Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - trainingsbedingte Unterbrechung des versicherten Weges - mehr als zwei Stunden - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Training für Mountainbike-Marathon - Verirren im Wald
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Im Fall einer Unterbrechung der unmittelbaren Strecke vom Arbeitsplatz für private Trainingsläufe ist bei einem Unfall während dieser Zeit kein Versicherungsschutz gegeben; Anerkennung eines Wegeunfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung bei einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer trainingsbedingten Unterbrechung des versicherten Weges von mehr als zwei Stunden - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Im Fall einer Unterbrechung der unmittelbaren Strecke vom Arbeitsplatz für private Trainingsläufe ist bei einem Unfall während dieser Zeit kein Versicherungsschutz gegeben; Anerkennung eines Wegeunfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung bei einer ...
Verfahrensgang
- SG Hannover, 28.11.2006 - S 22 U 147/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07
Damit fehlte hier von vornherein der erforderliche innere Zusammenhang, so dass das Zurücklegen des Wegs selbst dann nicht als eine versicherte Tätigkeit iS von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII anzusehen ist, wenn sich der Versicherte dabei auf dem unmittelbaren Weg von dem Ort seiner Tätigkeit befand (vgl zu dieser Konstellation auch BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R = BSGE 102, 111 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 29) .Da vor diesem Hintergrund nicht feststeht bzw nicht feststellbar ist, ob sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt auf einem versicherten Weg befand und der Kläger hierfür nach der Rechtsprechung des BSG letztlich die Beweislast trägt (vgl hierzu BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R - aaO; bestätigt durch Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R - juris) , konnte die Berufung keinen Erfolg haben.
- BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07
Wird die genannte Zeitgrenze dagegen überschritten, ist die versicherte Tätigkeit grundsätzlich endgültig beendet (stRspr, hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R - juris mwN) .Da vor diesem Hintergrund nicht feststeht bzw nicht feststellbar ist, ob sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt auf einem versicherten Weg befand und der Kläger hierfür nach der Rechtsprechung des BSG letztlich die Beweislast trägt (vgl hierzu BSG…, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R - aaO; bestätigt durch Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R - juris) , konnte die Berufung keinen Erfolg haben.
- BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07
Hierzu ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( ; vgl insbesondere das Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 28 mwN) , dass der innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit immer dann besteht, wenn der Weg wesentlich zu dem Zweck zurückgelegt wird, den Ort der Tätigkeit oder nach deren Beendigung im typischen Fall die eigene Wohnung zu erreichen.
- BSG, 24.06.2003 - B 2 U 40/02 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - bedeutende …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07
Da nach der Rechtsprechung des BSG (vgl hierzu BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 40/02 R - juris) aber selbst ein längerer Weg von dem Ort der Tätigkeit noch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn er zB weniger zeitaufwändig, sicherer, übersichtlicher, besser ausgebaut oder kostengünstiger (bei Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels) als der entfernungsmäßig kürzeste Weg ist, kann für die vorliegend vom Versicherten am Unfalltag gewählte Route über den Pyrmonter Berg nichts anderes gelten. - BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96
Wegeunfall bei Apothekenbesuch
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn es zur Aufnahme oder Durchführung der versicherten Tätigkeit erforderlich ist, die (eigenwirtschaftliche) Vor- oder Nachbereitungshandlung gerade auf dem versicherten Weg vorzunehmen und aus diesem Grund der erforderliche enge sachliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit noch besteht (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16 S 62: Kauf von Schmerzmitteln bei plötzlich auftretenden Schmerzen, um die Arbeitsfähigkeit zu sichern) . - BSG, 24.03.1998 - B 2 U 4/97 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Lösung - irrtümliche Abweichung - Heimweg
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07
Zwar haben die Zeugen O. und P. in diesem Zusammenhang bestätigt, dass der Weg über den J. aufgrund der schlechten Beschilderung mit einer besonderen Gefahr verbunden war, die für ein Verirren ursächlich gewesen sein könnte und bei deren Vorliegen der innere Zusammenhang zwischen der Beendigung der versicherten Tätigkeit und dem Heimweg regelmäßig erhalten bleibt (vgl hierzu BSG, Urteil vom 24. März 1998 - B 2 U 4/97 R = SozR 3-2200 § 550 Nr. 17) .
- BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Soweit das LSG rügt, damit werde einzig die geäußerte Motivation des jeweiligen Versicherten zum Maßstab des Versicherungsschutzes, so ist dies die Konsequenz der mit dem 9.12.2003 (…aaO) begonnenen Rechtsprechung des Senats, die in der Praxis allerdings zu berechenbaren Ergebnissen führt (vgl insofern etwa nur LSG Berlin-Brandenburg vom 3.11.2011 - L 3 U 7/09 - sowie vom 16.5.2013 - L 3 U 268/11 - vgl weiterhin Bayerisches LSG vom 25.10.2011 - L 3 U 52/11 - sowie vom 8.5.2007 - L 18 U 131/06 - Einkauf von Pilzen; LSG Niedersachen-Bremen vom 25.8.2010 - L 3 U 6/07 - LSG Nordrhein-Westfalen vom 29.9.2009 - L 15 U 298/08).
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