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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 19.06.2020 - L 4 AS 332/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,21933
LSG Hamburg, 19.06.2020 - L 4 AS 332/17 (https://dejure.org/2020,21933)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19.06.2020 - L 4 AS 332/17 (https://dejure.org/2020,21933)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - L 4 AS 332/17 (https://dejure.org/2020,21933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Justiz Hamburg

    § 7 SGB 2, § 22 SGB 2
    Anspruch des Hilfebedürftigen auf Leistungen für die Unterkunft bei Abschluss eines Untermietvertrags mit einem Verwandten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag - …

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.06.2020 - L 4 AS 332/17
    Es kommt also entscheidend darauf an, ob den Klägern im streitgegenständlichen Zeitraum tatsächlich Kosten für Unterkunft und Heizung entstanden sind (vgl. zur Auslegung des Wortlauts BSG, Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 37/08 R).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts reicht es aus, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (vgl. BSG, Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 37/08 R).

    Voraussetzung für die Annahme einer wirksamen Mietzinsforderung zwischen Verwandten ist auch nicht, dass ein Mietvertrag vorliegt, der einem sog. Fremdvergleich standhält, d.h. nach Inhalt und tatsächlicher Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 37/08 R).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.06.2020 - L 4 AS 332/17
    In der Sache ist der Streitgegenstand durch den ausschließlich darauf bezogenen Klagantrag wirksam auf die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung beschränkt (zur Zulässigkeit der Abtrennung dieser Leistungen vgl. BSG, Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 42/13 R und Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des …

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.06.2020 - L 4 AS 332/17
    In der Sache ist der Streitgegenstand durch den ausschließlich darauf bezogenen Klagantrag wirksam auf die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung beschränkt (zur Zulässigkeit der Abtrennung dieser Leistungen vgl. BSG, Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 42/13 R und Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R).
  • LSG Bayern, 09.12.2024 - L 16 AS 538/21

    Mietverträge, Widerspruchsbescheid, Mietzinsforderung, Widerspruchsverfahren, …

    Voraussetzung für die Annahme einer wirksamen Mietzinsforderung zwischen Verwandten ist auch nicht, worauf die Klägerbevollmächtigte zutreffend hinweist, dass ein Mietvertrag vorliegt, der einem sog. Fremdvergleich standhält, d.h. nach Inhalt und tatsächlicher Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. BSG…, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R, Rdnr. 27 juris; LSG Hamburg, Urteil vom 19.06.2020 - L 4 AS 332/17, Rdnr. 30 juris).
  • LSG Hamburg, 12.05.2022 - L 4 AS 256/20

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Grundsicherungsträger …

    Der Streitgegenstand ist durch den ausschließlich darauf bezogenen Klagantrag wirksam auf die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Zeitraum vom 1. Februar 2018 bis zum 31. Januar 2019 beschränkt (zur Zulässigkeit der Abtrennung dieser Leistungen vgl. BSG, Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 42/13 R und Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - sowie das Urteil des Senats vom 19.6.2020 - L 4 AS 332/17 ).
  • LSG Hamburg, 05.05.2025 - L 4 AS 69/24
    Das Sozialgericht hat die zulässige Klage, deren Streitgegenstand durch den ausschließlich darauf bezogenen Klagantrag wirksam auf die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Zeitraum 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 beschränkt ist (zur Zulässigkeit der Abtrennung dieser Leistungen vgl. BSG, Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 42/13 R - und vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - sowie Urteil des Senats vom 19.6.2020 - L 4 AS 332/17 ), zu Recht abgewiesen.
  • LSG Hamburg, 19.06.2020 - L 4 AS 333/17

    Für den Anspruch des Hilfebedürftigen auf Leistungen für die Unterkunft ist es …

    Dieser Bescheid ist Gegenstand des Parallelverfahrens zum Aktenzeichen L 4 AS 332/17 .
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