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Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 20.05.2008 - L 3 U 9/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7280
LSG Hessen, 20.05.2008 - L 3 U 9/07 (https://dejure.org/2008,7280)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.05.2008 - L 3 U 9/07 (https://dejure.org/2008,7280)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - L 3 U 9/07 (https://dejure.org/2008,7280)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - versicherte Tätigkeit - private Tätigkeit - Unerweislichkeit - wirklicher Geschehensablauf - Beweisnotstand - Beweiserleichterung - objektive Beweislast

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hinterbliebenenrente - kein Anspruch bei unklarem Unfallhergang

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit - fehlender Beweis - Beweisnotstand - Grundsätze einer erleichterten Beweisführung - mehrere mögliche Geschehensabläufe (Dienstweg zum Gericht/Freitod) - Entscheidung nach objektiver Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erleichterte Beweisführung im Fall eines Beweisnotstands bei der Feststellung der Voraussetzungen gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes; Bevorzugung eines möglichen Geschehensablaufs gegenüber einem anderen in nicht begründbarer Weise mit der Folge des Ansehens eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Ursache für tödlichen Autounfall ungeklärt. Berufsgenossenschaft muss keine Hinterbliebenenrente zahlen // Unfallversicherung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Ursache für tödlichen Autounfall ungeklärt. Berufsgenossenschaft muss keine Hinterbliebenenrente zahlen // Unfallversicherung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Hinterbliebenenrente bei unklarem Fahrtziel

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Kollege tot - Berufsgenossenschaft muss keine Hinterbliebenenrente zahlen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ursache für tödlichen Autounfall ungeklärt: Berufsgenossenschaft muss keine Hinterbliebenenrente zahlen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Versicherter muss versicherter Tätigkeit nachgegangen sein

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2008 - L 3 U 9/07
    Es muss also sicher feststehen, dass eine auch zu diesem Zeitpunkt versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 128; Urteil des Senats vom 18. September 1996, Az.: L-3/U -277/95).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2008 - L 3 U 9/07
    Es muss also sicher feststehen, dass eine auch zu diesem Zeitpunkt versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 128; Urteil des Senats vom 18. September 1996, Az.: L-3/U -277/95).
  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2008 - L 3 U 9/07
    Nach den im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsätzen für die an die richterliche Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung zu stellenden Anforderungen ist es erforderlich, die entscheidungserheblichen Tatsachen zweifelsfrei mit einem der Gewissheit nahe kommenden Grad der Wahrscheinlichkeit festzustellen (BSGE 7, 103, 106;… BSG in SozR 2200 Nr. 38 zu § 548 Reichsversicherungsordnung -RVO-).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.06.2012 - L 1 U 5808/11
    Zwar rechtfertige ein beim Auffinden eines toten Versicherten am Arbeitsplatz eventuell auftretender Beweisnotstand der Hinterbliebenen, an die Bildung der richterlichen Überzeugung weniger hohe Anforderungen zu stellen, sodass das Gericht schon aufgrund weniger tatsächlicher Anhaltspunkte von einem bestimmten Geschehensablauf überzeugt sein könne, wenn die überwiegenden Umstände auf einen Arbeitsunfall hinwiesen (mit Hinweis auf Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.05.2008 - L 3 U 9/07 -).

    Zwar kann die Anwendung der Grundsätze einer erleichterten Beweisführung zugunsten von Hinterbliebenen, die sich mangels Beweismittel bei einem tödlichen Unfall des Versicherten in einem Beweisnotstand befinden, nicht dazu führen, dass einem möglichen Geschehensablauf gegenüber einem anderen ebenfalls möglichen in letztlich nicht begründbarer Weise der Vorzug gegeben und einer der beiden als erwiesen angesehen werden kann (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.05.2008 - L 3 U 9/07 -, juris-Rn. 29).

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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 3 U 9/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24795
LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 3 U 9/07 (https://dejure.org/2010,24795)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2010 - L 3 U 9/07 (https://dejure.org/2010,24795)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - L 3 U 9/07 (https://dejure.org/2010,24795)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 3 U 9/07
    Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/07 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichsversicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f;… stRspr vgl. u. a. Urteile des BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 sowie vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 3 U 9/07
    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichsversicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f; stRspr vgl. u. a. Urteile des BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 …sowie vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).

    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (…vgl. BSG in SozR 2200 § 589 Nr. 10;… BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 75; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (…BSG in SozR 2200 § 589 Nr. 10; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - a. a. O.).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 3 U 9/07
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, in Juris m. w. N.).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 3 U 9/07
    Ergänzend kann der Schutzzweck der Norm heranzuziehen sein (…vgl. BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 4; BSG in SozR 4-2200 § 589 Nr. 1).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 3 U 9/07
    Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/07 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 3 U 9/07
    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (…vgl. BSG in SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 75;… Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 3 U 9/07
    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichsversicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f;… stRspr vgl. u. a. Urteile des BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 …sowie vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).
  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 3 U 9/07
    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichsversicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f;… stRspr vgl. u. a. Urteile des BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 …sowie vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).
  • OLG Saarbrücken, 31.10.1997 - 7 U 82/97
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 3 U 9/07
    Rn. 21 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten sowie der Akte des SG Cottbus zum Aktenzeichen S 7 U 82/97 - L 7 U 95/99 verwiesen.
  • LSG Bayern, 15.03.2012 - L 18 U 9/07

    Zum Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und einem Bandscheibenvorfall bei …

    Rn. 27 Die Forderung nach knöchernen oder ligamentären Begleitverletzungen bei einem traumatischen Bandscheibenvorfall entspricht im Übrigen auch der in der einschlägigen unfallmedizinischen Literatur sowie der Rechtsprechung herrschend vertretenen Auffassung (…vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8.Aufl. 2010, S.434, Bayerisches Landessozialgericht, Urteile vom 09.02.2011, Az.: L 2 U 170/10, vom 09.12.2009, Az.: L 2 U 16/07 und vom 27.06.2006, Az.: L 3 U 349/02 und vom 13.01.2011, Az.: L 17 U 415/07, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 15.07.2010, Az.: L 3 U 9/07 und vom 13.11.2009 Az.: L 3 U 99/09, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.06.2010, Az.: L 10 U 14/07, Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.11.2007, Az.: L 8 U 3/06, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.03.2006, Az.: L 17 U 256/05 und Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 12.10.2005, Az.: L 2 U 27/04 aufgrund der in diesen Verfahren eingeholten Gutachten).
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