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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 26.11.2019 - L 3 BA 1/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,51990
LSG Hamburg, 26.11.2019 - L 3 BA 1/19 (https://dejure.org/2019,51990)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26.11.2019 - L 3 BA 1/19 (https://dejure.org/2019,51990)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26. November 2019 - L 3 BA 1/19 (https://dejure.org/2019,51990)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sonstige Angelegenheiten

  • Justiz Hamburg

    § 342 SGB 3, § 8 Abs 1 Nr 1 SGB 4, § 14 Abs 1 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4, § 226 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5
    Sozialversicherung - automatische Beendigung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit Erreichen der Altersgrenze (65. Lebensjahr) - Altersdiskriminierung - unklare Rechtslage - Vergleich - Abfindung - Beitragspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 14/98 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Abfindung - Einmalzahlung - …

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.11.2019 - L 3 BA 1/19
    Hierzu gehören insbesondere die Gegenleistungen des Arbeitgebers oder eines Dritten für eine konkret zu ermittelnde Arbeitsleistung des Beschäftigten und solche Vergütungen, die zugleich einen Anreiz für weitere erfolgreiche Arbeit schaffen sollen, wie Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen und sonstige Vorteile (BSG, Urteile vom 28.01.1999 - B 12 KR 14/98 R und B 12 KR 6/98 R - Juris, jeweils m.w.N.).

    Es ist daher keine andere Beurteilung angezeigt, wenn solche Ausgleichsleistungen während der andauernden versicherungspflichtigen Beschäftigung in Form einer einmaligen Abfindung für den Verlust eines solchen Verdienstes gezahlt werden, denn auch diese werden für Zeiten der weiterbestehenden versicherungspflichtigen Beschäftigung erbracht und sind dieser als Arbeitsentgelt zurechenbar (BSG, Urteile vom 28.01.1999, a.a.O.).

  • BSG, 05.12.2017 - B 12 R 10/15 R

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht- bzw -freiheit - zeitgeringfügige …

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.11.2019 - L 3 BA 1/19
    Rn. 24 Weitere Beiladungen waren nicht vorzunehmen, da der ehemalige Arbeitnehmer verstorben ist und es einer Beiladung der Fremdversicherungsträger im Betriebsprüfungsverfahren nicht bedarf (BSG, Urteil vom 05.12.2017 - B 12 R 10/15 R - Juris).
  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88

    Arbeitsentgelt - Entschädigung - Abfindung

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.11.2019 - L 3 BA 1/19
    Eine solche Abfindung, die als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten bzw. den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, ist zeitlich nicht der früheren Beschäftigung zuzuordnen; ihre Beitragspflicht kann nicht mehr auf die frühere, inzwischen weggefallene Versicherungspflicht gegründet werden (BSG, Urteil vom 21.02.1990 - 12 RK 20/88 - Juris, m.w.N.).
  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des …

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.11.2019 - L 3 BA 1/19
    Die Entscheidung des EuGH hierzu erging erst am 12. Oktober 2010 (C 45/09 - Juris), sodass im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses durchaus noch von einer nicht gesicherten Rechtslage ausgegangen werden konnte.
  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 116/07

    Altersgrenze - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.11.2019 - L 3 BA 1/19
    Zwar lag bereits das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Juni 2008 (7 AZR 116/07 - Juris) vor, mit dem dieses entschieden hatte, dass eine in einem Tarifvertrag enthaltene Befristung des Arbeitsverhältnisses auf den Zeitpunkt des Erreichens des Regelrentenalters mit den Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und des Gemeinschaftsrechts vereinbar ist, wenn der Arbeitnehmer nach dem Vertragsinhalt und der Vertragsdauer eine Altersversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben kann oder bei Vertragsschluss bereits die für den Bezug einer Altersrente erforderliche rentenrechtliche Wartezeit erfüllt hat.
  • BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 6/98 R

    Beitragspflicht - Abfindung - Arbeitsentgelt - Einmalzahlung - Änderungskündigung …

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.11.2019 - L 3 BA 1/19
    Hierzu gehören insbesondere die Gegenleistungen des Arbeitgebers oder eines Dritten für eine konkret zu ermittelnde Arbeitsleistung des Beschäftigten und solche Vergütungen, die zugleich einen Anreiz für weitere erfolgreiche Arbeit schaffen sollen, wie Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen und sonstige Vorteile (BSG, Urteile vom 28.01.1999 - B 12 KR 14/98 R und B 12 KR 6/98 R - Juris, jeweils m.w.N.).
  • ArbG Hamburg, 20.01.2009 - 21 Ca 235/08

    Tarifliche Altersgrenze - Vereinbarkeit mit EGRL 78/2000

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.11.2019 - L 3 BA 1/19
    Das Arbeitsgericht Hamburg hatte die streitige Frage jedoch mit Beschluss vom 20. Januar 2009 ( 21 Ca 235/08 - Juris) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, da es insbesondere Zweifel daran hatte, ob der Entscheidung des BAG auch nach Inkrafttreten des AGG noch gefolgt werden könne.
  • LSG Hamburg, 07.12.2023 - L 1 KR 28/23

    Voraussetzungen der Beitragspflicht vom Arbeitgeber gezahlter Abfindungen - …

    Jedenfalls sogenannte "echte" Abfindungen stellen demnach jedoch kein Arbeitsentgelt im beitragsrechtlichen Sinne dar, denn sie sind als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und zur Überbrückung der Zeit nach dem Ende der Beschäftigung gedacht und lassen sich demnach zeitlich nicht der versicherungspflichtigen Beschäftigung zuordnen (vgl. BSG…, Urteil vom 25. Oktober 1990 - 12 RK 40/89 -, juris Rn. 19 ff.; LSG Hamburg, Urteil vom 26. November 2019 - L 3 BA 1/19 -, juris Rn. 28 ).

    Demgegenüber können sogenannte "unechte" Abfindungen Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 Abs. 1 SGB IV sein, etwa, wenn sie bei Fortsetzung des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nach einer Änderungskündigung oder nach einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrages als Gegenleistung für die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen gezahlt werden ( LSG Hamburg, Urteil vom 26. November 2019 - L 3 BA 1/19 -, Rn. 29 ; weitreichender hingegen FG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 17. Juni 2021 - 4 K 4206/18, DStRE 2022, 1100, Rn. 42)..

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