jedoch spätestens durch den Widerspruchsbescheid vom 05.04.2011, in dessen Gestalt die Entscheidung Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung wird (vgl. § 95 SGG), ihrer Entscheidung formal den Charakter eines Verwaltungsaktes verliehen hat, sind dessen Rechtswirkungen in einem Hauptsacheverfahren im Wege einer (isolierten) Anfechtungsklage zu beseitigen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R - zit. nach juris).
  • LSG Hamburg, 09.06.2005 - L 5 B 71/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.05.2011 - L 3 AS 1261/11
    Hierdurch hat sie - mit belastendem Charakter - in das Verfügungsrecht des Antragstellers über die ihm gewährte Leistung eingegriffen, weswegen die Entscheidung als Verwaltungsakt i.S.d. § 31 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) zu qualifizieren ist (vgl. Landessozialgericht [LSG] Hamburg, Beschluss vom 09.06.2005 - L 5 B 71/05 ER AS - veröffentlicht in juris;… Berlit in LPK- SGB II, § 22 Rn. 118;… Piepenstock, jurisPK- SGB 2, 2.Aufl., § 22, Rn. 131).
  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 82/92

    Nichtigkeitsfeststellungsklage - Aufschiebende Wirkung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.05.2011 - L 3 AS 1261/11
    Die Regelung ist entsprechend anzuwenden, wenn die Verwaltung die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage nicht beachtet (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 11. Mai 1993 - 12 RK 82/92 - zit. nach juris;… Beschluss des erkennenden Senats vom 16.11.2010 - L 3 AL 4767/10 ER-B - Keller in Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 86b, Rn. 15 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 59/18

    Sozialhilfe

    Dies ist für die vergleichbare Problematik einer Auszahlung eines Teils der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes an den Vermieter des Leistungsberechtigten nach § 22 Abs. 7 SGB II beziehungsweise § 35 Abs. 1 Satz 2 ff. SGB XII grundsätzlich weitgehend anerkannt (vgl. in diesem Sinne etwa LSG BW, Beschl. v. 5. Mai 2011 - L 3 AS 1261/11 ER-B, juris;… BayLSG, Beschl. v. 5. August 2015 - L 7 AS 263/15 -, juris, Rn. 35;… Luik, in: Eicher/Luik, SGB II - Kommentar, 4. Aufl. 2017, § 22 Rn. 249;… Nguyen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 Rn. 122), auch wenn das Bundessozialgericht diesbezüglich, soweit ersichtlich, noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat.
  • LSG Bayern, 24.10.2012 - L 7 AS 692/12

    Eine ordnungsgemäße öffentlliche Zustellung nach § 63 Abs. 2 Satz 1 SGG i.V.m. §§ …

    Rn. 28 Es kann dahingestellt bleiben, ob die Festlegung eines Überweisungswegs in einem Bewilligungsbescheid als Verwaltungsakt bzw. als eine Nebenbestimmung zum Verwaltungsakt anzusehen ist oder nur als Hinweis auf den Realakt der Auszahlung (…vgl. zum Meinungsstreit Juris-PK, 3. Auflage 2012, § 22 Rn. 194; Münder, LPK SGB 11, 4. Auflage 2011, § 22 Rn. 179 und LSG Baden Württemberg, 05.05.2011, L 3 AS 1261/11 ER-B).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.10.2011 - L 12 AS 3905/11
    Nachdem das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg durch Beschluss vom 05. Mai 2011 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren L 3 AS 1261/11 ER-B die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Änderungsbescheid des Antragsgegners angeordnet hatte, überwies der Antragsgegner die Kosten der Unterkunft ab 01. Mai 2011 wieder an den Antragsteller.
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