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| LSG Hessen, 28.10.1992 - L 3 U 47/87 |
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Unfallversicherung
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- Justiz Hessen
§ 551 Abs 2 RVO
Berufskrankheit - neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft - Bronchialkarzinom - Straßenbauarbeiter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Berufskrankheit - neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft - Bronchialkarzinom - Straßenbauarbeiter)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 04.11.1986 - S 8 U 109/84
- SG Frankfurt/Main, 04.11.1986 - S-8/U-109/84
- LSG Hessen, 28.10.1992 - L 3 U 47/87
- BSG, 30.06.1993 - 2 BU 212/92
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BSG, 05.02.1980 - 2 RU 63/78
Auszug aus LSG Hessen, 28.10.1992 - L 3 U 47/87
Rn. 28 äußerst hilfsweise, nach § 109 SGG zu hören zu dem Beweisthema, daß Kokereirohgase und Teersubstanzen und Dämpfe im Straßenbau Teerstoffe darstellen, daß deshalb die Erkenntnisse schon damals 1978, BSG 2 RU 63/78, auf Straßenteerarbeiten der Straßenbauarbeiter übertragen werden konnten,.Rn. 29 hilfsweise, Prof. H., siehe BSG Urteil 2 RU 63/78, zu dem Beweisthema zu hören, daß der Unterschied schon damals nur graduell war zwischen Kokereirohgasen und Straßenteerbelastungen,.
Rn. 63 Prof. Dr. W. hat seine entgegenstehende Auffassung nicht auf die erforderlichen eigenen Untersuchungen oder auf fremde Untersuchungsergebnisse gestützt, sondern im wesentlichen auf die Feststellungen in einem Urteil des BSG vom 5. Februar 1980 - 2 RU 63/78.
Rn. 64 Nicht von Bedeutung ist ferner das Urteil des BSG vom 5. Februar 1980, a.a.O., auf das die Ärzte und die Klägerin mehrfach verweisen.
- BSG, 12.06.1990 - 2 RU 21/89
Aufgenommene Krankheiten; Krankheit; Straßenbauarbeiter
Auszug aus LSG Hessen, 28.10.1992 - L 3 U 47/87
Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt, denn zwischen den Beteiligten ist die Voraussetzung der höheren Gefährdung der Straßenbauarbeiter im Sinne des § 551 Abs. 2 RVO, bezogen auf das allgemeine Auftreten von Bronchialkarzinomen, streitig (vgl. hierzu Urteile des BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 und vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 sowie BSGE 6, 120, 123 f.).Rn. 65 Der Senat hat keine Zweifel, daß diese Feststellungen zutreffend sind, da ihnen mehrere Gutachten namhafter Arbeitsmediziner, die mit den streitigen Fragen besonders vertraut sind und die Stellungnahmen des BMA zugrunde liegen, und sie sich im übrigen mit den dem Urteil des BSG vom 12. Juni 1990, a.a.O., zugrunde liegenden Feststellungen des LSG Baden-Württemberg decken.
Rn. 76 Die Urteile der Landessozialgerichte sind vor dem Urteil des BSG vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 ergangen und weichen von dieser höchstrichterlichen Entscheidung ab.
- BSG, 24.01.1990 - 2 RU 20/89
Aufgenommene Krankheiten; Krankheit; Straßenbauarbeiter
Auszug aus LSG Hessen, 28.10.1992 - L 3 U 47/87
Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt, denn zwischen den Beteiligten ist die Voraussetzung der höheren Gefährdung der Straßenbauarbeiter im Sinne des § 551 Abs. 2 RVO, bezogen auf das allgemeine Auftreten von Bronchialkarzinomen, streitig (vgl. hierzu Urteile des BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 und vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 sowie BSGE 6, 120, 123 f.).Ob eine Krankheit in einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BSGE 59, 295, 297 und Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89).
- BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84
Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit
Auszug aus LSG Hessen, 28.10.1992 - L 3 U 47/87
Ob eine Krankheit in einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BSGE 59, 295, 297 und Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89). - BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76
Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue …
Auszug aus LSG Hessen, 28.10.1992 - L 3 U 47/87
Es genügt, daß frühere Annahmen sich inzwischen zu wirklichen Erkenntnissen verdichtet und als herrschende Ansicht in der medizinischen Wissenschaft durchgesetzt haben (Urteil des BSG vom 23. Juni 1977 - 2 RU 53/76). - BSG, 28.02.1967 - 3 RK 15/67
Schuldhafte Verletzung der Pflichten der Einzugsstelle von …
Auszug aus LSG Hessen, 28.10.1992 - L 3 U 47/87
Laufende Geschäfte dagegen sind, bezogen auf den Einzelfall, die Feststellung, Versagung und Kürzung von Muß- und Kannleistungen (vgl. hierzu BSGE 26, 129 und Jahn-Menard, SGB für die Praxis, SGB IV, 37. Ergänzungslieferung März 1990, § 36 Rdnr. 2). - BSG, 22.02.1979 - 8a RU 44/78
Auszug aus LSG Hessen, 28.10.1992 - L 3 U 47/87
Die neuen Erkenntnisse müssen grundsätzlich in dem Zeitpunkt des Todes oder der Erkrankung vorgelegen haben (BSG, Urteil vom 22. Februar 1979 - 8 a RU 44/78). - BSG, 21.11.1957 - GS 1/57
Auszug aus LSG Hessen, 28.10.1992 - L 3 U 47/87
Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt, denn zwischen den Beteiligten ist die Voraussetzung der höheren Gefährdung der Straßenbauarbeiter im Sinne des § 551 Abs. 2 RVO, bezogen auf das allgemeine Auftreten von Bronchialkarzinomen, streitig (vgl. hierzu Urteile des BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 und vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 sowie BSGE 6, 120, 123 f.).
- BSG, 21.01.1997 - 2 RU 7/96
Anerkennung des Bronchialkarzinoms eines als Teerwerker und Bitumenwerker …
Eine wegen dieses Erkrankungsfalls ua unter dem Gesichtspunkt des § 551 Abs. 2 RVO begehrte Entschädigung blieb erfolglos (Bescheide der Beklagten vom 5. September 1983 und 28. März 1984; Urteile des Sozialgerichts vom 4. November 1986 - S 8 U 109/84 - und des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. Oktober 1992 - L 3 U 47/87 - Beschluß des Bundessozialgerichts vom 30. Juni 1993 - 2 BU 212/92 -).
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