Rechtsprechung
| LSG Hessen, 25.07.2012 - L 4 KA 15/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Marburg, 10.07.2009 - S 12 KA 646/08
- SG Marburg, 10.07.2012 - S 12 KA 646/08
- LSG Hessen, 25.07.2012 - L 4 KA 15/12
- BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 40/12 B
- BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 8/13 R
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 38/07 R
Regelungen über erweiterte Honorarverteilung in Hessen - Vorlage an das …
Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2012 - L 4 KA 15/12
Diese Vorschrift sei bundesrechts- und verfassungskonform und uneingeschränkt wirksam (Hinweis auf BSG, Urteil vom 16. Juli 2008 - B 6 KA 38/07 R - juris Rdnr. 20 ff.).An der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift bestehen auch unter dem Aspekt hinreichender Bestimmtheit keine durchgreifenden Zweifel (BSG, Urteil vom 16. Juli 2008, B 6 KA 38/07 R, Rdnr. 42 ff.).
Das BSG hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass § 8 KVHG unter dem Aspekt einer Anpassung an sich ändernde Verhältnisse bei der vertragsärztlichen Versorgung hinreichend bestimmt ist (Urteil vom 16. Juli 2008, B 6 KA 38/07 R, Rdnr. 48).
- LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 45/11
Kürzung der Altersversorgung ehemaliger Vertragsärzte in Hessen rechtswidrig
Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2012 - L 4 KA 15/12
Ein solches System ist in seinem Bestand davon abhängig, dass eine ausreichende Anzahl von Beitragszahlern vorhanden ist, welche die erworbenen und verfassungsrechtlich untermauerten Ansprüche der Ruheständler und ihrer Hinterbliebenen finanziert (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 27. Juni 2012, L 4 KA 45/11 u. a., juris).Im hier streitigen Zeitraum von 2006 bis 2010 war die Beitragspflicht zur EHV auf 5 % des Honorarvolumens (nach Abzug der besonderen Kosten gemäß § 5 GEHV) begrenzt und damit nicht übermäßig (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 27. Juni 2012, L 4 KA 45/11 u. a.).
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2012 - L 4 KA 15/12
Bis zu diesem Zeitpunkt muss jeder hessische Vertragsarzt die mit seiner kraft Gesetzes und kraft der als Satzung beschlossenen GEHV verbundenen Folgen seiner Teilnahme an der EHV hinnehmen und sei gehindert, einzelne Elemente dieses besonderen Status, insbesondere die Honorarminderung in Folge der Vorwegabzüge für Zwecke der EHV, zur gerichtlichen Nachprüfung zu stellen (Urteil vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03 R, juris).Aus dieser Bestimmung i. V. m. dem Honorarverteilungsvertrag 2006 ergibt sich die Beitragspflicht der aktiven Vertragsärzte, die es hinzunehmen haben, dass für die Zwecke der EHV von dem allen Vertragsärzten insgesamt zustehenden Verteilungsbetrag ein Abzug erfolgt (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03 R, juris Rdnr. 122).
- LSG Hessen, 28.06.2006 - L 4 KA 35/05
Erweiterte Honorarverteilung - keine Teilnahme von Psychologischen …
Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2012 - L 4 KA 15/12
Das habe nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 28. Juni 2006, L 4 KA 35/05) zur Folge, dass die Psychotherapeuten nicht an der EHV teilnähmen; gleiches habe für die MVZ zu gelten, denn dieses könne nicht als Arzt angesehen werden.Der Sachverhalt ist nicht mit dem Fall der Psychotherapeuten vergleichbar, deren Einbeziehung in die EHV die Beklagte zu Recht unterlassen hat, weil diese gerade keine ärztlichen Leistungserbringer sind (Urteil vom 28. Juni 2006, L 4 KA 35/05;… zustimmend BSG a.a.O. Rdnr. 54).
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2012 - L 4 KA 15/12
Der Eingriff muss zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels geeignet und erforderlich sein und darf schließlich nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Ziel stehen (BVerfGE 96, 10, 21). - BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58
Familienlastenausgleich I
Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2012 - L 4 KA 15/12
Im Bereich der Sozialversicherung hat der Gesetzgeber einen großen Spielraum, wie er die Finanzierung ausgestaltet (vgl. bereits BVerfGE 11, 105, 113). - BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
Landwirtschaftliche Altershilfe
Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2012 - L 4 KA 15/12
Zwar beinhaltet dies die Auferlegung einer öffentlich-rechtlichen Abgabepflicht und ist als solche an Art. 2 Abs. 1 GG, insbesondere also am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen (BVerfGE 75, 108, 146; 78, 232, 245).
- LSG Hessen, 30.01.2019 - L 4 KA 86/14
Verfassungsmäßigkeit der Neufassung der "Grundsätze der Erweiterten …
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG…, Urteil vom 19. Februar 2014, B 6 KA 8/13 R, zitiert nach juris, Rn. 30) ebenso wie in der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25. Juli 2012, L 4 KA 15/12) ist geklärt, dass der Träger eines MVZs den Vorwegabzug des EHV-Beitrags von seiner Honorarforderung zugunsten der bei ihm angestellten Ärzte mit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in § 8 KVHG in der auch hier maßgeblichen Fassung des Änderungsgesetzes vom 14. Dezember 2009 in Einklang steht und auch sonst mit höherrangigem Recht vereinbar ist.Soweit die Klägerin gegen die Angemessenheit der Einbeziehung als MVZ in die EHV einwendet, dass der EHV-Abzug entgegen der Auffassung des Senats (Urteil vom 25. Juli 2012, L 4 KA 15/12) sowie des BSG (…Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 8/13 R -, SozR 4-2500 § 85 Nr. 80, zitiert nach juris Rn. 44) steuerlich nicht als Betriebsausgaben absetzbar sei, vermag diese nicht näher begründete Rechtsauffassung nicht zu überzeugen.
- LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2017 - L 4 KA 81/14
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Abforderung von Grippeschutz-Impfstoffen - …
Der Senat folgt dieser Rechtsprechung des BSG, denn sie steht mit dem allgemeinen Verfahrensrecht im Einklang (vgl. Urteil des Senats vom 8. Dezember 2015 - L 4 KA 15/12). - LSG Schleswig-Holstein, 08.12.2015 - L 4 KA 44/13
Vertragsärztliche Versorgung - Antrag auf Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der …
Der Senat folgt dieser Rechtsprechung des BSG, denn sie steht mit dem allgemeinen Verfahrensrecht im Einklang (vgl. Urteil des Senats vom 8. Dezember 2015 - L 4 KA 15/12). - LSG Hessen, 06.12.2017 - L 4 KA 10/15
Vertragsarztrecht, SGB V
Aus diesen Bestimmungen i. V. m. dem Honorarverteilungsvertrag 2009 ergibt sich die Verpflichtung der aktiven Vertragsärzte, es hinzunehmen, dass für die Zwecke der EHV von dem allen Vertragsärzten insgesamt zustehenden Verteilungsbetrag ein Abzug erfolgt (vgl. Urteil des Senats vom 25. Juli 2012 - L 4 KA 15/12 -, juris, Rn. 19 ff.; BSG…, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 8/13 R -, Rn. 28 ff.).
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