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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 32 AS 505/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40559
LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 32 AS 505/13 (https://dejure.org/2013,40559)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2013 - L 32 AS 505/13 (https://dejure.org/2013,40559)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2013 - L 32 AS 505/13 (https://dejure.org/2013,40559)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - L 16 AL 494/06
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 32 AS 505/13
    Auf Berufung des Klägers gegen den seine Klage abweisenden Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 20. September 2006 (S 52 AL 836/06) verpflichtete das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 17. September 2008 (L 16 AL 494/06) unter Änderung dieses Gerichtsbescheides die Beklagte zu 2) unter Änderung des Bescheides vom 18. Januar 2005 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 21. Februar 2006, den Antrag des Klägers vom 19. Oktober 2004 auf Gewährung von Unterhaltsgeld für den Zeitraum vom 25. Oktober 2004 bis 31. Dezember 2004 neu zu bescheiden: Die für die Bewilligung von Unterhaltsgeld zu interpretierenden Anforderungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der zum 01. Januar 2005 in Kraft getretenen Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für aus Mitteln des ESF mitfinanzierte zusätzliche Arbeitsmarkt politische Maßnahmen im Bereich des Bundes (ESF-Richtlinien) vom 22. Dezember 2004 seien für den vom Kläger nur noch in Anspruch genommenen Leistungszeitraum vom 25. Oktober 2004 bis 31. Dezember 2004 erfüllt.

    Einen solchen habe auch nicht das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Verfahren L 16 AL 494/06 angewandt.

    Im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. September 2008 - L 16 AL 494/06 ist damit entgegen der Ansicht des Klägers eine Ausnahme zum allgemeinen Rechtsgrundsatz des Inkrafttretens von Rechtsvorschriften und nicht der allgemeine Rechtsgrundsatz des Inkrafttretens von Rechtsvorschriften behandelt worden.

  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 89/90

    Zulässigkeit der Revision gegen die Verwerfung der Berufung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 32 AS 505/13
    Rn. 41 Nach dem Grundsatz der sogenannten formellen Beschwer ist der Kläger schon dann beschwert, wenn das angefochtene Urteil von seinen Anträgen abweicht (Bundesgerichtshof - BGH, Urteil vom 09. Oktober 1990 - VI ZR 89/90, abgedruckt in NJW 1991, 703), er also das von ihm begehrte Prozessziel nicht erreicht hat, wobei es keinen Unterschied macht, ob der Kläger mit diesem Begehren aus prozessualen Gründen nicht durchgedrungen ist, ob sein Begehren aus materiell-rechtlichen Gründen abgelehnt worden ist oder ob gar keine Entscheidung über dieses Begehren ergangen ist, sofern nicht die ergangene Entscheidung ausdrücklich als Teilurteil bezeichnet ist oder das Gericht sich die Entscheidung über den betreffenden Punkt ausdrücklich vorbehalten hat.

    Wie im Fall eines Nichturteils (Scheinurteils) muss, wenn über etwas entschieden wird, was nicht (mehr) zur Entscheidung gestellt war, der mit dem insoweit unrichtigen Urteil belastete Beteiligte die Möglichkeit haben, diesen Fehler zu beseitigen (Bundesgerichtshof - BGH, Urteil vom 09. Oktober 1990 - VI ZR 89/90).

  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 32 AS 505/13
    Dementsprechend beurteilt sich die Entstehung und der Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche bzw. Rechtsverhältnisse nach dem Recht, das zur Zeit der Anspruchs begründenden Ereignisse oder Umstände gegolten hat, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht etwas anderes bestimmt (BSG, Urteil vom 02. Mai 2012 - B 11 AL 18/11 R, abgedruckt in SozR 4-4300 § 144 Nr. 24 unter Hinweis auf BSG…, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 11/07 R, abgedruckt in SozR 4-4300 § 335 Nr. 1m. w. N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 11/07 R

    Rückwirkende Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Erstattung von …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 32 AS 505/13
    Dementsprechend beurteilt sich die Entstehung und der Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche bzw. Rechtsverhältnisse nach dem Recht, das zur Zeit der Anspruchs begründenden Ereignisse oder Umstände gegolten hat, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht etwas anderes bestimmt (BSG…, Urteil vom 02. Mai 2012 - B 11 AL 18/11 R, abgedruckt in SozR 4-4300 § 144 Nr. 24 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 11/07 R, abgedruckt in SozR 4-4300 § 335 Nr. 1m. w. N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostenabrechnung nach …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 32 AS 505/13
    Rn. 19 Nach entsprechender Anhörung hat das Sozialgericht mit Gerichtsbescheid vom 28. Januar 2013 die Klage abgewiesen: Die Klage gegen den Beklagten zu 1) sei unbegründet, denn der Kläger habe keinen Anspruch auf Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II. Für die Gewährung von Leistungen sei nach dem Recht des SGB II ausschlaggebend, wann diese Kosten fällig gewesen seien (Hinweis auf Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 24. November 2011 - B 14 AS 121/10 R).
  • BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 214/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 32 AS 505/13
    Rn. 42 Der Kläger muss eine gerichtliche Entscheidung nicht hinnehmen, die zu Unrecht sowie zu seinen Ungunsten den Streitgegenstand eines von ihm angestrengten Verfahrens ausweitet und ihm den Anspruch auf eine Leistung abspricht (vgl. auch BSG, Beschluss vom 29. März 2001 - B 7 AL 214/00 B, abgedruckt in SozR 3-1500 § 123 Nr. 1).
  • BSG, 14.11.1961 - 11 RV 960/59
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - L 32 AS 505/13
    Eine Beschwer liegt auch dann vor, wenn der Tenor eine Entscheidung nicht enthält, die Gründe aber mit Sicherheit ergeben, dass das Gericht das Begehren gewürdigt, aber nicht für begründet gehalten hat (BSG, Urteil vom 14. November 1961 - 11 RV 960/59, abgedruckt in BSGE 15, 232 = SozR Nr. 164 zu § 162 SGG).
  • LSG Sachsen, 10.04.2025 - L 3 AS 48/25
    Ein Kläger ist schon dann formell beschwert, wenn das angefochtene Urteil von seinen Anträgen nachteilig abweicht (vgl. BSG…, Urteil vom 3. August 1999 - B 4 RA 34/99 R - juris Rdnr. 28; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. November 2013 - L 32 AS 505/13 - juris Rdnr. 41 m. w. N.), er also das von ihm begehrte Prozessziel nicht erreicht hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2015 - 3 M 521/14

    Wirkungslosigkeit einer Beschwerde gegen erstinstanzliche Sachentscheidung im …

    Die in § 269 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 ZPO getroffene Regelung steht in solchen Fällen dem Eintritt der Wirksamkeit der Entscheidung entgegen (vgl. für den Fall der Klage- bzw. Berufungsrücknahme BVerwG…, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 33.95 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 1993 - 22 E 362/93 -, NVwZ-RR 1994, 702; LSG Bln-Bbg, Urteil vom 28. November 2013 - L 32 AS 505/13 -, juris Rn. 43;… Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O. § 92 Rn. 36).
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