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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 94/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17926
LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 94/09 (https://dejure.org/2010,17926)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.08.2010 - L 4 KA 94/09 (https://dejure.org/2010,17926)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. August 2010 - L 4 KA 94/09 (https://dejure.org/2010,17926)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92

    Behandlungsfehler - Aufrechnungsausschluss - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 94/09
    Rn. 16 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann auch im Verhältnis zwischen verschiedenen öffentlich-rechtlichen Körperschaften eine Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten bestehen, wenn durch Gesetz einer Verwaltungsstelle eine hoheitliche Kompetenz zugewiesen ist und das Gesetz gleichzeitig anordnet, dass diese hoheitliche Kompetenz auch für betroffene öffentlich-rechtliche Rechtsträger gilt, also insoweit ein Über- Unterordnungsverhältnis gelten soll (BSG, Urteil vom 21. April 1993, 14 RKa 6/92, SozR 3-5555 § 15 Nr. 1, juris Rdnr. 34 m.w.N.).

    Hieraus - insbesondere aus der Formulierung "anerkannte Forderungen" - hat das BSG abgeleitet, dass damit sowohl im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfungen als auch bei fehlerhaften oder unzulässigen Abrechnungen seitens der Vertragszahnärzte der KZÄV die Befugnis zur rechtsverbindlichen Feststellung eines eingetretenen Schadens nicht nur mit Wirkung gegenüber den Zahnärzten, sondern auch gegenüber den Ersatzkassen eingeräumt worden ist, und zwar auch dort, wo die Entscheidung mangels einer speziellen Zuweisung nicht durch eine unabhängige Prüfungseinrichtung, sondern durch den Vorstand der KZÄV zu treffen ist (BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1;… SozR 3-5545 § 19 Nr. 1, juris Rdnr. 14).

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 1/08 R

    Vertragszahnarzt - Besuch - keine Abrechnung von Untersuchungsleistung neben …

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 94/09
    Dies kann auch im Wege nachgehender Richtigstellung erfolgen (vgl. zu alldem BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 4).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 19/03 R

    Vertrags (zahn) arzt - keine notwendige Beiladung bei Richtigstellungsbegehren …

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 94/09
    Auch in seiner weiteren Entscheidung vom 28. April 2004 (B 6 KA 19/03 R) hat das BSG eine Befugnis der KZÄV, bei Anträgen auf sachlich-rechnerische Berichtigung durch die Krankenkassen mittels Verwaltungsakt zu entscheiden, für die Rechtslage unter der Geltung von § 83 Abs. 3 SGB V a. F. i.V.m. § 12 Abs. 1 EKV-Z im Jahr 1999 (stillschweigend) angenommen (vgl. SozR 4-2500 § 87 Nr. 5; dort war ein die Berichtigung ablehnender Bescheid der KZÄV ergangen, den die KK angefochten hatte;… das BSG äußert insoweit keine Bedenken, sondern verweist u. a. auf BSG SozR 3-5555 § 10 Nr. 1).
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 34/97 R

    Vertragszahnarztrecht - Anwendung - gebührenordnungsrechtliche …

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 94/09
    Auch in seiner weiteren Entscheidung vom 28. April 2004 (B 6 KA 19/03 R) hat das BSG eine Befugnis der KZÄV, bei Anträgen auf sachlich-rechnerische Berichtigung durch die Krankenkassen mittels Verwaltungsakt zu entscheiden, für die Rechtslage unter der Geltung von § 83 Abs. 3 SGB V a. F. i.V.m. § 12 Abs. 1 EKV-Z im Jahr 1999 (stillschweigend) angenommen (…vgl. SozR 4-2500 § 87 Nr. 5; dort war ein die Berichtigung ablehnender Bescheid der KZÄV ergangen, den die KK angefochten hatte; das BSG äußert insoweit keine Bedenken, sondern verweist u. a. auf BSG SozR 3-5555 § 10 Nr. 1).
  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 7/94

    Anspruch auf Erstattung von Vergütungen für nicht abrechnungsfähige Leistungen

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 94/09
    Hieraus - insbesondere aus der Formulierung "anerkannte Forderungen" - hat das BSG abgeleitet, dass damit sowohl im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfungen als auch bei fehlerhaften oder unzulässigen Abrechnungen seitens der Vertragszahnärzte der KZÄV die Befugnis zur rechtsverbindlichen Feststellung eines eingetretenen Schadens nicht nur mit Wirkung gegenüber den Zahnärzten, sondern auch gegenüber den Ersatzkassen eingeräumt worden ist, und zwar auch dort, wo die Entscheidung mangels einer speziellen Zuweisung nicht durch eine unabhängige Prüfungseinrichtung, sondern durch den Vorstand der KZÄV zu treffen ist (…BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1; SozR 3-5545 § 19 Nr. 1, juris Rdnr. 14).
  • LSG Hessen, 25.02.2015 - L 4 KA 73/13

    Rechtsnatur des Ersatzkassenvertrags-Zahnärzte ( EKV -Z)

    Bei der Durchführung von sachlich-rechnerischen Abrechnungsberichtigungen handelt die KZV zulässigerweise durch Verwaltungsakt (s. hierzu nur Hess. LSG, Urteil vom 11. August 2010 - L 4 KA 94/09 -, BSG…, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 6 KA 30/10 R, juris Rdnr. 12 ff.), d. h. sie agiert als Behörde und ist berechtigt, gegenüber der Krankenkasse einseitig und verbindlich über deren Berichtigungsantrag zu entscheiden.
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