Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 122/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BMV-Ä § 21 Abs. 1; EKV-Ä § 25 Abs. 1; i.d.F. v. 14.11.2003 ; § ... 106a Abs. 2 S. 1 SGB V; § 95 Abs. 1 SGB V; § 87 Abs. 1 SGB V; BMV-Z; EBM-Z Nr. 4; EBM-Ä (2008) Nr. 15321; EBM-Ä (2008) Nr. 15322; EBM-Ä (2008) Nr. 15323; EBM-Ä (2008) Nr. 15324; EKV-Z; Art. 12 Abs. 1 GG; § 106a Abs. 2 S. 1 SGB V; § 295 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB V; § 82 Abs. 1 SGB V; §§ 87 ff SGB V
Rechtmäßigkeit einer Honorarberichtigung; Reichweite eines Splittingverbots; Auslegung vertragsärztlicher Vergütungsbestimmungen; Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Verfassungsmäßigkeit des Splittingverbots zwischen vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Verfassungsmäßigkeit des Splittingverbots zwischen vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Versorgung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 16 (Leitsatz und Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Sachlich-rechnerische Berichtigung | MKG-Chirurgen: Verstoß gegen Splittingverbot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer Honorarberichtigung; Reichweite eines Splittingverbots; Auslegung vertragsärztlicher Vergütungsbestimmungen
Verfahrensgang
- SG Hannover, 08.06.2011 - S 65 KA 513/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 122/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R
Vertragsärztliche Versorgung - Pauschalerstattung bei fraktionierten …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 122/11
Rn. 25 aa) Für die Auslegung vertrags(zahn)ärztlicher Vergütungsbestimmungen ist nach der stRspr des BSG in erster Linie der Wortlaut der Regelungen maßgeblich (vgl hierzu ua BSG, Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 23/09 R - juris). Dies gründet sich zum einen darauf, dass das vertragliche Regelwerk dem Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Ärzten und Krankenkassen dient und es vorrangig Aufgabe des Normgebers des EBM, des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 SGB V ist, Unklarheiten zu beseitigen.Eine entstehungsgeschichtliche Auslegung kommt bei unklaren oder mehrdeutigen Regelungen ebenfalls in Betracht, kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 5. November 2008 - B 6 KA 1/08 R - juris mwN). Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (vgl zB BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 6 KA 19/03 R - juris mwN). Diese Grundsätze gelten auch für Kostenerstattungstatbestände (vgl hierzu BSG, Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 23/09 R - juris) und die den Vergütungsbestimmungen vorangestellten Allgemeinen Bestimmungen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 34/11 R - juris; aA Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25. Februar 2015 - L 4 KA 42/14 - juris) .
- BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 45/95
Wirtschaftlichkeitsprüfung bei einem sowohl zur vertragsärztlichen als auch zur …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 122/11
Hintergrund ist, dass gerade die körperschaftsübergreifende Abrechnung einheitlicher Behandlungsfälle zu einer Aufspaltung führt, die sowohl der KÄV als auch der KZV die ihnen nach den §§ 106, 106a SGB V obliegende Überprüfung der abgerechneten Leistungen auf Wirtschaftlichkeit und sachlich-rechnerische Richtigkeit praktisch unmöglich macht (so ausdrücklich BSG, SozR 3-2500 § 106 Nr. 36). Da es aber zum Berufsbild der MKG-Chirurgen gehört, sowohl vertragsärztliche als auch vertragszahnärztliche Leistungen anzubieten und zu erbringen (…vgl hierzu BSG SozR 3-25525 § 20 Nr. 1), steht ihnen generell ein Abrechnungswahlrecht zu. - BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 122/11
Dasselbe gilt, wenn der Vertragsarzt Leistungen unter Verstoß gegen die Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringung durchführt und abgerechnet hat (vgl hierzu Bundessozialgericht SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 mwN)..
