Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 38/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 8 SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 8 Abs 1 S 2 SGB 7
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Vorliegen eines Unfallereignisses bei divergierenden Angaben des Versicherten - Gesundheitserstschaden - geeigneter Verletzungsmechanismus für Meniskusverletzung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 8 SGB 7
Arbeitsunfall - Gesundheitserstschaden - Unfallereignis - Meniskus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 02.02.2009 - S 25 U 653/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 38/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 38/09
Die vorgenannten Merkmale der versicherten Tätigkeit und des Unfallereignisses müssen im Sinne des Vollbeweises, also mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorliegen (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).Rn. 34 Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 38/09
Es muss eine kausale Verknüpfung des Unfalls mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zurechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleichgestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzustehen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversicherungsrechtlichen Norm als eines rechtlich wesentlichen Kausalzusammenhangs (Zurechnungslehre der wesentlichen Bedingung, ständige Rechtsprechung, etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.). - BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 3 U 38/09
Ein Unfall ist typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass ein normaler Geschehensablauf plötzlich durch einen ungewollten Vorfall unterbrochen wird (vgl. zuletzt, BSG, Urteil vom 29. November 2011 - B 2 U 10/11 R -, zitiert nach juris Rn. 16).
- VG Ansbach, 23.10.2013 - AN 11 K 13.00473
Im Einzelfall keine Dienstunfallanerkennung einer Innenmeniskusläsion rechts und …
Dies entspricht der herrschenden wissenschaftlich-ärztlichen Lehrmeinung (BayVGH, U.v. 3.12.2008 - 3 B 04.1178 - LSG BBbg, U.v. 20.9.2012 - L 3 U 38/09 - und LSA SA, U.v. 11.4.2013 - L 6 U 65/09 - jeweils juris).Im vorgenannten Urteil des LSG BBbg (Rn. 35 im Urteil vom 20.9.2012 a.a.O.) wird ebenfalls ausgeführt, dass ein geeigneter Unfallmechanismus überhaupt nur bei einer passiven Rotation des gebeugten Knies denkbar sei.
- LSG Hamburg, 23.05.2018 - L 2 U 36/17
Feststellung einer Berufskrankheit
Ebenfalls erfolglos blieb ein Antrag auf Anerkennung einerseits einer BK 1302 im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) sowie andererseits einer BK 1317 (Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische) vom 10. März 2005 (Bescheide vom 4. August 2005 / Widerspruchsbescheide vom 26. September 2006, miteinander verbundene Klagen S 24 U 296/06 und S 24 U 297/06 (führend), abweisendes Urteil des SG Hamburg vom 13. Mai 2009, Berufung beim LSG Hamburg L 3 U 38/09). - SG Hamburg, 08.08.2017 - S 40 U 33/15 Zuletzt wurde in einem Berufungsverfahren (Aktenzeichen L 3 U 38/09) in der mündlichen Verhandlung am 10.12.2013 ein erneuter Antrag auf Überprüfung/Feststellung der gesundheitlichen Störungen der Sexualfunktion, der Leberfunktion und des Stoffwechsels, sowie eines Diabetes mellitus und die ab 2010 aufgetretene Störung der Nierenfunktion als Folge einer entsprechenden Berufskrankheit der Ziffern 1302, 1303 und 1310 der Berufskrankheiten-Verordnung beantragt und das Berufungsverfahren insoweit für erledigt erklärt.
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