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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 3 U 99/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17520
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 3 U 99/08 (https://dejure.org/2009,17520)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.11.2009 - L 3 U 99/08 (https://dejure.org/2009,17520)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. November 2009 - L 3 U 99/08 (https://dejure.org/2009,17520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsweg im häuslichen Bereich - wesentliche betriebliche Nutzung - Durchgangsraum - Garage - Wegeunfall - Rückweg - Beförderung eines Arbeitsgeräts - Versicherungsbestätigungskarte - kaufmännische Angestellte einer Versicherungsagentur

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII; § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII
    Erleiden einer 4-Teile-Fraktur des rechten Oberarmknochens während des Zurücklegens eines "Betriebsweges" als Arbeitsunfall; Zugehörigkeit von Wegen innerhalb des vom Versicherten bewohnten Hauses zum Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Betriebsweg - Sturz in einer Garage - Wohnung und Büro in einem Gebäude - Räume/Treppen ohne eindeutige Zuordnung zur Arbeitsstätte - ständige Nutzung für Betriebszwecke erforderlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 5
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Arbeitsweg bei Arbeitsstätte im häuslichen Bereich; Unfall in der Garage nur bei wesentlicher betrieblicher Nutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erleiden einer 4-Teile-Fraktur des rechten Oberarmknochens während des Zurücklegens eines "Betriebsweges" als Arbeitsunfall; Zugehörigkeit von Wegen innerhalb des vom Versicherten bewohnten Hauses zum Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 3 U 99/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; BSGE 2, 239, 241 ff; SozR 4-2700 § 8 Nr. 20) stehen Wege innerhalb des vom Versicherten bewohnten Hauses - unabhängig davon, ob es sich um Betriebswege oder um Wege von oder nach der versicherten Tätigkeit iS von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII handelt - grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Dieser Zweck rechtfertigt es nicht, die Versicherten auch vor solchen Gefahren zu schützen, die ihnen als Bewohner des Gebäudes besser als andere Personen bekannt und für die sie u.U. sogar selbst verantwortlich sind (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 20 mwN).

    Insoweit ist nach der ständigen BSG-Rechtsprechung (Urteil vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 32/87 - juris; SozR 4-2700 § 8 Nr. 20) Versicherungsschutz zu bejahen, wenn nach den gesamten Umständen des Einzelfalls der Teil des Gebäudes, in dem sich der Unfall ereignete, rechtlich wesentlich den Zwecken des Unternehmens dient.

    So hat das BSG Versicherungsschutz in Fällen verneint, in denen ein Rechtsanwalt täglich eine Treppe zwischen seiner Garage und seinem häuslichen Arbeitsplatz (SozR 4-2700 § 8 Nr. 20) bzw. ein Außendienstmitarbeiter eine Treppe beschreiten musste, um von seinem Arbeitszimmer aus zu Kundenbesuchen aufzubrechen (…SozR 4-2700 § 8 Nr. 21).

    Dass die Nutzung des maßgeblichen Gebäudeteils über das bloße Beschreiten von Wegen hinausgehen muss (…vgl. BSG aaO RdNr. 20), hat das BSG überzeugend unter Hinweis darauf angenommen, dass das Zurücklegen von Wegen - sei es von Betriebswegen, sei es von Wegen zum oder vom Ort der Tätigkeit - regelmäßig ohnehin nicht die Ausübung der versicherten Tätigkeit darstellt, sondern nur in mittelbarem Zusammenhang mit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit steht (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 20).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 32/87
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 3 U 99/08
    Insoweit ist nach der ständigen BSG-Rechtsprechung (Urteil vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 32/87 - juris;… SozR 4-2700 § 8 Nr. 20) Versicherungsschutz zu bejahen, wenn nach den gesamten Umständen des Einzelfalls der Teil des Gebäudes, in dem sich der Unfall ereignete, rechtlich wesentlich den Zwecken des Unternehmens dient.

    Rn. 23 Während das BSG in seiner früheren Rechtsprechung eine in diesem Sinne ausreichende Nutzung bereits beim zwei- bis dreimaligen wöchentlichen Begehen einer Treppe angenommen hat (Urteil vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 32/87 - juris), ist das bloße Zurücklegen von Wegen zu der bzw. von der häuslichen Arbeitstätte nach der neueren BSG-Rechtsprechung nicht mehr geeignet, eine ständige Nutzung des Unfallorts für betriebliche Zwecke zu begründen.

