Rechtsprechung
| LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 43/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 87b Abs. 3 S. 6
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 12.02.2014 - S 16 KA 1152/13
- LG Kiel, 12.02.2014 - S 16 KA 1153/13
- SG Kiel, 12.02.2014 - S 16 KA 1150/13
- SG Kiel, 12.02.2014 - S 16 KA 1152/13
- SG Kiel, 12.02.2014 - S 16 KA 1153/13
- SG Kiel, 12.02.2014 - S 16 KA 1155/13
- SG Kiel, 12.02.2014 - S 16 KA 1156/13
- LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 43/14
- LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 41/14
- LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 42/14
- LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 44/14
- LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 45/14
- BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 7/17 R
- BSG - B 6 KA 4/17 R (anhängig)
- BSG - B 6 KA 5/17 R (anhängig)
- BSG - B 6 KA 6/17 R (anhängig)
- BSG - B 6 KA 8/17 R (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 43/14
Das gesetzgeberische Ziel der RLV lag in der Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung ärztlicher Tätigkeit im Sinne des § 85 Abs. 4 Satz 6 SGB V (BSG vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2).Insbesondere lässt es sich mit dem Gesetzeszweck einer Honorarbegrenzung vereinbaren, dass die RLV gemäß Ziffer 3.2.1 des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 27./28. August 2008 auf die Fallzahlen der Vorjahresquartale abstellen (BSG vom 17. Juli 2013, a.a.O.).
Der Bewertungsausschuss (Urteil des BSG vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R Rn 36 bei juris) und die Partner der Gesamtverträge auf Landesebene (grundlegend BSG vom 09.12.2004, Az. B 6 KA 44/03 R, Rn 63 bei juris) haben hierbei einen grundsätzlich weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum.
Seiner Entscheidung vom 17. Juli 2013 (Az. B 6 KA 44/12 R Rn 53 bei juris) lässt sich vielmehr entnehmen, dass solche prinzipiell als rechtlich zulässig zu bewerten sind und grundsätzlich der Arzt das sich aus einer Änderung der Honorarverteilungssystematik ergebende unternehmerische Risiko trägt.
Das BSG hat zu der Frage von Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass auch diesen Praxen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, ihren Umsatz zu steigern (Urteile vom 10. März 2004, B 6 KA3/03 R; 28. Januar 2009, Az. B 6 KA 5/08 R und 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R).
Dieses sogenannte "einjährige Moratorium" der ab 1. Januar 2009 geltenden RLV-Systematik hat das BSG bereits mit ausführlicher Begründung in mehreren Entscheidungen gebilligt (u.a. Urteil vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R, Rn 38 -41 bei juris).
- BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 4/13 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Regelleistungsvolumen - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 43/14
Rn. 16 Das BSG habe sich in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2013 (B 6 KA 4/13 R) bereits mit der Frage der Berücksichtigung des Morbiditätskriteriums Geschlecht befasst und festgestellt, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss in seinem Beschluss vom 27./28. August 2008 in Teil F 3.2.2 sich in rechtmäßiger Weise gegen die Berücksichtigung dieses Merkmals entschieden habe.Mit Urteil vom 11. Dezember 2013 (B 6 KA 4/13 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 5) hat das BSG diese Vorgehensweise als nicht beanstandungswürdig angesehen.
Dies erklärt sich aus der Regionalisierung des KV-Systems und des Systems der Honorarbildung auf der Grundlage unterschiedlicher Gesamtvergütungen der Krankenkassen (BSG vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 4/13 R - Rn. 21ff bei juris), ferner aus dem Regelungsspielraum der Vertragspartner, denen es gestattet ist, regional unterschiedliche Schwerpunkte bei der Honorarverteilung und insbesondere der Ausgestaltung der RLV zu bilden.
- BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R
Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 43/14
Es habe vielmehr in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2009 (B 6 KA 5/08) klargestellt, dass die allen Praxen mit unterdurchschnittlichen Umsätzen einzuräumende Möglichkeit, durch Umsatzsteigerung jedenfalls bis zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe aufzuschließen, nicht bedeute, dass diese Praxen von jeder Begrenzung des Honorarwachstums verschont werden müssten.Das BSG hat zu der Frage von Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass auch diesen Praxen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, ihren Umsatz zu steigern (Urteile vom 10. März 2004, B 6 KA3/03 R; 28. Januar 2009, Az. B 6 KA 5/08 R und 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R).
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R
Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 43/14
Rn. 40 Die Bewertung des Senats steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des BSG vom 15. August 2012, B 6 KA 38/11 R.Hierbei handelt es sich jedoch um eine reine Ordnungsfrist (BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 38/11 R Rn 26 bei juris), so dass die Fristversäumnis nicht zur Unwirksamkeit der Zuweisung führt.
