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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - L 3 R 379/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,71419
LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - L 3 R 379/07 (https://dejure.org/2009,71419)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.04.2009 - L 3 R 379/07 (https://dejure.org/2009,71419)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. April 2009 - L 3 R 379/07 (https://dejure.org/2009,71419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 31/08 R

    Erklärung der Verrechnung - Verwaltungakt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - L 3 R 379/07
    Der Senat folgt der Auffassung des 13. Senats, nach der eine Verrechnung in diese Handlungsform gekleidet werden kann (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Februar 2009 - B 13 R 31/08 R - juris).

    Die Revision war vor dem Hintergrund des Beschlusses des 13. Senats des BSG vom 5. Februar 2009 - B 13 R 31/08 R - im Hinblick auf die noch nicht abschließend geklärte Frage der Zulässigkeit einer Durchführung der Verrechung durch Verwaltungsakt zuzulassen.

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - L 3 R 379/07
    Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge verjähren nach § 24 Abs. 1 Satz 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - SGB IV) in 30 Jahren, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt des Eintritts der Fälligkeit der Beiträge oder innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist des § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV bösgläubig ist bzw. wird (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 12 KR 14/99 - SozR 3-2400 § 25 Nr. 7).
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - L 3 R 379/07
    Es könne offen bleiben, ob die sozialrechtliche Verrechnung lediglich als rechtsgeschäftliche Ausübung eines schuldrechtlichen Gestaltungsrechts zu qualifizieren sei, wie es der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 24. Juli 2003 (- B 4 RA 60/02 R - SozR 4-1200 § 52 Nr. 1) entspreche, oder dem 13. Senat des BSG zu folgen sei, der von einem in der Form des Verwaltungsaktes vorzunehmenden Rechtsakt ausgehe (…Urteil vom 18. Februar 1992 - 13/5 RJ 61/90 - SozR 3-1200 § 52 Nr. 3).
  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 1/07 R

    Aufrechnung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag gegen Vergütungsansprüche eines …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - L 3 R 379/07
    Die Einzugstelle tritt nach außen im Rahmen eines Treuhandverhältnis als alleinige Inhaberin der Gesamtsozialversicherungsbeitrags auf; die Sozialversicherungsträger, die die Versicherung der Arbeitnehmer durchführen, bleiben aber Gläubiger des Beitragsanspruchs (vgl. Wissing in Juris PraxisKommentar SGB IV, § 28 h RdNr. 54; vgl. zur Rechtsbeziehung in Form eines Treuhandverhältnisses BSG, Urteil vom 12. Juni 2008 - B 3 P 1/07 R - juris).
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 327/95

    Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers für die Nichtabführung von …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - L 3 R 379/07
    Der Kläger trägt im vorliegenden Fall allerdings nicht einmal vor, bei Fälligkeit der hier zur Verrechnung gestellten Beiträge nicht in der Lage gewesen zu sein, auch nur einen - wenn auch nur geringfügigen - Teil der Beitragsforderung zu begleichen (vgl. auf den Maßstab der Unfähigkeit zur Beitragsabführung für die Prüfung einer Strafbarkeit nach § 266 a Abs. 1 StGB: Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 327/95 - NJW 1997, 133).
  • BSG, 18.02.1992 - 5 RJ 61/90

    Verrechnung des abgetretenen Teils einer Geldleistung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2009 - L 3 R 379/07
    Es könne offen bleiben, ob die sozialrechtliche Verrechnung lediglich als rechtsgeschäftliche Ausübung eines schuldrechtlichen Gestaltungsrechts zu qualifizieren sei, wie es der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 24. Juli 2003 (…- B 4 RA 60/02 R - SozR 4-1200 § 52 Nr. 1) entspreche, oder dem 13. Senat des BSG zu folgen sei, der von einem in der Form des Verwaltungsaktes vorzunehmenden Rechtsakt ausgehe (Urteil vom 18. Februar 1992 - 13/5 RJ 61/90 - SozR 3-1200 § 52 Nr. 3).
  • LSG Hessen, 03.08.2016 - L 5 R 123/15

    Gesetzliche Rentenversicherung, Verwaltungsverfahren

    Insbesondere ist die AOK nicht gehindert, ihre Forderung gegenüber der Klägerin in anderer Weise durchzusetzen, ohne die Rechtsauffassung der Beklagten oder des Gerichts berücksichtigen zu müssen (s. zum Vorstehenden LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. April 2009, L 3 R 379/07, juris Rnr. 22 f.; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 29. Januar 2015, L 2 R 148/13, juris Rnr. 42 f.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.02.2011 - L 5 R 17/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Entfallen der …

    Zutreffend wird darin wegen der Heranziehung der SGB II, SGB XII auf die Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft abgestellt (…vgl. Beschluss des Senats vom 7. Dezember 2010 a. a. O.; LSG Sachsen-Anhalt, 23. April 2009 - L 3 R 379/07; LSG Baden-Württemberg, 27. Oktober 2008 - L 13 AS 4562/08 ER-B; Timme in LPK-SGB I § 51 Rz 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - L 2 R 148/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageschrift - Angabe einer Postfachadresse …

    Die Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung nach § 75 Abs. 2 Halbsatz 2 SGG liegen nicht vor (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. April 2009 - L 3 R 379/07 -, siehe auch: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Februar 2010 - L 10 R 5934/09 ER-B -, beide zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2010 - L 3 R 458/07
    Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung fest, dass andere Sozialversicherungsträger nicht nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig zum Verfahren über die Verrechnung einer Rentenzahlung mit einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen durch die Einzugstelle beigeladen werden müssen (vgl. Urteil des Senats vom 23. April 2009 - L 3 R 379/07 - juris, nicht rechtskräftig).
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