Rechtsprechung
| LSG Hessen, 26.11.2008 - L 4 KA 14/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 75 Abs 1 S 1 SGB 5, § 85 Abs 4 S 3 SGB 5, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Gestaltungsspielraum - Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht - Ausgleichsregelung zur Vermeidung von praxisbezogenen Honorarverwerfungen - junge Praxis - Befugnis - Vorstand einer KÄV - abweichende Regelung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Gestaltungsspielraum der Kassenärztlichen Vereinigungen bei Honorarverteilungsverträgen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Ausgestaltung des Honoraranspruchs eines zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Facharztes für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie; Rechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines Facharztes auf Neubescheidung seiner Honorarabrechnung für das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R
Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzung für Fallzahlsteigerung - …
Auszug aus LSG Hessen, 26.11.2008 - L 4 KA 14/08
Insoweit sei die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10. März 2004 - B 6 KA 3/03 R) zum Schutz von "jungen Praxen" vor honorarbegrenzenden Maßnahmen in der Aufbauphase bis zur Erreichung des Durchschnittshonorars der Fachgruppe entsprechend anzuwenden. - BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 15/93
Honorarverteilung - Fallwertminderung
Auszug aus LSG Hessen, 26.11.2008 - L 4 KA 14/08
Eine rechtmäßige Änderung könnte auch in einer vollständigen Umgestaltung oder Abschaffung der unter Ziff. 7.5 HVV getroffenen Regelung bestehen, die vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BSG (siehe etwa Urteil vom 24. August 1994, L 6 RKa 15/93, Juris Rdnr. 27 - 31 zur "Segeberger Wippe") zumindest bis zur Änderung des HVV ab Quartal II/07 ohnehin als fragwürdig erscheinen mag. - BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 8/99 R
Teilbudgets vor Inkrafttreten des GKVNOG 2 rechtmäßig, Verfassungsmäßigkeit des …
Auszug aus LSG Hessen, 26.11.2008 - L 4 KA 14/08
Unter dem Gesichtspunkt der Anfangs- und Erprobungsregelungen stehe dem Normgeber bei der Neuregelung komplexer Materien ein besonders weiter Gestaltungsspielraum zu, weil sich häufig beim Erlass der maßgeblichen Vorschriften deren Auswirkungen nicht in allen Einzelheiten übersehen ließen und deshalb auch gröbere Typisierungen und geringere Differenzierungen hingenommen werden müssten (unter Hinweis auf u. a. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 8. März 2000 - B 6 KA 8/99 R). - BVerfG, 21.06.2001 - 1 BvR 1762/00
Vertragszahnärztliche Honorarkürzung durch Abstaffelungen bei zunehmender …
Auszug aus LSG Hessen, 26.11.2008 - L 4 KA 14/08
Zwar ist dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt anwendbar, wie schon die verschiedenen gesetzlich vorgesehenen und unter dem Gesichtspunkt der Beitragssatzstabilität auch verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstandenden Honorarbegrenzungsregelungen (siehe etwa Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 21. Juni 2001, 1 BvR 1762/00 m.w.N.) zeigen, die zu einer unterschiedlich hohen Vergütung gleicher Leistungen führen. - BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 43/06 B
Härteregelung im Honorarverteilungsmaßstab einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung …
Auszug aus LSG Hessen, 26.11.2008 - L 4 KA 14/08
Sofern hierin überhaupt eine eigenständige Ermächtigung des Vorstandes zur Vornahme von vom HVV abweichenden Regelungen gesehen werden kann, so bezieht diese sich jedenfalls nur auf Härtefallregelungen in atypischen Sonderfällen, die sich einer generellen Regelung entziehen und für die die Rechtsprechung auch ohne ausdrücklich Regelung im HVM (jetzt HVV) eine Befugnis des Vorstandes anerkannt hat (siehe BSG, Beschluss vom 29. November 2006, B 6 KA 43/06 B, Juris Rdnr. 10 m.w.N.).
- LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 86/08
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Zulässigkeit einer …
Schließlich stehe der Beklagten nach der Rechtsprechung des Senats unter dem Gesichtspunkt der Anfangs- und Erprobungsregelung insoweit ein besonders weiter Ermessensspielraum zu (Hinweis auf Urteil vom 26. November 2008, L 4 KA 14/08).Aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 2008, L 4 KA 14/08 folgt entgegen der Auffassung der Beklagten keine andere Beurteilung.
- LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 85/08
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Zulässigkeit einer …
Schließlich stehe der Beklagten nach der Rechtsprechung des Senats unter dem Gesichtspunkt der Anfangs- und Erprobungsregelung insoweit ein besonders weiter Ermessensspielraum zu (Hinweis auf Urteil vom 26. November 2008, L 4 KA 14/08).Aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 2008, L 4 KA 14/08 folgt entgegen der Auffassung der Beklagten keine andere Beurteilung.
- LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 80/08
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Zulässigkeit einer …
Der erkennende Senat habe im Urteil vom 26. November 2008, L 4 KA 14/08 selbst darauf hingewiesen, dass dem Normgeber bei der Neuregelung komplexer Materien unter dem Gesichtspunkt der Anfangs- und Erprobungsregelung ein besonders weiter Ermessensspielraum zustehe.Aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 2008, L 4 KA 14/08 folgt entgegen der Auffassung der Beklagten keine andere Beurteilung.
- LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 110/08
Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit von Bemessungsgrundlagenbescheiden …
Der Senat habe bereits mit Urteil vom 26. November 2008, L 4 KA 14/08 die Rechtmäßigkeit der Regelung der Ziff. 7.5 HVV bestätigt.Aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 2008, L 4 KA 14/08 folgt entgegen der Auffassung der Beklagten keine andere Beurteilung.
- SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 639/09
Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Ausgleichsregelung zur Vermeidung von …
Ziffer 7.5 HVV ist ferner rechtswidrig, soweit er junge Praxen, die erst mit oder nach Inkrafttreten des EBM 2005 gegründet wurden, mangels Referenzquartal nicht an der Ausgleichsregelung hat teilnehmen lassen (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 26.11.2008 - L 4 KA 14/08 - Revision zurückgewiesen durch BSG, Urt. v. 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R -, zitiert nach Terminbericht Nr. 5/10 v. 04.02.2010;… LSG Hessen, Urt. v. 29.04.2009- L 4 KA 76/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Revision anhängig: BSG - B 6 KA 17/09 R -). - SG Marburg, 12.03.2008 - S 12 KA 236/07
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ausgleichsregelung zur …
Die Kammer hat bereits für eine sich im Wachstum aufgrund einer allmählichen Fallzahlsteigerung befindlichen sog. junge Praxis entschieden, für die die Beklagte die Ausgleichsregelung nur bis zur Fallzahl des Vorjahresquartals angewandt hatte, dass es gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstößt, wenn bei gleicher Leistung im aktuellen Abrechnungsquartal die Ausgleichsregelung nach Ziff. 7.5 HVV zu einer Benachteiligung junger Praxen führt, die ihre Wachstumsphase im Referenzquartal nicht abgeschlossen hatten (vgl. SG Marburg, Urt. 16.01.2008 - S 12 KA 188/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris -Berufung anhängig bei dem LSG Hessen - L 4 KA 14/08 -). - SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 273/07
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarkürzung für eine im Wachstum befindliche …
Rn. 28 Die Kammer hat bereits für eine sich im Wachstum aufgrund einer allmählichen Fallzahlsteigerung befindlichen sog. junge Praxis entschieden, für die die Beklagte die Ausgleichsregelung nur bis zur Fallzahl des Vorjahresquartals angewandt hatte, dass es gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstößt, wenn bei gleicher Leistung im aktuellen Abrechnungsquartal die Ausgleichsregelung nach Ziff. 7.5 HVV zu einer Benachteiligung junger Praxen führt, die ihre Wachstumsphase im Referenzquartal nicht abgeschlossen hatten (vgl. SG Marburg, Urt. 16.01.2008 - S 12 KA 188/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris < Berufung anhängig bei dem LSG Hessen - L 4 KA 14/08 -). - SG Marburg, 31.03.2010 - S 11 KA 98/09
Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - …
Ziffer 7.5 HVV ist ferner rechtswidrig, soweit er junge Praxen, die erst mit oder nach Inkrafttreten des EBM 2005 gegründet wurden, mangels Referenzquartal nicht an der Ausgleichsregelung hat teilnehmen lassen (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 26.11.2008 - L 4 KA 14/08 - Revision zurückgewiesen durch BSG, Urt. v. 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R -, zitiert nach Terminbericht Nr. 5/10 v. 04.02.2010;… LSG Hessen, Urt. v. 29.04.2009- L 4 KA 76/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Revision anhängig: BSG - B 6 KA 17/09 R -).
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