Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 49/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kassenärztliche Vereinigung - Berechtigung zum vorläufigen Ausschluss eines Vertragsarztes von der Erbringung des Notdienstes - kein Verstoß gegen Berufsfreiheit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 75 Abs 1 S 1 SGB 5; § 75 Abs 1 S 2 SGB 5; Art 2 Abs 2 S 1 GG; Art 12 Abs 1 GG
Anordnung; Berechtigung; Berufsausübungsfreiheit; Berufsfreiheit; Eignung; Erbringung; Kassenärztliche Vereinigung; KÄV; Nichteignung; Notdienst; Notfalldienst; Recht auf Leben; seelische Erkrankung; Verfassungsmäßigkeit; Verfassungsrecht; Verfassungswidrigkeit; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hannover - S 16 KA 66/06
- SG Hannover, 04.04.2007 - S 16 KA 5/04
- SG Hannover, 18.07.2007 - S 16 KA 212/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 49/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BSG, 19.10.1971 - 6 RKa 24/70
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst - Geeignete Ärzte - Praxisbezogene Sachkunde …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 49/07
Darüber hinaus fallen hierunter alle Fälle, in denen der Vertragsarzt zur Ausführung des Notdienstes nicht geeignet ist, und zwar auch dann, wenn dies in der Notdienstordnung nicht ausdrücklich geregelt ist (…BSG SozR 2200 § 368n Nr. 1; vgl. ferner BSGE 33, 165, 166; BSG-Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 13/06 R - juris, mit Differenzierung zwischen persönlicher Teilnahme und Wahrnehmung des Notfalldienstes durch einen Vertreter); denn mit einem hierfür nicht geeigneten Arzt wäre die ausreichende vertragsärztliche Versorgung außerhalb der Sprechstunden nicht gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 SGB V sicherzustellen.Für die Anforderungen an eine Eignung ist von der Zielsetzung des ärztlichen Notdienstes auszugehen, die darin besteht, die ärztliche Versorgung der Versicherten und des mitversicherten Personenkreises auch für die Zeiten zu sichern, in denen die sonst für die ambulante ärztliche Versorgung zur Verfügung stehenden frei praktizierenden Ärzte regelmäßig nicht dienstbereit sind (BSGE 33, 165, 166).
- BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 13/06 R
Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst - Stellen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 49/07
Darüber hinaus fallen hierunter alle Fälle, in denen der Vertragsarzt zur Ausführung des Notdienstes nicht geeignet ist, und zwar auch dann, wenn dies in der Notdienstordnung nicht ausdrücklich geregelt ist (…BSG SozR 2200 § 368n Nr. 1; vgl. ferner BSGE 33, 165, 166; BSG-Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 13/06 R - juris, mit Differenzierung zwischen persönlicher Teilnahme und Wahrnehmung des Notfalldienstes durch einen Vertreter); denn mit einem hierfür nicht geeigneten Arzt wäre die ausreichende vertragsärztliche Versorgung außerhalb der Sprechstunden nicht gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 SGB V sicherzustellen. - BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 49/07
Denn zur vertragsärztlichen Versorgung gehört nicht nur die ärztliche Behandlung während der Sprechstunden oder im Rahmen von Hausbesuchen, sondern auch die zu den sprechstundenfreien Zeiten, also im Rahmen von Notdiensten (§ 75 Abs. 1 Satz 2 SGB V; im Sinne einer Berechtigung zur Teilnahme am ärztlichen Notdienst vgl. auch BSG-Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 61/07 R - juris - Rdnr. 29; Senatsbeschluss vom 11. August 2005 - L 3 KA 78/05 ER - juris).
- BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 51/07 R
Vertragsärztlicher Notfalldienst - keine Abrechnung der Erhebung einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 49/07
Dabei ist der Behandlungsumfang zwar auf alle erforderlichen Maßnahmen bis zum erneuten Einsetzen der Regelversorgung in den üblichen Sprechstundenzeiten beschränkt; gleichwohl schuldet der behandelnde Arzt des Notfallpatienten auch in dieser Situation die zu ihrer fachgerechten Bewältigung erforderliche Sorgfalt und Qualität (BSG-Urteil vom 17. September 2008 - B 6 KA 51/07 R - juris). - BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 49/07
Anders als bei der Anordnung des Ruhens der Approbation (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - 1 BvR 2403/06 - juris) sind mit dem Ausschluss vom Notdienst regelmäßig nur relativ geringfügige finanzielle Nachteile verbunden, die bei weiterbestehender Berechtigung der Behandlung während der Sprechstunden nicht ins Gewicht fallen. - BSG, 11.06.1986 - 6 RKa 5/85
Notfalldienst
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 49/07
Die KVen erlassen zu diesem Zweck entweder Satzungen (…vgl. BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 2) oder Verwaltungsvorschriften (BSG-Urteil vom 11. Juni 1986 - 6 RKA 5/85), die auf der Grundlage der Satzung von den hierfür zuständigen Gremien beschlossen werden. - BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92
Zuständigkeit - Aufteilung - Antrag - Befreiung - Notfalldienst - Kassenarzt
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 49/07
Die KVen erlassen zu diesem Zweck entweder Satzungen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 2) oder Verwaltungsvorschriften (BSG-Urteil vom 11. Juni 1986 - 6 RKA 5/85), die auf der Grundlage der Satzung von den hierfür zuständigen Gremien beschlossen werden. - LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2007 - L 4 B 445/07
Ausschluss eines Vertragsarztes von der Teilnahme am vertragsärztlichen Notdienst …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 49/07
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Indizien den Verdacht begründen, dass (z.B.) eine psychische Erkrankung vorliegt, deren Auswirkungen die ordnungsgemäße Erfüllung des Bereitschaftsdienstes gefährden (vgl. LSG Schleswig-Holstein NZS 2008, 431, 432). - LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2005 - L 3 KA 78/05
Berechtigung zur Durchführung von mehr als zwei Notdiensten wöchentlich; Bestehen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 49/07
Denn zur vertragsärztlichen Versorgung gehört nicht nur die ärztliche Behandlung während der Sprechstunden oder im Rahmen von Hausbesuchen, sondern auch die zu den sprechstundenfreien Zeiten, also im Rahmen von Notdiensten (§ 75 Abs. 1 Satz 2 SGB V;… im Sinne einer Berechtigung zur Teilnahme am ärztlichen Notdienst vgl. auch BSG-Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 61/07 R - juris - Rdnr. 29; Senatsbeschluss vom 11. August 2005 - L 3 KA 78/05 ER - juris). - BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79
Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 49/07
Ein derartiges Interesse liegt vor, wenn der Bescheidadressat durch die Begründung des Verwaltungsakts oder die Umstände seines Zustandekommens in seinen Grundrechten oder seinen Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt wird und zur Rehabilitierung ein Feststellungsinteresse hat (BVerwGE 61, 164, 165 f;… Keller a.a.O., § 131 Rdnr. 10 a m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2021 - L 11 KA 54/19
Rechtmäßigkeit des Ausschlusses vom ärztlichen Notfalldienst in der …
Die Beklagte habe jedenfalls ermessensfehlerhaft entschieden, denn sie hätte ihn allenfalls "vorläufig" vom Notfalldienst ausschließen können (Verweis auch Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. August 2009 - L 3 KA 49/07).Ein derartiges Interesse kann aber vorliegen, wenn der Bescheidadressat durch die Begründung des Verwaltungsakts oder die Umstände seines Zustandekommens in seinen Grundrechten oder seinen Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt wird und zur Rehabilitierung ein Feststellungsinteresse hat (BVerwG, Urteil vom 21. November 1980 - 7 C 18/79 - BVerwGE 61, 164, 165 f;… Keller a.a.O., § 131 Rn. 10a m.w.N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. August 2009 - L 3 KA 49/07 - juris, Rn. 29).
Dabei stehen der KV bzw. ihren Gremien weite Gestaltungsspielräume zu, um eine bedarfsgerechte Versorgung entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten zu ermöglichen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. August 2009 - a.a.O., Rn. 35).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - L 11 KA 65/19
Organisation des ärztlichen Notfalldienstes in der vertragsärztlichen Versorgung …
Sowohl der Beklagten als auch der Beigeladenen steht bei der Ausgestaltung des Notfalldienstes grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (Senat, Urteil vom 30. Juni 2021 - L 11 KA 54/19; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. August 2009 - L 3 KA 49/07 - juris; OVG Münster, Urteil vom 27. Februar 2013 - 13 A 602/10 - juris unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1982 - 3 C 21.81 - NJW 1983, 1387; OVG Münster…, Beschluss vom 22. Juni 2009 - a.a.O.; allgemein zum weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Zusammenhang mit Berufsausübungsregelungen Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Urteil vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86, 1 BvL 48/87 - juris).
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