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Weitere Entscheidung unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2005

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 03.03.2005 - L 4 B 5/05 KR ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24918
LSG Bayern, 03.03.2005 - L 4 B 5/05 KR ER (https://dejure.org/2005,24918)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.03.2005 - L 4 B 5/05 KR ER (https://dejure.org/2005,24918)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. März 2005 - L 4 B 5/05 KR ER (https://dejure.org/2005,24918)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche einstweilige Anordnung in Bezug auf einen Streitgegenstand; Folgen des Bestehens einer Gefahr einer Vereitelung oder wesentlichen Erschwerung eines Rechts durch die Veränderung des bestehenden Zustandes ; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Krankengeld; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2005 - L 4 B 5/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,36643
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2005 - L 4 B 5/05 (https://dejure.org/2005,36643)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.05.2005 - L 4 B 5/05 (https://dejure.org/2005,36643)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - L 4 B 5/05 (https://dejure.org/2005,36643)
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Wird zitiert von ... (7)

  • SG Dortmund, 10.02.2010 - S 40 KR 314/04

    Krankenversicherung

    Berücksichtigung finden dabei der Umfang des unterbreiteten Sachstoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Beweisfragen unter Berücksichtigung der Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet und die Bedeutung der Sache (siehe zum Ganzen: LSG NRW, Beschluss vom 02.05.2005, Az.: L 4 B 5/05; LSG NRW, Beschluss vom 06.04.2005, Az.: L 4 B 16/04; LSG NRW, Beschluss vom 19.01.2005, Az.: L 4 B 9/04;… Hartmann, Kostengesetze, 39. Auflage 2009, § 8 JVEG Rn. 20 ff.).

    Ein Anlass zur Überprüfung besteht nach der Rechtsprechung des LSG NRW, wenn der angesetzte Zeitaufwand zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (LSG NRW, Beschluss vom 02.05.2005, Az.: L 4 B 5/05; LSG NRW, Beschluss vom 06.04.2005, Az.: L 4 B 16/04;… Hartmann, Kostengesetze, 39. Auflage 2009, § 8 JVEG Rn. 36).

    Rn. 12 Die Erstellung eines Gutachtens gliedert sich dabei in 4 vergütungspflichtige Arbeitsschritte: Zeitaufwand für das Aktenstudium und vorbereitende Arbeiten, Zeitaufwand für Untersuchungen und Anamnese, Zeitaufwand für Abfassung der Beurteilung und Zeitaufwand für Diktat und Durchsicht (LSG NRW, Beschluss vom 02.05.2005, Az.: L 4 B 5/05; LSG NRW, Beschluss vom 06.04.2005, Az.: L 4 B 16/04; LSG NRW, Beschluss vom 19.01.2005, Az.: L 4 B 9/04).

    Die Bestimmung des Zeitaufwands darf dabei nicht schematisch anhand der Seitenzahl des Gutachtens erfolgen, allerdings stellt diese zumindest einen wichtigen Anhaltspunkt dar (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 02.05.2005, Az.: L 4 B 5/05; LSG NRW, Beschluss vom 06.04.2005, Az.: L 4 B 16/04).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2013 - L 15 U 629/12
    Dem hat der in Beschwerdesachen zur Vergütung von Sachverständigen zuständige Senat in gefestigter Rechtsprechung (vergleiche Beschlüsse vom 2.5.2005 - L 4 B 5/05, vom 22.8.2005 - L 4 B 4/05, vom 10.5.2006 - L 4 B 1/06 -, vom 30.1.2009 - L 4 B 21/07 -, vom 16.08.2011 - L 15 KN U 161/11B - vom 27.12.2011 - L 15 U 686/11 B - und vom 09.07.2012 - L 15 U 272/12 B -) entnommen, dass der Schwierigkeitsgrad des Gutachtens das maßgebliche Abgrenzungskriterium darstellt.
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.10.2012 - L 5 SF 36/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenentschädigung - Höhe - Kriterien …

    Insoweit verweist er auf den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Mai 2005 - L 4 B 5/05 -, nach dem ein Zeitaufwand von einer Stunde für die Durcharbeitung von 40 bis 60 Seiten einer mit medizinischem Inhalt durchsetzten Akte als sachgerecht anzusehen sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2010 - L 4 B 13/09

    SonstigeAngelegenheiten

    Zugrundezulegen ist derjenige Zeitaufwand, den ein Sachverständiger mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität benötigt (Beschlüsse vom 6.4.2005 - L 4 B 16/04 - und vom 2.5.2005 - L 4 B 5/05.
  • SG Gelsenkirchen, 20.05.2019 - S 17 KR 1575/16
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Landessozialgerichts NRW (Beschluss vom 22.08.2005, L 4 B 4/05; Beschluss vom 02.05.2005 L 4 B 5/05; Beschluss vom 25.02.2005, L 4 B 7/04; Beschluss vom 21.12.2005 L 4 B 17/05), der die Kostenkammer des Sozialgerichts Gelsenkirchen folgt, können Zusammenhangsgutachten je nach ihrem Schwierigkeitsgrad der Honorargruppe M 2 oder M 3 unterfallen.
  • SG Gelsenkirchen, 27.08.2012 - S 26 SF 295/12
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Landessozialgerichts NRW (Beschluss vom 22.08.2005, L 4 B 4/05; Beschluss vom 02.05.2005 L 4 B 5/05; Beschluss vom 25.02.2005, l 4 B 7/04; Beschluss vom 21.12.2005 L 4 B 17/05), der die Kostenkammer des Sozialgerichts Gelsenkirchen folgt, können Zusammenhangsgutachten je nach Ihrem Schwierigkeitsgrad der Honorargruppe M 2 oder M 3 unterfallen.
  • VG Augsburg, 04.11.2009 - Au 6 M 09.1507

    Medizinisches Sachverständigengutachten; Honorargruppe M3; Zeitaufwand für …

    In der Rechtsprechung ist der Zeitaufwand für ein Aktenstudium umstritten, er reicht von 50 Seiten pro Stunde (wenn diese zumindest zu 25 % medizinischen Inhalts sind; LSG NRW Beschluss vom 20.2.2003 - L 420/02; über 75 Seiten pro Stunde bis zu 150 bis 200 Seiten pro Stunde (LSG NRW, Beschluss vom 2.5.2005 - L 4 B 5/05 m.w.N.).
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