Rechtsprechung
| LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 51/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Justiz Hamburg
§ 22 Abs 1 SGB 2, § 117 BGB
Bewilligung der angemessenen Kosten für die Unterkunft durch den Grundsicherungsträger - Nachweis der Ernsthaftigkeit eines Mietverhältnisses unter Verwandten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 17.01.2019 - S 22 AS 40/17
- LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 51/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter …
Auszug aus LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 51/19
Rn. 17 b. Der Gesichtspunkt, inwieweit ein zwischen Verwandten abgeschlossener Mietvertrag tatsächlich praktiziert wird (BSG, a.a.O., B 14 AS 31/07 R, Rn. 20), ist im vorliegenden Fall für die Beurteilung der Wirksamkeit und Ernsthaftigkeit des Mietzahlungsverlangens ungeeignet.Rn. 18 c. Die Mutter der Klägerin hatte die Miete zur Zeit der Entstehung des Streits nicht dauerhaft gestundet (vgl. zu dieser Voraussetzung BSG, B 14 AS 31/07 R, Rn. 16).
Vielmehr reicht es aus, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (BSG…, Urteil vom 3.3.2009, B 4 AS 37/08 R, Rn. 24; Urteil v. 7.5.2009, B 14 AS 31/07 R).
Entscheidend ist der entsprechende rechtliche Bindungswille der beteiligten Vertragsparteien (BSG, Urteil vom 7.5.2009, B 14 AS 31/07 R, Rn. 16, 18).
Das heißt, bei der Gesamtwürdigung der Umstände kann für die Auslegung der Vereinbarungen die spätere tatsächliche Übung der Parteien, mithin der tatsächliche Vollzug des Vertragsinhalts, berücksichtigt werden (BSG, Urteil vom 7.5.2009, B 14 AS 31/07 R, Rn. 20).
Rn. 33 Soweit das Sozialgericht in seinen Entscheidungsgründen formuliert hat, dass der Gesichtspunkt, inwieweit ein unter Verwandten abgeschlossener Mietvertrag tatsächlich praktiziert werde, im vorliegenden Fall für die Beurteilung der Wirksamkeit und Ernsthaftigkeit des Mietzahlungsverlangens ungeeignet sei, und der Beklagte hierin einen möglichen Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 7.5.2009, B 14 AS 31/07 R) sieht, bedarf es einer Klarstellung.
In der Sache wendet das Sozialgericht die vom Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 3.3.2009 (B 4 AS 37/08 R) und 7.5.2009 (B 14 AS 31/07 R) entwickelten Grundsätze zur Bewertung von Mietverträgen unter Verwandten vollumfänglich an.
- BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag - …
Auszug aus LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 51/19
Vielmehr reicht es aus, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (BSG, Urteil vom 3.3.2009, B 4 AS 37/08 R, Rn. 24; Urteil v. 7.5.2009, B 14 AS 31/07 R).Einzig der in der Formel des Bundesfinanzhofs (BFH) enthaltene Gesichtspunkt des tatsächlichen Vollzugs des Vertragsinhalts, also insbesondere die Feststellung, ob die Absicht bestand oder besteht, den vereinbarten Mietzins zu zahlen, spielt auch im Falle der Grundsicherung eine Rolle (BSG, Urteil vom 3.3.2009, B 4 AS 37/08 R, 26, 27).
Zu prüfen ist, ob der Mietvertrag so, wie er "auf dem Papier stand", im streitigen Zeitraum praktiziert worden ist oder ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Mietvertrag möglicherweise aufgehoben oder zumindest erheblich modifiziert worden ist (BSG, Urteil vom 3.3.2009, B 4 AS 37/08 R, Rn. 25).
In der Sache wendet das Sozialgericht die vom Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 3.3.2009 (B 4 AS 37/08 R) und 7.5.2009 (B 14 AS 31/07 R) entwickelten Grundsätze zur Bewertung von Mietverträgen unter Verwandten vollumfänglich an.
- BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99
Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern
Auszug aus LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 51/19
Nach der Rechtsprechung des BFH müssen vor allem die Hauptpflichten der Vertragsparteien klar und eindeutig vereinbart worden sein und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (BFH, Urteil vom 31. Juli 2007, IX R 8/07; Urteil vom 19.10.1999, IX R 39/99). - BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07
Verträge zwischen Angehörigen
Auszug aus LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 51/19
Nach der Rechtsprechung des BFH müssen vor allem die Hauptpflichten der Vertragsparteien klar und eindeutig vereinbart worden sein und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (BFH, Urteil vom 31. Juli 2007, IX R 8/07; Urteil vom 19.10.1999, IX R 39/99). - LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 49/19
Nachweis der Ernsthaftigkeit der Mietzinsforderung als Voraussetzung der …
Auszug aus LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 51/19
Rn. 12 Im Verlauf des erstinstanzlichen Parallelverfahrens unter dem Aktenzeichen S 22 AS 1635/15 ( L 4 AS 49/19 ) legte die Klägerin ein Kündigungsschreiben ihrer Mutter vom 11. Juli 2016 vor, in dem es heißt: "[...] aus gegebenem Anlass kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag zum 1.9.2016.
- LSG Hamburg, 10.09.2021 - L 4 AS 156/20
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietvertrag unter Verwandten bzw …
Die Bewertung der Ernsthaftigkeit der Mietzahlungsforderung ist davon zu trennen, ob und in wieweit Verwandte oder Angehörige die Vollstreckung, Kündigung oder gar Räumung betreiben (zu allem ausführlich: Senatsurteil vom 6.8.2020 - L 4 AS 51/19 mit weiteren Nachweisen).Rn. 27 Nach den Zeugenvernehmungen steht für den Senat darüber hinaus fest, dass keine dauerhafte Stundung des Mietzinses vorlag (vgl. BSG, Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 31/07 R), sondern die Eltern des Klägers ihm als Folge der Nichtberücksichtigung der Kosten der Unterkunft durch den Beklagten "unfreiwillig" einen Zahlungsaufschub gewährt haben (vgl. Senatsurteil vom 6.8.2020 - L 4 AS 51/19 ).
- LSG Hamburg, 10.09.2021 - L 4 AS 155/20
Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit eines Mietverlangens bei …
Die Bewertung der Ernsthaftigkeit der Mietzahlungsforderung ist davon zu trennen, ob und in wieweit Verwandte oder Angehörige die Vollstreckung, Kündigung oder gar Räumung betreiben (zu allem ausführlich: Senatsurteil vom 6.8.2020 - L 4 AS 51/19 mit weiteren Nachweisen).Rn. 27 Nach den Zeugenvernehmungen steht für den Senat darüber hinaus fest, dass keine dauerhafte Stundung des Mietzinses vorlag (vgl. BSG, Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 31/07 R), sondern die Eltern des Klägers ihm als Folge der Nichtberücksichtigung der Kosten der Unterkunft durch den Beklagten "unfreiwillig" einen Zahlungsaufschub gewährt haben (vgl. Senatsurteil vom 6.8.2020 - L 4 AS 51/19 ).
- LSG Hamburg, 10.09.2021 - L 4 AS 154/20
Anspruch des Hilfebedürftigen auf Bewilligung der Kosten für die Unterkunft bei …
Die Bewertung der Ernsthaftigkeit der Mietzahlungsforderung ist davon zu trennen, ob und in wieweit Verwandte oder Angehörige die Vollstreckung, Kündigung oder gar Räumung betreiben (zu allem ausführlich: Senatsurteil vom 6.8.2020 - L 4 AS 51/19 mit weiteren Nachweisen).Rn. 26 Nach den Zeugenvernehmungen steht für den Senat darüber hinaus fest, dass keine dauerhafte Stundung des Mietzinses vorlag (vgl. BSG, Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 31/07 R), sondern die Eltern des Klägers ihm als Folge der Nichtberücksichtigung der Kosten der Unterkunft durch den Beklagten "unfreiwillig" einen Zahlungsaufschub gewährt haben (vgl. Senatsurteil vom 6.8.2020 - L 4 AS 51/19 ).
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