Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - L 3 AS 537/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 45 Abs 1 SGB 10, § 39 Abs 2 SGB 10, § 45 Abs 4 S 2 SGB 10
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Erledigung des ursprünglichen Rücknahmebescheides - Ersetzung durch einen neuen Bescheid - Beginn der Jahresfrist nach § 45 Abs 4 S 2 SGB 10
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Erledigung des ursprünglichen Rücknahmebescheides; Beginn der Jahresfrist
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 09.09.2009 - S 2 AS 749/08
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - L 3 AS 537/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93
Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - L 3 AS 537/09
Unter Berücksichtigung dieser Umstände erscheint es sachgerecht, sowohl hinsichtlich der ausreichenden Gewissheit als auch hinsichtlich Art und Umfang der entscheidungserheblichen Tatsachen in erster Linie auf den Standpunkt der Behörde abzustellen, es sei denn, es liegt bereits zu einem früheren Zeitpunkt bei objektiver Betrachtung eine sichere Kenntnis der Behörde von allen erforderlichen Tatsachen vor (so BSG…, Urteil vom 08.02.1996 - 13 RI 35/94 = SozR 3 - 1300 § 45 Nr. 27; vgl. dazu auch BSGE 74, 20, 26 F = SozR 3 - 1300 § 48 Nr. 32;… BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42 Seite 104 f), also wenn mangels vernünftiger, objektiv gerechtfertigter Zweifel eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die Rücknahmeentscheidung notwendiger Tatsachen besteht (BSGE 74, 20, 26 f).Rn. 41 Wie bereits oben ausgeführt (vgl. auch BSG, Urteil vom 25.01.1994 - 7 RAr 14/93 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 32 …sowie vom 27.07.1989 - 11/7 RAr 115/87= = SozR 1300 § 45 Nr. 45), dient die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X, damit auch die des § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X, der Rechtssicherheit (…BSGE 66, 204, 209 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1).
Ein Leistungsempfänger kann sich andererseits erst dann darauf einstellen, dass die Behörde innerhalb eines Jahres reagieren wird, wenn diese objektiv in die Lage versetzt ist, frühere Bescheide zu revidieren (so BSG, Urteil vom 25.01.1994, a.a.O.).
- BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R
Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung bzw Rücknahme der …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - L 3 AS 537/09
Maßgebend ist nur die von den Bescheiden selbst ausgehende Wirkung (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R).Dies ist regelmäßig erst nach der gemäß § 24 SGB X durchgeführten Anhörung des Betroffenen (vgl. BSG, Urteil vom 27.07.2000 - B 7 AL 880/99 R), spätestens aber zu dem Zeitpunkt der Fall, an dem die Bewilligung erstmals aufgehoben wurde (so BSG, Urteil vom 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R).
Dass sich dieser Aufhebungsbescheid durch Erlass eines neuen Rücknahmebescheides später erledigt hat, ändert daran nichts (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2006, a.a.O.).
- BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88
Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X bei der Erstattung von …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - L 3 AS 537/09
Rn. 42 In seiner Entscheidung vom 21.03.1990 (7 RAr 112/88 = SozR 3 - 1300 § 45 Nr. 2) hat das BSG ausgeführt, dass es für den Fristbeginn nicht ausreiche, wenn sich die Behörde die eine Rücknahme rechtfertigende Kenntnis früher hätte verschaffen können.Rn. 43 Der Senat folgt der Entscheidung des BSG vom 21.03.1990, a.a.O., grundsätzlich.
- BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87
Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - L 3 AS 537/09
Rn. 41 Wie bereits oben ausgeführt (vgl. auch BSG…, Urteil vom 25.01.1994 - 7 RAr 14/93 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 32 sowie vom 27.07.1989 - 11/7 RAr 115/87= = SozR 1300 § 45 Nr. 45), dient die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X, damit auch die des § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X, der Rechtssicherheit (…BSGE 66, 204, 209 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1). - BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 28/88
Ausschlußfrist - Verwaltungsakt - Rücknahme - Kenntnis - Begründungszwang - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - L 3 AS 537/09
Rn. 41 Wie bereits oben ausgeführt (vgl. auch BSG…, Urteil vom 25.01.1994 - 7 RAr 14/93 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 32 …sowie vom 27.07.1989 - 11/7 RAr 115/87= = SozR 1300 § 45 Nr. 45), dient die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X, damit auch die des § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X, der Rechtssicherheit (BSGE 66, 204, 209 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1). - LSG Rheinland-Pfalz, 30.03.2010 - L 3 AS 138/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderungen an die Bestimmtheit eines …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - L 3 AS 537/09
Rn. 47 Dahinstehen kann es daher, ob diese Rücknahme- und Erstattungsbescheide zudem rechtswidrig sind, weil es ihnen ggf. nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30.03.2010 - L 3 AS L 3 AS 138/08 ) auch unter Berücksichtigung der Änderungsbescheide vom 21.10.2011 an der notwendigen Bestimmtheit iSd § 33 SGB X fehlt. - BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91
Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Anspruch auf …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - L 3 AS 537/09
In seiner späteren Entscheidung vom 25.01.1994 hat das BSG allerdings die Frage, ob und wann im Rahmen des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X entgegen dem Gesetzeswortlaut bloßes Kennenmüssen für den Fristbeginn ausreicht, wenn die Verschaffung positiver Kenntnis im beschriebenen Sinne schuldhaft unterbleibt, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 29.04.1992 (7 RAr 4/91) ausdrücklich offen gelassen, weil in dem zu entscheidenden Fall keine Umstände für den Vorwurf ersichtlich waren, die Beklagte habe sich positive Kenntnis der Tatsachen, die die Aufhebung der Leistungen rechtfertigten, schuldhaft nicht verschafft. - BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - L 3 AS 537/09
Dabei ist die Verwaltung grundsätzlich verpflichtet, vor Erlass eines Bescheides die Sachlage vollständig aufzuklären (BSG, Urteil vom 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R), um die objektiven Verhältnisse festzustellen. - BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R
Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - L 3 AS 537/09
Rn. 36 Weil nach § 45 Abs. 4 Satz 1 SGB X ein Verwaltungsakt nur in den Fällen des Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 des § 45 SGB X bzw. nach § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X für die Vergangenheit zurückgenommen werden kann, müssen nach ständiger Rechtsprechung des BSG folglich auch diejenigen Tatsachen bekannt sein, die in § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X bzw. § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X für die Aufhebung vorausgesetzt werden (vgl. BSG, Urteil vom 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R). - BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94
Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - L 3 AS 537/09
Unter Berücksichtigung dieser Umstände erscheint es sachgerecht, sowohl hinsichtlich der ausreichenden Gewissheit als auch hinsichtlich Art und Umfang der entscheidungserheblichen Tatsachen in erster Linie auf den Standpunkt der Behörde abzustellen, es sei denn, es liegt bereits zu einem früheren Zeitpunkt bei objektiver Betrachtung eine sichere Kenntnis der Behörde von allen erforderlichen Tatsachen vor (so BSG, Urteil vom 08.02.1996 - 13 RI 35/94 = SozR 3 - 1300 § 45 Nr. 27;… vgl. dazu auch BSGE 74, 20, 26 F = SozR 3 - 1300 § 48 Nr. 32;… BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42 Seite 104 f), also wenn mangels vernünftiger, objektiv gerechtfertigter Zweifel eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die Rücknahmeentscheidung notwendiger Tatsachen besteht (BSGE 74, 20, 26 f). - BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
Verfügbarkeit eines Studenten, Rücknahme eines Verwaltungsaktes wegen fehlender …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 12 A 1306/12
Anspruch auf Rückforderung der Ausbildungsförderung eines Studenten für sein …
Rn. 83 vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit einer solchen Ausnahmesituation: BSG, Urteil vom 31. Januar 2008, a.a.O.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2011 - L 3 AS 537/09 -, ZFSH/SGB 2012, 291, juris, Rn. 44, jeweils m.w.N.,.Rn. 88 So auch: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2011, a. a. O., juris, Rn. 41 m.w.N. aus der Rechtsprechung des BSG.
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