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R
Vertragsärztliche Versorgung - Abgeltung der Kosten für ein mehrfach verwendbares …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 122/11
Eine entstehungsgeschichtliche Auslegung kommt bei unklaren oder mehrdeutigen Regelungen ebenfalls in Betracht, kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 5. November 2008 - B 6 KA 1/08 R - juris mwN). Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (vgl zB BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 6 KA 19/03 R - juris mwN). Diese Grundsätze gelten auch für Kostenerstattungstatbestände (vgl hierzu BSG, Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 23/09 R - juris) und die den Vergütungsbestimmungen vorangestellten Allgemeinen Bestimmungen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 34/11 R - juris; aA Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25. Februar 2015 - L 4 KA 42/14 - juris) . - BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 1/08 R
Vertragszahnarzt - Besuch - keine Abrechnung von Untersuchungsleistung neben …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 122/11
Eine entstehungsgeschichtliche Auslegung kommt bei unklaren oder mehrdeutigen Regelungen ebenfalls in Betracht, kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 5. November 2008 - B 6 KA 1/08 R - juris mwN). Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (vgl zB BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 6 KA 19/03 R - juris mwN). Diese Grundsätze gelten auch für Kostenerstattungstatbestände (vgl hierzu BSG, Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 23/09 R - juris) und die den Vergütungsbestimmungen vorangestellten Allgemeinen Bestimmungen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 34/11 R - juris; aA Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25. Februar 2015 - L 4 KA 42/14 - juris) . - BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 19/03 R
Vertrags (zahn) arzt - keine notwendige Beiladung bei Richtigstellungsbegehren …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 122/11
Eine entstehungsgeschichtliche Auslegung kommt bei unklaren oder mehrdeutigen Regelungen ebenfalls in Betracht, kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 5. November 2008 - B 6 KA 1/08 R - juris mwN). Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (vgl zB BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 6 KA 19/03 R - juris mwN). Diese Grundsätze gelten auch für Kostenerstattungstatbestände (vgl hierzu BSG, Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 23/09 R - juris) und die den Vergütungsbestimmungen vorangestellten Allgemeinen Bestimmungen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 34/11 R - juris; aA Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25. Februar 2015 - L 4 KA 42/14 - juris) . - BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95
Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 122/11
Die gerichtliche Überprüfung ist daher im Wesentlichen darauf beschränkt, ob der dabei zustehende Entscheidungsspielraum überschritten oder die Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgenutzt worden ist (…vgl hierzu ua BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 5; BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 53).. - BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 14/13 R
Vertragsarzt - Versendung von Untersuchungsergebnissen an Dritte - keine …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 122/11
Dabei findet der vom BSG wiederholt hervorgehobene Grundsatz, dass die Sozialgerichte bei der Auslegung von Vorgaben über die Vergütung vertrags(zahn)ärztlicher Leistungen zurückhaltend vorzugehen haben (dazu zuletzt BSG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 14/13 R - mwN), keine ausreichende Beachtung. - BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 18/91
Zuschlag - Ambulant - Anästhesie - Arzt
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 122/11
Die gerichtliche Überprüfung ist daher im Wesentlichen darauf beschränkt, ob der dabei zustehende Entscheidungsspielraum überschritten oder die Bewertungskompetenz missbräuchlich ausgenutzt worden ist (vgl hierzu ua BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 5;… BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 14 S 53).. - LSG Hessen, 25.02.2015 - L 4 KA 42/14
Sachlich-rechnerische Richtigstellung zahnärztlicher Abrechnungen
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 122/11
Eine entstehungsgeschichtliche Auslegung kommt bei unklaren oder mehrdeutigen Regelungen ebenfalls in Betracht, kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 5. November 2008 - B 6 KA 1/08 R - juris mwN). Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (vgl zB BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 6 KA 19/03 R - juris mwN). Diese Grundsätze gelten auch für Kostenerstattungstatbestände (vgl hierzu BSG, Urteil vom 18. August 2010 - B 6 KA 23/09 R - juris) und die den Vergütungsbestimmungen vorangestellten Allgemeinen Bestimmungen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 34/11 R - juris; aA Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25. Februar 2015 - L 4 KA 42/14 - juris) . - SG Marburg, 07.05.2014 - S 12 KA 612/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 3 KA 123/11
Splittingverbot bei MKG-Chirurgen ist rechtmäßig
Dies zeigt ua der Sachverhalt des ebenfalls heute entschiedenen Parallelverfahrens (Az: L 3 KA 122/11), in dem der klagende Vertrags(zahn)arzt in einem Abrechnungszeitraum von annähernd drei Jahren keine dieser Fallkonstellationen geltend gemacht hat. - SG Marburg, 28.10.2015 - S 12 KA 605/14 Im Übrigen war die Beklagte in den Behandlungsfällen, in denen die Klägerin zudem gegen das sog. Splittingverbot verstoßen hat, berechtigt, die Leistungen abzusetzen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.02.2015 - L 3 KA 122/11 - juris Rdnr. 23;… LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.02.2015 - L 3 KA 123/11 - juris Rdnr. 21, Revision anhängig: B 6 KA 30/15 R z. T. anders LSG Hessen, Urt. v. 25.02.2015 - L 4 KA 30/14 - juris Rdnr. 41, Revision anhängig: B 6 KA 16/15 R;… LSG Hessen, Urt. v. 25.02.2015 - L 4 KA 42/14 - juris Rdnr. 46 , Revision anhängig: B 6 KA 17/15 R).
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