Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - L 3 B 312/08 AS |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entsprechende Anwendung des Ausschlusses der Beschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei Unzulässigkeit der Berufung in der Hauptsache auf Beschwerden gegen einen im Eilverfahren ergangenen PKH-Beschluss
Verfahrensgang
- SG Mainz, 10.07.2008 - S 3 ER 323/08
- LSG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - L 3 B 312/08 AS
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- LSG Baden-Württemberg, 29.07.2008 - L 7 SO 3120/08 PKH-B
Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Ausschluss der Beschwerde
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - L 3 B 312/08
Im Übrigen besteht kein Bedürfnis dafür, dass der Rechtsschutz in einem Nebenverfahren, und um ein solches handelt es sich im Prozesskostenhilfeverfahren, über den Rechtsschutz in der Hauptsache hinausgeht (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2008 - L 7 SO 3120/08 PKH-B). - LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - L 29 B 1004/08
Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Statthaftigkeit
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - L 3 B 312/08
Insoweit steht der entsprechenden Anwendung auch nicht das Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. hierzu Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.07.2008 - L 29 B 1004/08 AS PKH) entgegen.
- LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2010 - L 6 AS 122/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die …
Vor diesem Hintergrund steht die hier zu treffenden Entscheidung auch nicht im Widerspruch zum Beschluss des 3. Senats des LSG Rheinland-Pfalz vom 29.10.2008 - L 3 B 312/08 - (unveröffentlicht). - LSG Rheinland-Pfalz, 09.07.2009 - L 1 AY 6/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen …
Eine analoge Anwendung des § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO oder des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG kommt deshalb nicht in Betracht (ebenso Landessozialgericht [LSG] Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.2008 - L 5 ER 91/08 AS - und - L 5 B 107/08 AS - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2009 - L 13 AS 3835/08 PKH-B - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.06.2008 - L 9 B 117/08 AS - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2007 - L 5 B 573/07 AS PKH - a.A.: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2009 - L 33 R 130/09 B PKH - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.12.2008 - L 8 AS 4968/08 PKH-B - LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.10.2008 - L 3 B 312/08 AS - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.07.2008 - L 12 B 18/07 AL - mwN, alle veröffentlicht in Juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 34 AS 1124/09
Prozesskostenhilfe; einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Beschwerdewert
2 Wie der Senat bereits entschieden hat, ist im sozialgerichtlichen Verfahren die Beschwerde gegen eine Ablehnung von Prozesskostenhilfe nicht zulässig, wenn in der Hauptsache die Berufung nicht statthaft ist, weil der Beschwerdewert nicht erreicht wird (vgl. Beschluss vom 13. Mai 2009, Aktenzeichen L 34 B 2136/08 AS PKH und Beschluss vom 04. Juni 2009, Az. L 33 R 130/09 B PKH, beide dokumentiert in Juris und in www.Sozialgerichtsbarkeit.de, jeweils mit weiteren Nachweisen).Gleiches gilt, wenn es sich, wie im vorliegenden Fall, bei der Hauptsache um ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren handelt, bei dem die Beschwerde gemäß § 172 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGG ausgeschlossen ist (im Ergebnis ebenso Beschluss des Landessozialgerichts - LSG -Rheinland-Pfalz vom 29. Oktober 2008, Aktenzeichen L 3 B 312/08 AS und Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 17. November 2008, Aktenzeichen L 7 AS 2588/08 PKH-B, beide dokumentiert in juris).
- LSG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - L 1 SO 52/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen die Versagung von …
Es würde dem Willen des Gesetzgebers, Beschwerden bei wirtschaftlich nicht relevanten Kostengrundentscheidungen und sonstigen Nebenentscheidungen sowie in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und der PKH zur Entlastung der Landessozialgerichte auszuschließen (vgl. BTDrs. 16/7716 S. 22), zuwiderlaufen, wenn eine Beschwerde gegen die Entscheidung über PKH statthaft wäre, obwohl in der dazu gehörigen Hauptsache, dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, wegen Nichterreichens des Beschwerdewertes, eine Entscheidung durch das LSG ausgeschlossen wäre (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.10.2008 - L 3 B 312/08 AS - Juris; a.A. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.2008 - L 5 ER 91/08 AS, L 5 B 107/08 AS -, Juris). - LSG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - L 1 SO 53/10
Beschwerde im PKH-Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
Es würde dem Willen des Gesetzgebers, Beschwerden bei wirtschaftlich nicht relevanten Kostengrundentscheidungen und sonstigen Nebenentscheidungen sowie in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und der PKH zur Entlastung der Landessozialgerichte auszuschließen (vgl. BTDrs. 16/7716 S. 22), zuwiderlaufen, wenn eine Beschwerde gegen die Entscheidung über PKH statthaft wäre, obwohl in der dazu gehörigen Hauptsache, dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, wegen Nichterreichens des Beschwerdewertes, eine Entscheidung durch das LSG ausgeschlossen wäre (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.10.2008 - L 3 B 312/08 AS - Juris; a.A. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.2008 - L 5 ER 91/08 AS, L 5 B 107/08 AS -, Juris). - LSG Bayern, 18.08.2010 - L 8 AS 436/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Versagung von …
Es würde dem Willen des Gesetzgebers, Beschwerden bei wirtschaftlich nicht relevanten Kostengrundentscheidungen und sonstigen Nebenentscheidungen sowie in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und der PKH zur Entlastung der Landessozialgerichte auszuschließen (vgl. BTDrs. 16/7716 S. 22), zuwiderlaufen, wenn eine Beschwerde gegen die Entscheidung über PKH statthaft wäre, obwohl in der dazu gehörigen Hauptsache, dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, wegen Nichterreichens des Beschwerdewertes, eine Entscheidung durch das LSG ausgeschlossen wäre (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.10.2008 - L 3 B 312/08 AS - Juris; a.A. LSG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 10.06.2008 - L 5 ER 91/08 AS, L 5 B 107/08 AS -, Juris).
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