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Weitere Entscheidung unten: LSG Hessen, 17.03.2010

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11755
LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08 (https://dejure.org/2010,11755)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.08.2010 - L 4 KA 52/08 (https://dejure.org/2010,11755)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. August 2010 - L 4 KA 52/08 (https://dejure.org/2010,11755)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Auslegung der Ausnahmeregelung nach Ziff 6.3 …

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08
    Von einer Sicherstellung der ärztlichen Versorgung kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats jedoch nur ausgegangen werden, wenn es für die Versicherten unter Berücksichtigung der festgestellten Nachfrage nach den streitgegenständlichen Leistungen entweder im Planungsbereich selbst oder zumindest in den unmittelbar angrenzenden Planungsbereichen eine in zumutbarer Zeit erreichbare ausreichende Zahl von Behandlern gibt, die in der Lage wären, die notwendige Versorgung - im vorliegenden Fall mit schmerztherapeutischen Leistungen - zeitnah sicherzustellen (vgl. HLSG, Urteile des erkennenden Senats vom 17. März 2010, L 4 KA 25/08, L 4 KA 28/08, L 4 KA 29/08 - jeweils Revision anhängig).

    Danach erfordert Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG eine Ausnahme vom Regelleistungsvolumen außer für den im HVV 2005 geregelten Fall einer Sicherstellungsproblematik auch dort, wo sich innerhalb einer Arztgruppe bereits vor Inkrafttreten der Regelungen über die Regelleistungsvolumina Ärzte mit Leistungen in zulässiger Weise spezialisiert hatten und dieses spezifische Leistungsangebot durch das Regelleistungsvolumen der Fachgruppe, der sie zugeordnet sind, nicht leistungsangemessen abgedeckt wird (vgl. im Einzelnen HLSG, Urteile des erkennenden Senats vom 17. März 2010, a. a. O.).

    Rn. 47 Das Fehlen einer Härtefallregelung ist auch weder im Hinblick auf Ziff. 7.5 HVV noch unter dem Gesichtspunkt einer Anfangs- und Erprobungsregelung unbeachtlich (vgl. hierzu im Einzelnen Urteile des Senats vom 17. März 2010, a.a.O.), zumal im vorliegenden Fall Ziff. 7.5 unmittelbar auch keine Anwendung finden konnte.

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des …

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08
    Rn. 46 Im Fall der Klägerin liegt ein Härtefall vor, weil das ihr zuerkannte Regelleistungsvolumen ihre besondere, vom Durchschnitt der Arztgruppe der Anästhesisten deutlich abweichende Praxisstruktur nicht berücksichtigt (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2005, B 6 KA 80/03 R, Juris Rdnr. 42, zu einer auf ambulante Operationen spezialisierten Augenarztpraxis).

    Darüber hinaus sind noch andere sachgerechte Ermessenserwägungen denkbar (vgl. etwa BSG, Urteil vom 22. Juni 2005, B 6 KA 80/03 R, juris Rdnr. 44 f.).

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R

    Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen …

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08
    Auch hieraus ergebe sich eine Stützpflicht der Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 1999, B 6 KA 14/98 R).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen …

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08
    Während das Bundessozialgericht insoweit bei der Beurteilung des Begriffs des "Versorgungsschwerpunkts" im Sinne der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 einen Leistungsanteil von mindestens 20 % der von der Praxis abgerechneten Gesamtpunktzahl gefordert hatte (BSGE 87, 112, 117), hat es von einer solchen strikten Grenze im Bezug auf den Begriff der "Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs" abgesehen, allerdings darauf hingewiesen, dass Abweichungen der einzelnen Praxis von der Typik der Arztgruppe, die sich (auch) in abweichenden Anteilen des auf bestimmte Leistungen entfallenden Punktzahlvolumens niederschlügen, ein wichtiges Indiz für die Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs seien (…BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31; SozR 4-2500 § 87 Nr. 12).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R

    Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen …

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08
    Während das Bundessozialgericht insoweit bei der Beurteilung des Begriffs des "Versorgungsschwerpunkts" im Sinne der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 einen Leistungsanteil von mindestens 20 % der von der Praxis abgerechneten Gesamtpunktzahl gefordert hatte (BSGE 87, 112, 117), hat es von einer solchen strikten Grenze im Bezug auf den Begriff der "Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs" abgesehen, allerdings darauf hingewiesen, dass Abweichungen der einzelnen Praxis von der Typik der Arztgruppe, die sich (auch) in abweichenden Anteilen des auf bestimmte Leistungen entfallenden Punktzahlvolumens niederschlügen, ein wichtiges Indiz für die Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs seien (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31;… SozR 4-2500 § 87 Nr. 12).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung - …

