Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2013 - L 3 KA 73/11 |
Verfahrensgang
- SG Hannover, 04.05.2011 - S 24 KA 200/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2013 - L 3 KA 73/11
- BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 2/14 B
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R
Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2013 - L 3 KA 73/11
Hierzu ist in der Rechtsprechung des BSG (vgl BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6) geklärt, dass die Richtigstellungsbefugnis auch den Fall der Umwandlung einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft umfasst, bei der sich die auf die gemeinsame Behandlung des Patientenstamms gerichtete Praxisführung nicht ändert und dadurch eine deutliche Fallzahlvermehrung der beteiligten Vertragsärzte sowie der abzurechnenden Leistungen entsteht (vgl hierzu auch Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Juni 2007 - L 3 KA 9/07 ER - MedR 2007, 623 ff).Im Übrigen führen die Mitglieder einer Praxisgemeinschaft ihre jeweilige ärztliche Praxis selbstständig mit einem jeweils eigenen Patientenstamm bzw eigener Patientenkartei (vgl zu alledem auch BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6 mwN).
Für die Berechnung der Quote kommt es dabei nicht auf eine gemeinsame Berechnung für beide Praxen an; anzusetzen ist vielmehr entsprechend der von Vertragsärzten gewählten Form der Praxisgemeinschaft bei der einzelnen Praxis, die daraufhin zu untersuchen ist, wie hoch die Zahl der gleichzeitig auch in der anderen Praxis behandelten Patienten ist (Senatsurteil vom 26. Mai 2010 - L 3 KA 74/07; vgl auch BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 6).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2010 - L 3 KA 53/07
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2013 - L 3 KA 73/11
Die überhöhten Honorarabrechnungen der Einzelpraxen können dann sachlich-rechnerisch berichtigt und die Honorare auf die Höhe zurückgeführt werden, die die beteiligten Vertragsärzte im Fall der Führung einer Gemeinschaftspraxis zu beanspruchen hätten (…BSG aaO; vgl auch Senatsurteile vom 10. November 2010 und 9. November 2011 - L 3 KA 53/07, L 3 KA 40/07 und L 3 KA 97/10).Dies hat der Senat bereits wiederholt entschieden (Urteile vom 10. November 2010 - L 3 KA 40/07 und L 3 KA 53/07) und wird auch vom BSG so gesehen (Beschluss vom 11. Mai 2011 - B 6 KA 1/11 B - juris).
Hieran anknüpfend geht der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (zB Urteile vom 10. November 2010 - L 3 KA 53/07 und 40/07 - und vom 9. November 2011 - L 3 KA 97/10 und L 3 KA 107/10) auch dann von einer missbräuchlichen Nutzung der Kooperationsform Praxisgemeinschaft aus, wenn die Praxisgemeinschaftspartner nur zwischen 20 % und 50 % der Patienten gemeinsam behandelt haben, sich aber anhand weiterer Umstände des Einzelfalles ergibt, dass die Ärzte tatsächlich wie die Mitglieder einer Gemeinschaftspraxis zusammenarbeiten.
- BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2013 - L 3 KA 73/11
Dasselbe gilt, wenn der Vertragsarzt Leistungen unter Verstoß gegen die Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringung durchgeführt und abgerechnet hat (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 mwN).
- BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R
Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2013 - L 3 KA 73/11
Nach diesen für die Abrechnung der hier betroffenen Quartale I/2002 bis IV/2002 maßgeblichen und im Wesentlichen gleichlautenden Vorschriften hat die KÄV von Amts wegen oder auf Antrag einer Krankenkasse die Befugnis, die von Vertragsärzten eingereichten Abrechnungen rechnerisch und gebührenordnungsmäßig zu prüfen und nötigenfalls richtigzustellen (vgl BSGE 89, 90, 93 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6). - BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R
Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2013 - L 3 KA 73/11
Im Vordergrund steht dabei die gemeinschaftliche Behandlung von Patienten und die gemeinschaftliche Karteiführung sowie Abrechnung der erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (vgl hierzu BSGE 91, 164, 170 Rn 19 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 1 Rn 18). - BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 16/99 R
Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztliche Vereinigung, Zulässigkeit der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2013 - L 3 KA 73/11
Seit dem 1. Januar 2004 ist in § 106a Abs. 1 SGB V idF des GKV-Modernisierungsgesetzes vom 14. November 2003, BGBl I 2190, ausdrücklich vorgesehen, dass KÄVen und Krankenkassen Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung prüfen. Die "Verfahrensordnung zur Durchführung der Plausibilitätskontrollen" (NdsÄBl 2002, Heft 9, S 88 ff) ist dagegen keine eigenständige Rechtsgrundlage für Honorarberichtigungen (BSG SozR 3-2500 § 83 Nr. 1), sodass es auf deren vom Kläger problematisierte evtl rückwirkende Anwendung nicht ankommt. - BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 17/07 B
Honorarberichtigung in der vertragsärztlichen Versorgung, missbräuchliche Nutzung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2013 - L 3 KA 73/11
Dies haben das LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13. Dezember 2006 - L 11 KA 82/05 - juris: Überschreitungsquote 37, 6 % bzw. 38, 2 %) und ihm folgend das BSG (Beschluss vom 5. November 2008 - B 6 KA 17/07 B - juris) klargestellt. - LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2007 - L 3 KA 9/07
Änderung oder Aufhebung von vertragsärztlichen Honorarfestsetzungen; Besonderes …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2013 - L 3 KA 73/11
Hierzu ist in der Rechtsprechung des BSG (…vgl BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6) geklärt, dass die Richtigstellungsbefugnis auch den Fall der Umwandlung einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft umfasst, bei der sich die auf die gemeinsame Behandlung des Patientenstamms gerichtete Praxisführung nicht ändert und dadurch eine deutliche Fallzahlvermehrung der beteiligten Vertragsärzte sowie der abzurechnenden Leistungen entsteht (vgl hierzu auch Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Juni 2007 - L 3 KA 9/07 ER - MedR 2007, 623 ff). - BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 1/11 B
Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - missbräuchliche Nutzung der Kooperationsform …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2013 - L 3 KA 73/11
Dies hat der Senat bereits wiederholt entschieden (Urteile vom 10. November 2010 - L 3 KA 40/07 und L 3 KA 53/07) und wird auch vom BSG so gesehen (Beschluss vom 11. Mai 2011 - B 6 KA 1/11 B - juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - L 11 KA 60/06
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2013 - L 3 KA 73/11
Dies ist schon deshalb überzeugend, weil die im Allgemeinen bei wirklichen Praxisgemeinschaften auftretenden Patientenidentitäten deutlich geringer sind (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Dezember 2006 - L 11 KA 60/06 - juris: 3 - 5 %;… vgl auch Clemens in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl, § 106a Rn 175: normalerweise bis maximal 15 %). - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - L 11 KA 82/05
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 74/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - L 3 KA 16/14
Sachlich-rechnerische Richtigstellung von Honorarforderungen der Vertragsärzte …
Hierzu gehört, dass die Chipkarten der Versicherten am Quartalsbeginn zeitgleich für beide Ärzte eingelesen worden sind (Senatsbeschluss vom 26. März 2012 - L 3 KA 20/10) und dass Mehrfachbehandlungen unter derselben Diagnose durchgeführt worden sind (Urteil des erkennenden Senats vom 10. November 2010 - L 3 KA 94/08 - und Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - L 3 KA 73/11). - LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - 15 U 86/05
Schein-Praxisgemeinschaft muss Honorar zurückzahlen, § 106a SGB V
Hierzu gehört, dass die Chipkarten der Versicherten am Quartalsbeginn zeitgleich für beide Ärzte eingelesen worden sind (Senatsbeschluss vom 26. März 2012 - L 3 KA 20/10) und dass Mehrfachbehandlungen unter derselben Diagnose durchgeführt worden sind (Urteil des erkennenden Senats vom 10. November 2010 - L 3 KA 94/08 - und Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - L 3 KA 73/11).
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