Rechtsprechung
| LSG Hessen, 26.02.2008 - L 3 U 71/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 8 Abs 1 SGB 7
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - Beendigung - objektive Umstände - Abgrenzungskriterium - betrieblicher Zweck - Pflege der Verbundenheit - privater Zweck
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Weihnachtsfeier (betriebliche) - Unfallschutz kann auch ohne offizielle Beendigung entfallen
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Arbeitsunfall - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - Weihnachtsfeier - Ende der Veranstaltung - fehlende offizielle Beendigung - Berücksichtigung der Gesamtumstände - privates Weiterfeiern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Arbeitsunfall in Form eines Sturzes auf dem Weg zur Toilette im Rahmen eines wesentlich privaten Interessen dienenden Verbleibens in einer Gaststätte nach Ende einer Betriebsfeier; Herleitung eines Unfallversicherungsschutzes unter dem Gesichtspunkt einer betrieblichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Unfallversicherungsrecht: Weihnachtsfeier endet auch bevor der Chef geht
- hessen.de (Pressemitteilung)
Unfallversicherungsrecht: Weihnachtsfeier endet auch bevor der Chef geht
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Dienst oder kein Dienst? - Weihnachtsfeier nur mit dem Chef
- juraforum.de (Kurzinformation)
Weihnachtsfeier endet auch bevor der Chef geht
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 24.01.2006 - S 10 U 2623/03
- LSG Hessen, 26.02.2008 - L 3 U 71/06
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Hessen, 26.02.2008 - L 3 U 71/06
Rn. 25 Nach Rechtsprechung (Urteil des BSG vom 26. Oktober 2004, Az.: B 2 U 24/03 R, veröffentlicht in: Die Sozialgerichtsbarkeit 2005, S. 652 ff. mit Anm. von Köhler) und Literatur (…Keller, a.a.O., Anm. 159, 41) bleibt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz während einer wegen des versicherten Tätigkeitsbereiches notwendigen Wartezeit erhalten, wenn für die Ausgestaltung der Wartezeit nicht überwiegend andere als betriebliche Gründe maßgebend sind. - BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts …
Auszug aus LSG Hessen, 26.02.2008 - L 3 U 71/06
In diesem Rahmen ist gesetzlich unfallversichert auch die Teilnahme an einer sog. betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung (zum Begriff BSGE 1, 179 sowie Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: B 2 U 16/04 R in ständiger Rechtsprechung sowie aus der Literatur: Krasney, in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, Rdnrn. 118 ff. zu § 8 sowie Schmidt, Gesetzliche Unfallversicherung, Kommentar, Anm. 23 zu § 8). - BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 38.86
Beamtenversorgung - Betriebsfeier - Dienstliche Veranstaltung - Blutalkohol - …
Auszug aus LSG Hessen, 26.02.2008 - L 3 U 71/06
Rn. 22 Die unfallversicherungsrechtliche Literatur bezieht sich insofern auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 81, 265 ff.). - BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
Auszug aus LSG Hessen, 26.02.2008 - L 3 U 71/06
In diesem Rahmen ist gesetzlich unfallversichert auch die Teilnahme an einer sog. betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung (zum Begriff BSGE 1, 179 sowie Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: B 2 U 16/04 R in ständiger Rechtsprechung sowie aus der Literatur: Krasney, in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, Rdnrn. 118 ff. zu § 8 sowie Schmidt, Gesetzliche Unfallversicherung, Kommentar, Anm. 23 zu § 8).
- LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 125/13
Unfallversicherungsschutz nur, wenn alle teilnehmen können
Die auf Richterrecht beruhende Einbeziehung der Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung in den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ist allerdings eng zu begrenzen, zumal der Gesetzgeber sie bis heute nicht - auch nicht anlässlich der Neukodifizierung des Unfallversicherungsrechts im SGB VII - durch eine ausdrückliche normative Regelung nachvollzogen hat (BSG…, Urteil vom 26.10.2004, B 2 U 16/04 R, juris, Rn. 14; Hessisches LSG, Urteil vom 26.02.2008, L 3 U 71/06, juris, Rn. 21;… Schwerdtfeger, in: Lauterbach, SGB VII, § 8 Rn. 149a, Stand: April 2012). - LSG Sachsen, 26.02.2009 - L 2 U 53/08
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei betrieblichen …
Im Übrigen lässt es das BSG bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen, die in einzelnen organisatorischen Einheiten des Unternehmens erfolgen, genügen, wenn die Leitung der jeweiligen organisatorischen Einheit oder z.B. Filiale als Veranstalter seitens des Unternehmens fungiert (…BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 2 Randnr. 15 am Ende; Hessisches LSG, Urteil vom 26.02.2008 - L 3 U 71/06 -, veröffentlicht in jurisweb, Randnr. 18/19).Die Rechtsprechung des Senates, dass eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung wie z.B. eine Weihnachtsfeier auch abteilungsweise durchgeführt werden kann, steht in Übereinstimmung mit der des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 26.02.2008 - L 3 U 71/06 -, veröffentlicht in jurisweb, Randnr. 18/19) und der des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (Urteil vom 20.04.2005 - L 8 U 73/04 -, veröffentlicht in jurisweb, Randnr. 32 f.).
- LSG Hessen, 01.12.2020 - L 3 U 169/17
Gesetzliche Unfallversicherung
Die auf Richterrecht beruhende Einbeziehung der Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung in den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ist allerdings eng zu begrenzen, zumal der Gesetzgeber sie bis heute nicht - auch nicht anlässlich der Neukodifizierung des Unfallversicherungsrechts im SGB VII - durch eine ausdrückliche normative Regelung nachvollzogen hat (vgl. BSG…, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 16/04 R - juris Rn. 14;… Hessisches LSG, Urteile vom 29. April 2014 - L 3 U 125/13 - juris Rn. 29 - und vom 26. Februar 2008 - L 3 U 71/06 - juris Rn. 21 ;… Schwerdtfeger in: Lauterbach, SGB VII, § 8 Rn. 150, Stand: Januar 2020). - SG Fulda, 15.08.2016 - S 8 U 131/15 Die auf Richterrecht beruhende Einbeziehung der Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung in den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ist allerdings eng zu begrenzen, zumal der Gesetzgeber sie bis heute nicht - auch nicht anlässlich der Neukodifizierung des Unfallversicherungsrechts im SGB VII - durch eine ausdrückliche normative Regelung nachvollzogen hat (BSG…, Urteil vom 26.10.2004, B 2 U 16/04 R, juris, Rn. 14; Hessisches LSG, Urteil vom 26.02.2008, L 3 U 71/06, juris, Rn. 21;… Schwerdtfeger, in: Lauterbach, SGB VII, § 8 Rn. 149a, Stand: April 2012).
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