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 3 U 99/08
    So hat das BSG Versicherungsschutz in Fällen verneint, in denen ein Rechtsanwalt täglich eine Treppe zwischen seiner Garage und seinem häuslichen Arbeitsplatz (…SozR 4-2700 § 8 Nr. 20) bzw. ein Außendienstmitarbeiter eine Treppe beschreiten musste, um von seinem Arbeitszimmer aus zu Kundenbesuchen aufzubrechen (SozR 4-2700 § 8 Nr. 21).
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 17/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - gemischte Tätigkeit - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 3 U 99/08
    Soweit anerkannt ist, dass auch Geschäftsunterlagen Arbeitsgerät sein können (BSG-Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 17/97 R - juris), kann es sich deshalb nur um solche handeln, die zur weiteren Durchführung der betrieblichen Tätigkeit benötigt werden.
  • BSG, 13.03.1956 - 2 RU 124/54

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 3 U 99/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; BSGE 2, 239, 241 ff;… SozR 4-2700 § 8 Nr. 20) stehen Wege innerhalb des vom Versicherten bewohnten Hauses - unabhängig davon, ob es sich um Betriebswege oder um Wege von oder nach der versicherten Tätigkeit iS von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII handelt - grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 29/79

    Unfall auf dem Schulweg - Arbeitsunfall - Besorgung für den Unterricht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 3 U 99/08
    Es würde sowohl den Begriff "Arbeitsgerät" als auch den Zweck des § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII (vgl. hierzu BSG SozR 2200 § 548 Nr. 55) überspannen, wenn man z. B. auch das Ausliefern von Backwaren durch eine Bäckerei noch als "Befördern von Arbeitsgerät" ansehen würde.
  • BSG, 29.01.1960 - 2 RU 265/56

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 3 U 99/08
    Unter Versicherungsschutz stehen hier zunächst alle Wege innerhalb der zur Arbeitsstätte gehörenden Betriebsräume (BSGE 11, 267, 270); Wege innerhalb des Büros der Klägerin waren demzufolge versichert.
  • BSG, 23.02.1966 - 2 RU 45/65

    Pkw als Arbeitsgerät - Zweckbestimmung des Pkw - Verwahrungsbegriff

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 3 U 99/08
    Pkws sind nur dann Arbeitsgerät, wenn sie hauptsächlich für betriebliche Zwecke genutzt werden (BSGE 24, 243, 246), also etwa nur geringfügig auch privat genutzte Dienstwagen.
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 6/89

    Arbeitshose eines Kfz-Monteurs als Arbeitsgerät iS. von § 549 RVO

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 3 U 99/08
    Rn. 26 Arbeitsgeräte sind Gegenstände, die ihrer Zweckbestimmung nach hauptsächlich für die Tätigkeit in dem Unternehmen gebraucht werden (BSGE 65, 210, 211;… Krasney in: Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, SGB VII, Stand: April 2009, § 8 Rdnr. 289 mwN).
  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 108/75

    Unfallversicherungsschutz - Privater Bereich - Verhaltnis von Normen - Lex …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 3 U 99/08
    Da § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII den regulären Versicherungsschutz nach § 8 Abs. 1 SGB VII erweitert (BSG SozR 2200 § 549 Nr. 4), wäre auch der gesamte Rückweg der Klägerin versichert, ohne Rücksicht auf die o.g. Einschränkungen in der teils betrieblich, teils privat genutzten Sphäre.
  • LSG Saarland, 16.03.2011 - L 2 U 16/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsstätte im häuslichen …

    Außerdem ist zu beachten, dass bei Unfällen in Durchgangsbereichen wie Treppen und Fluren bei beruflich genutzten Privathäusern schon deshalb Einschränkungen im Versicherungsschutz bestehen, weil das Zurücklegen von Wegen regelmäßig ohnehin nicht die Ausübung der versicherten Tätigkeit darstellt, sondern nur in mittelbarem Zusammenhang mit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit steht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2009, L 3 U 99/08, unter Verweis auf BSG, Urteil vom 12.12.2006, B 2 U 28/05 R).
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