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 43/14
Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2011, B 6 KA 17/10 R, zwar ausgeführt, dass ein Leistungsanteil am budgetierten Leistungsgeschehen der Praxis von 20 % ein sicherstellungsrelevanter Anteil sein könne. - BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 43/14
Der Bewertungsausschuss (Urteil des BSG vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R Rn 36 bei juris) und die Partner der Gesamtverträge auf Landesebene (grundlegend BSG vom 09.12.2004, Az. B 6 KA 44/03 R, Rn 63 bei juris) haben hierbei einen grundsätzlich weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum. - BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R
Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 43/14
Ein Vertragsarzt hat keinen Anspruch darauf, dass sich die fachgebietsspezifischen wesentlichen Leistungen in der Höhe eines jeden einzelnen Behandlungsfalles und damit im RLV widerspiegeln (BSG vom 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B - juris; BSG vom 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 19). - BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R
Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 43/14
Das BSG hat insoweit bereits entschieden, dass bei der Prüfung, ob die Vergütung einer Fachgruppe gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstößt oder nicht, auch Einnahmen aus privatärztlicher Tätigkeit zu berücksichtigen sind (BSG, Urteil vom 8. Dezember 2010, Az. B 6 KA 42/09 R Rn 28 bei juris). - BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 13/12 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Vorgabe arztgruppenspezifischer …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 43/14
Der Bezug zur Arztgruppe ist seitdem verbindlich (BSG vom 6. Februar 2013 - B 6 KA 13/12 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 73). - BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 47/12 R
Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumina - Ausgleichzahlungen an …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 43/14
Das BSG hat derartige Honorarausgleichsmaßnahmen grundsätzlich für zulässig erachtet und lediglich einen Abzug bei den Praxen, die durch die Einführung der RLV einen Honorargewinn erzielt hatten, für unzulässig gehalten (Urteil vom 5. Juni 2013, B 6 KA 47/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2). - BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B
Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung …
- BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 21/11 R
Vertragsärztliche Versorgung - Schiedsamt - Honorarvertrag für das Jahr 2009 - …
- BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 37/11 R
Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Berechnung des arzt- bzw …
- LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarbegrenzung - Abstaffelungsregelung - …
- BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 3/17 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit der Honorarverteilung für …
Die Revision des Klägers gegen die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 8. November 2016 (L 4 KA 40/14, L 4 KA 41/14, L 4 KA 42/14 und L 4 KA 43/14) wird zurückgewiesen.Die Kosten der Revisionsverfahren trägt der Kläger zu 15/16 und die Beklagte zu 1/16. Die Kosten der Verfahren S 16 KA 1153/13 und L 4 KA 43/14 trägt der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4, die Kosten der Verfahren S 16 KA 376/10, S 16 KA 1150/13 und S 16 KA 1152/13 sowie L 4 KA 40/14, L 4 KA 41/14 und L 4 KA 42/14 trägt der Kläger.
Rn. 13 Das LSG hat die Urteile des SG Kiel vom 12.2.2014 betreffend die Honorierung in den Quartalen I/2009 bis IV/2009 auf die Berufungen der Beklagten vom 12.8.2014 unter den Aktenzeichen L 4 KA 40/14, L 4 KA 41/14, L 4 KA 42/14 und L 4 KA 43/14 aufgehoben, die Klagen jeweils abgewiesen und die Revisionen zugelassen.
die Urteile des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 8.11.2016 (L 4 KA 40/14, L 4 KA 41/14, L 4 KA 42/14 und L 4 KA 43/14) aufzuheben und die Berufung der Beklagten gegen die Urteile des SG Kiel vom 12.2.2014 (S 16 KA 376/10, S 16 KA 1150/13, S 16 KA 1152/13 und S 16 KA 1153/13) zurückzuweisen.
Danach hat der Kläger die Kosten des unter dem Aktenzeichen L 4 KA 43/14 geführten Berufungsverfahrens und des vorangegangenen Klageverfahrens zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4 zu tragen, da sie jeweils teilweise unterlegen sind (§ 154 Abs. 1, § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO), nachdem die Beklagte den Klaganspruch bezogen auf das Quartal IV/2009 teilweise anerkannt hat.
- LSG Baden-Württemberg, 11.04.2014 - L 5 KA 2436/14 Der Kläger hat gegen die zu den genannten Quartalen ergangenen RLV-Zuweisungsbescheide vom 21.10.2008 und 26.03.2009 Widerspruch eingelegt und damit deren Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) verhindert und er hat auch die Berücksichtigung der (hinreichend substantiiert dargelegten und der Beklagten im Übrigen auch bekannten) Praxisbesonderheiten beantragt (vgl. dazu auch etwa LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.11.2016, - L 4 KA 43/14 - in juris Rdnr. 35 ff.).
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Rechtsprechung
| LSG Hessen - L 4 KA 43/14 |
Verfahrensgang
- SG Marburg, 07.05.2014 - S 12 KA 438/13
- SG Marburg, 07.05.2014 - S 12 KA 612/13
- LSG Hessen, 25.02.2015 - L 4 KA 42/14
- BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 17/15 R
- LSG Hessen - L 4 KA 43/14 (anhängig)
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