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08
    Während das Bundessozialgericht insoweit bei der Beurteilung des Begriffs des "Versorgungsschwerpunkts" im Sinne der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 einen Leistungsanteil von mindestens 20 % der von der Praxis abgerechneten Gesamtpunktzahl gefordert hatte (BSGE 87, 112, 117), hat es von einer solchen strikten Grenze im Bezug auf den Begriff der "Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs" abgesehen, allerdings darauf hingewiesen, dass Abweichungen der einzelnen Praxis von der Typik der Arztgruppe, die sich (auch) in abweichenden Anteilen des auf bestimmte Leistungen entfallenden Punktzahlvolumens niederschlügen, ein wichtiges Indiz für die Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs seien (…BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31;… SozR 4-2500 § 87 Nr. 12).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R

    Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen …

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die KÄV nach § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V seit dem 1. Juli 2004 für die Honorarverteilung den mit den Kassenverbänden "gemeinsam und einheitlich zu vereinbarenden" Verteilungsmaßstab anwendet, während zuvor der in der Rechtsform der Satzung von der KÄV "im Benehmen" mit den Kassenverbänden zu erlassende Honorarverteilungsmaßstab (HVM) maßgeblich war (vgl. BSG, Urteil vom 17. September 2008, B 6 KA 46/07 R = BSG SozR § 75 Nr. 8, zitiert nach Juris Rdnrn. 12, 13;… BSG SozR 3-2500 § 115 Nr. 1 S. 3 für die Gesamtvertragspartner;… BSGE 78, 98, 99 f. = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 35 für die Bundesmantelvertragspartner;… ebenso BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 Rdnr. 6 für den EKV-Z) ..
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für …

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die KÄV nach § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V seit dem 1. Juli 2004 für die Honorarverteilung den mit den Kassenverbänden "gemeinsam und einheitlich zu vereinbarenden" Verteilungsmaßstab anwendet, während zuvor der in der Rechtsform der Satzung von der KÄV "im Benehmen" mit den Kassenverbänden zu erlassende Honorarverteilungsmaßstab (HVM) maßgeblich war (vgl. BSG…, Urteil vom 17. September 2008, B 6 KA 46/07 R = BSG SozR § 75 Nr. 8, zitiert nach Juris Rdnrn. 12, 13;… BSG SozR 3-2500 § 115 Nr. 1 S. 3 für die Gesamtvertragspartner; BSGE 78, 98, 99 f. = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 35 für die Bundesmantelvertragspartner;… ebenso BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 Rdnr. 6 für den EKV-Z) ..
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 19/03 R

    Vertrags (zahn) arzt - keine notwendige Beiladung bei Richtigstellungsbegehren …

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die KÄV nach § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V seit dem 1. Juli 2004 für die Honorarverteilung den mit den Kassenverbänden "gemeinsam und einheitlich zu vereinbarenden" Verteilungsmaßstab anwendet, während zuvor der in der Rechtsform der Satzung von der KÄV "im Benehmen" mit den Kassenverbänden zu erlassende Honorarverteilungsmaßstab (HVM) maßgeblich war (vgl. BSG…, Urteil vom 17. September 2008, B 6 KA 46/07 R = BSG SozR § 75 Nr. 8, zitiert nach Juris Rdnrn. 12, 13;… BSG SozR 3-2500 § 115 Nr. 1 S. 3 für die Gesamtvertragspartner;… BSGE 78, 98, 99 f. = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 35 für die Bundesmantelvertragspartner; ebenso BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 Rdnr. 6 für den EKV-Z) ..
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung - …

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08
    Vergleichbares gelte für die Änderung der Behandlungsausrichtung einer zahnärztlichen Praxis im Vergleich zum Bemessungszeitraum, etwa wenn sich ein bisher allgemein zahnärztlich tätiger Vertragszahnarzt auf oral-chirurgische Behandlungen konzentriere und deshalb höhere Fallwerte erreiche (vgl. BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500, Juris Rdnr. 23).
  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R

    Vertragsarzt - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Festlegung der Fallpunktzahlen …

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 33/00 R

    Dreiseitiger Vertrag nach § 115 SGB 5 - Notfallbehandlung - Vergütungsregelung - …

  • LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 29/08

    Anspruch eines Facharztes für Chirurgie mit Berechtigung zur Erbringung von …

  • LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 28/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Vorstand der …

  • LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 85/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Zulässigkeit einer …

  • LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 76/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ausgleichsregelung zur …

  • LSG Hessen, 11.02.2009 - L 4 KA 82/07

    Bewilligung einer Sonderregelung im Rahmen des Regelleistungsvolumens

  • SG Marburg, 16.09.2009 - S 12 KA 341/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Auffüllbetrag - 95% …

  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 KA 1744/15

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorarverteilungsvertrag - unquotierte …

    Die vertragsärztliche Versorgung sei (für das Recht der Honorarverteilung) nur ausreichend sichergestellt, wenn die Versicherten die jeweiligen (hier psychiatrischen) Behandlungsleistungen entweder im Planungsbereich selbst oder zumindest in den unmittelbar angrenzenden Planungsbereichen zeitnah erhalten könnten (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 11.08.2010, - L 4 KA 52/08 -, in juris Rdnr. 41).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 52/08   

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