Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 3 U 239/06 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Wird zitiert von ... (7)
- LSG Bayern, 22.06.2012 - L 15 SF 136/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung des sachverständigen Zeugen - …
22 Nach der ständigen Rechtsprechung des Kostensenats des Bayer. LSG (vgl. z.B. Beschlüsse vom 06.11.1991, Az.: L 7 B 178/91.Vs, und vom 19.09.2007, Az.: L 3 U 239/06.Ko, dort mit einer gewissen, weiter unten näher erläuterten Aufweichung) ist ein Befundbericht regelmäßig dann als außergewöhnlich umfangreich zu betrachten, wenn er einen Umfang von vollen sechs Seiten erreicht.Wenn - das Schleswig-Holsteinische LSG (vgl. Beschluss vom 26.01.2009, Az.: L 1 SK 20/08) als Kriterien die Ausführlichkeit der Beschreibungen und die Schwierigkeit, die berichtenswerten Befunde zusammenzustellen, sieht und ausführt, dass diese Arbeiten des sachverständigen Zeugen mit einem besonders hohen Zeitaufwand verbunden sein könnten, wenn z. B. fachübergreifend eine Vielzahl eigener oder fremder Befunde zusammenzufassen seien, fremde Arztbriefe auszuwerten seien, die Berichte auf medizinischen Gebieten zu erstellen seien, in denen regelmäßig eine große Zahl technischer Befunde oder Funktionsdiagramme anfallen würden, oder ein komplexes wechselhaftes Krankheitsbild über Jahre hinweg aus schwer überschaubaren Unterlagen darzustellen sei, - das LSG Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 28.02.2001, Az.: L 10 SB 50/00) den Arbeitsaufwand an Art und Umfang der Beschreibung sowie daran orientiert, ob neben den eigenen Unterlagen auch Unterlagen anderer Ärzte ausgewertet worden seien, und zudem darauf hinweist, dass erfahrungsgemäß Berichte, die nach einer umfangreichen internen Diagnostik erstattet worden seien oder eine differenzierte Anamnese oder die Mitteilung von mehreren an verschiedenen Tagen erhobenen eigenen und/ oder Fremdbefunden sowie mehrerer Diagnosen mit wertenden Äußerungen beinhalten würden, einen höheren Zeitaufwand erfordern würden, - das Bayer. LSG in der Vergangenheit (vgl. Beschlüsse vom 19.09.2007, Az.: L 3 U 239/06.Ko, und vom 13.02.2009, Az.: L 15 U 376/04.Ko, L 2 U 376/04.Ko) auf die qualitative Hochwertigkeit des Befundberichts abgestellt hat, kann der Senat in den dort dargestellten Kriterien keine Maßstäbe erkennen, die es zulassen würden, dass darauf gestützt eine die Gleichbehandlung aller Antragsteller gewährleistende sachgerechte Abrechnungspraxis sichergestellt wäre.
Rn. 30 - Als außergewöhnlich umfangreich sieht der Senat in Fortführung der früheren Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 26.11.1991, Az.: L 7 B 178/91.Vs, und vom 19.09.2007, Az.: L 3 U 239/06.Ko) einen Befundbericht grundsätzlich erst dann an, wenn er den Umfang von sechs vollen Seiten erreicht.
Wenn das Bayer. LSG früher (vgl. Urteil vom 11.11.1998, Az.: L 12 SB 80/97 Ko; Beschluss vom 19.09.2007, Az.: L 3 U 239/06.Ko) von einer gesonderten Erstattungsfähigkeit von Schreibauslagen bei Befundberichten ausgegangen ist, steht diese für die berichtenden Ärzte günstige Rechtsprechung im Widerspruch zur geltenden Gesetzeslage.
- LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16
Entschädigung für die Abgabe eines Befundberichts
- Als außergewöhnlich umfangreich sieht der Senat in Fortführung der früheren Rechtsprechung des Bayer. LSG (vgl. Beschlüsse vom 19.09.2007, Az.: L 3 U 239/06.Ko, und vom 26.11.1991, Az.: L 7 B 178/91.Vs) einen Befundbericht grundsätzlich erst dann an, wenn er den Umfang von sechs vollen Seiten erreicht. - LSG Bayern, 13.02.2009 - L 15 U 376/04
Festsetzung der Entschädigung für einen ärztlichen Befundbericht
Die vorstehend bezeichnete Kostenrechtsprechung ist mit Beschluss des BayLSG vom 19.09.2007 - L 3 U 239/06.Ko - zu Gunsten der Ärzteschaft weiterentwickelt worden: In Modifizierung der bisherigen ständigen Kostenrechtsprechung ist daher künftig die Leistung als "außergewöhnlich umfangreich" im Sinne von Nr. 201 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG anzusehen, wenn bei üblicher Anschlagszahl (30 Zeilen pro Seite mit 60 Anschlägen pro Zeile) ein lediglich 4- oder 5-seitiger Befundbericht eingereicht wird und der Befundbericht wie hier als qualitativ hochwertig einzustufen ist.Hierüber hat das Gericht gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 JVEG als Einzelrichter zu entscheiden gehabt, zumal der Senat seine diesbezügliche Rechtsprechung bereits mit Beschluss des BayLSG vom 19.09.2007 - L 3 U 239/06.Ko zu Gunsten der Ärzteschaft modifiziert hat.
- LSG Bayern, 04.06.2010 - L 15 SF 132/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Befundbericht - …
In Berücksichtigung des Beschlusses des BayLSG vom 19.09.2007 - L 3 U 239/06.Ko - ist hier von einem außergewöhnlich umfangreichen Befundbericht auszugehen, weil sich der von dem Ast gefertigte Befundbericht vom 07.02.2010 trotz seines Umfanges von nur vier Seiten von einer hohen Qualität auszeichnet.Rn. 19 Das BayLSG hat hierüber gemäß § 4 Abs. 7 JVEG als Einzelrichter zu entscheiden gehabt, zumal sich der 15. Senat des BayLSG als Kostensenat bereits mit Beschlüssen vom 10.07.2007 - L 15 SG 22/06.Ko und 19.09.2007 - L 3 U 239/06.Ko in dem nämlichen Sinne geäußert hat.
- LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16
Vergütung für einen außergewöhnlich umfangreichen ärztlichen Befundbericht
- Als außergewöhnlich umfangreich sieht der Senat in Fortführung der früheren Rechtsprechung des Bayer. LSG (vgl. Beschlüsse vom 19.09.2007, Az.: L 3 U 239/06.Ko, und vom 26.11.1991, Az.: L 7 B 178/91.Vs) einen Befundbericht grundsätzlich erst dann an, wenn er den Umfang von sechs vollen Seiten erreicht. - LSG Bayern, 31.07.2012 - L 15 SF 229/10
Befundbericht, Kostenbeamter, Berichtumfang, Entschädigung, …
Rn. 26 - Als außergewöhnlich umfangreich sieht der Senat in Fortführung der früheren Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 26.11.1991, Az.: L 7 B 178/91.Vs, und vom 19.09.2007, Az.: L 3 U 239/06.Ko) einen Befundbericht grundsätzlich erst dann an, wenn er den Umfang von sechs vollen Seiten erreicht. - LSG Bayern, 01.06.2010 - L 15 SF 121/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung für einen umfangreichen …
Rn. 18 Das BayLSG hat über den Antrag vom 07.01.2010 gemäß § 4 Abs. 7 JVEG als Einzelrichter zu entscheiden gehabt, zumal sich der 15. Senat des BayLSG als Kostensenat bereits mit Beschlüssen vom 10.07.2007 - L 15 SB 22/06.Ko und 19.09.2007 - L 3 U 239/06.Ko in dem nämlichen Sinne geäußert hat.
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